Streit um Ausländerbeirat

NRW ändert Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung der Gemeindeordnung, die Einschränkungen der politischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten bedeuten, werde nach Informationen von Andrea Asch MdL, migrationspolitische Sprecherin der Grünen in NRW, geändert. Der ursprüngliche Entwurf sieht vor, dass die kommunalen Ausländerbeiräte durch Integrationsräte ersetzt werden, die zur Hälfte aus gewählten Migranten und zur Hälfte aus vom Rat eingesetzten Ratsmitgliedern bestehen sollen. Dieses Modell entziehe dem Ausländerbeirat Kompetenzen, da ihm nur eine rein beratende Funktion zubilligt.

Dienstag, 02.06.2009, 11:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Integrationsbeiräten und Migrantenvertreter sowie die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hatten den Gesetzentwurf der NRW Landesregierung scharf kritisiert. „Die Städte sollen die Möglichkeit haben, alles an Mitwirkungsrechten auf die Migrantenvertretung zu übertragen, was verfassungsrechtlich möglich ist. Wir müssen die politische Teilhabe verbessern und nicht beschneiden“, sagte Asch. Echte Entscheidungsbefugnisse für Nichtdeutsche werde es aber erst dann geben, wenn das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten umgesetzt wird. Bisher gelte es nur für EU-BürgerInnen. „Hier blockiert die CDU nach wie vor die notwendige Änderung des Grundgesetzes“, kritisierte Asch.

Ob und inwieweit die Kritik im Änderungsantrag des Gesetzentwurfs der CDU/FDP berücksichtigt wurde, ist jedoch unklar. Die Änderung beziehe sich vielmehr auf die Zusammensetzung der Integrationsräte, die es, sofern dem Gesetzesentwurf der CDU/FDP Landesregierung zugestimmt wird, in Gemeinden mit 2.000 Ausländern als kommunale Migrantenvertretung geben soll. Diesem sollen eine Mehrheit gewählter Migranten und eine Minderheit Ratsleute angehören, die gemeinsam an kommunalpolitischen Themen arbeiten sollen. Eingebürgerte Zuwanderer sollen das aktive Wahlrecht bis 5 Jahre nach der Einbürgerung erhalten.

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Auch die Linke hatte Kritik am Gesetzentwurf der CDU/FDP Kritik geäußert. „Damit wurde eine große Chance zur Förderung der Integration in NRW verpasst“, sagte der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel. Eine stärkere Einbindung der hier lebenden MigrantInnen in die demokratische Kultur wird mit diesem Gesetz jedenfalls nicht erreicht.“ Die Linke sprach sich für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ein und verwies auf die EU-Länder, wie Belgien, Dänemark, die Niederlande, in denen Nicht-EU Bürgern das kommunale Wahlrecht bereits zugesprochen wurde. Nur durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes würden Ausländer echte Entscheidungsbefugnisse erhalten.

Politik
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  1. Erkan A. sagt:

    Um die Rechte noch einmal hervorzuheben, die den Migranten weggenommen werden:

    Wesentliche Punkte aus dem neuen Gesetzesentwurf der Parteien CDU/FDP:

     Ratsmitglieder müssen im Integrationsausschuss immer die Mehrheit besitzen

     Der Vorsitz liegt bei einem Ratsmitglied

     Gremium ist nur dann beschlussfähig, wenn die Ratsmitglieder in der Mehrheit sind.

     Die Wahlen sollen spätestens 16 Wochen nach den Kommunalwahlen stattfinden. (Bisher 10 Wochen: Hintergrund ist, dass der neu gewählte Rat genug Zeit haben soll, sich für ein Integrationsmodell in der Kommune zu entscheiden. Bisher hatten Migrantenvertreter bei dieser Frage ein Mitspracherecht. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen sie bei dieser zentralen Frage nicht mitwirken können.)

     Deutsche Staatsangehörige, deren Einbürgerung max. 5 Jahre vor dem Wahltermin zurückliegt, haben ein Wahlrecht, danach nicht mehr.

     Es wird angestrebt, dass Migrantenvertreter keine Aufwandsentschädigung erhalten sollen

     Auch das neue von der CDU/FDP befürwortete Modell des Integrationsausschusses hat nur eine beratende Kompetenz. Dies wird in dem Gesetzesentwurf der CDU/FDP deutlich klargestellt und gesetzlich festgelegt, damit nicht, wie einige male vorgekommen, durch Satzungsänderungen der Städte diesen Gremien Kompetenzen übertragen werden können. Also gesetzlich festlegen, so dass ja auch keiner auf falsche Gedanken kommt.