Kommunalwahlen in NRW. EU-Bürger dürfen mitwählen – auch bei den Integrationsbeiratswahlen. Das schwächt die Rechte von Nicht-EU-Ausländern. Ihr ohnehin schwacher Einfluss schwindet weiter. Von Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
Sind Kriminalbeamte auf dem rechten Auge blind oder ist das Auge nur schlecht geschult? Ein Blick auf den Stundenplan angehender Kriminalbeamte zeigt, dass vor allem Ausländerkriminalität gelehrt wird.
Die Erkenntnis, dass dringend etwas getan werden musste, vertiefte sich in Nürnberg. Vor 40 Jahren machten sich die "Gastarbeiter" an die Arbeit und gründeten den ersten Ausländerbeirat - eine Erfolgsgeschichte, die bundesweit Schule machte. Von Menzel, Suzan
Am Sonntag (7. November 2010) finden in Hessen Ausländerbeiratswahlen statt. FDP und Die Linke rufen alle Migranten zur Teilnahme auf. Die Linkspartei fordert zugleich das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Das wäre echte Teilhabe.
Am 7. November 2010 finden in Hessen Wahlen zu den Ausländerbeiräten statt. Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn ruft alle Wahlberechtigten auf, daran teilzunehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig.
Die Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien bleibt verschwindend gering. Die Integrationsräte und -ausschüsse in den Kommunen haben lediglich Beratungskompetenz und dürfen keine Staatsgewalt ausüben, heißt es in einer Antwort (14/9642) der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
Für eine breite Beteiligung an den Wahlen zu den neuen kommunalen Beiräten für Migration und Integration wirbt die Landesregierung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) und den Kommunen.
Am kommenden Mittwoch (24. Juni 2009) debattiert der Landtag Nordrhein-Westfalen über das "Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden" - das Gesetz, dass die kommunale Mitbestimmung von Migranten regeln (§ 27 GO NRW) soll.
Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung der Gemeindeordnung, die Einschränkungen der politischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten bedeuten, werde nach Informationen von Andrea Asch MdL, migrationspolitische Sprecherin der Grünen in NRW, geändert. Der ursprüngliche Entwurf sieht vor, dass die kommunalen Ausländerbeiräte durch Integrationsräte ersetzt werden, die zur Hälfte aus gewählten Migranten und zur Hälfte aus vom Rat eingesetzten Ratsmitgliedern bestehen sollen. Dieses Modell entziehe dem Ausländerbeirat Kompetenzen, da ihm nur eine rein beratende Funktion zubilligt.
„Der Ausländerbeirat kann sich mit Angelegenheiten der Gemeinde befassen.“ So heißt es in der nordrhein-westfälischen und ähnlich auch in anderen Gemeindeordnungen. Die Formulierung macht es deutlich – so richtig viel hat der Ausländerbeirat in den Gemeinden nicht zu sagen. Er ist in der Regel ein Beratungsgremium, das oft nur dann angehört wird, wenn die Belange von Ausländern betroffen sind. Von Engin Karahan