Die Debatte über das islamische Kopftuch geht nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts weiter. In Berlin wird die Neufassung des Neutralitätsgesetzes für den Öffentlichen Dienst diskutiert. Muslime fordern Versachlichung der Debatte.
Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Kopftuchverbot in Berlins Neutralitätsgesetz eine Abfuhr erteilt. Gut so. Denn hinter „Neutralität“ verbergen sich nur die Privilegien der Mehrheitskultur. Von Fabian Goldmann
Berlin hat eine erneute Großdemo gegen Corona-Beschränkungen am Samstag verboten. Begründet wird das mit zu erwartenden Verstößen gegen die Hygieneregeln und Auflagen. Die Initiative „Querdenken“ will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Im Netz werden Vergleich zu Hanau gezogen.
Die Berliner M-Straße soll in Zukunft Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Anti-Rassismus-Initiativen begrüßten die Umbenennung. Anton Wilhelm Amo war der erste Schwarze Gelehrte an einer deutschen Universität.
In Berlin soll die Umbenennung von Straßennamen erleichtert werden, wenn der Name koloniales Unrecht heroisiert oder verharmlost. Nach dem Willen des Berliner Anthropologen Duane Jethro ist die Berliner "Mohrenstraße" ein Beispiel dafür.
Erstmals startet in Berlin ein öffentlich finanziertes Pilotprojekt zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte. Dabei soll auch eine bundesweite Karte zu Deutschlands kolonialer Vergangenheit entstehen.
Verheimlicht die Berliner Polizei unerlaubte Datenabfragen über Opfer rechtsextremer Anschläge? Dieser Verdacht steht im Raum. Die Datenschutzbeauftragte wirft der Polizei ein bedenkliches Rechtsverständnis vor. Opfer fordern Untersuchungsausschuss.
Ein Berliner Polizist, der gegen Rechtsextremisten ermittelte, soll einen Afghanen verprügelt und ihn rassistisch beleidigt haben. Jetzt steht er vor Gericht, ist aber noch im Dienst. Zuvor soll ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden sein.
Berlin erwägt das Veto von Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen die Aufnahme von Flüchtlingen von Bundesländer gerichtlich prüfen zu lassen. Da ein Rechtsdtreit allerdings Jahre dauern würde, dringt Berlin auf einen schnelleren Weg.