Integrationsbeiräten und Migrantenvertreter sowie die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hatten den Gesetzentwurf der NRW Landesregierung scharf kritisiert. „Die Städte sollen die Möglichkeit haben, alles an Mitwirkungsrechten auf die Migrantenvertretung zu übertragen, was verfassungsrechtlich möglich ist. Wir müssen die politische Teilhabe verbessern und nicht beschneiden“, sagte Asch. Echte Entscheidungsbefugnisse für Nichtdeutsche werde es aber erst dann geben, wenn das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten umgesetzt wird. Bisher gelte es nur für EU-BürgerInnen. „Hier blockiert die CDU nach wie vor die notwendige Änderung des Grundgesetzes“, kritisierte Asch.
Ob und inwieweit die Kritik im Änderungsantrag des Gesetzentwurfs der CDU/FDP berücksichtigt wurde, ist jedoch unklar. Die Änderung beziehe sich vielmehr auf die Zusammensetzung der Integrationsräte, die es, sofern dem Gesetzesentwurf der CDU/FDP Landesregierung zugestimmt wird, in Gemeinden mit 2.000 Ausländern als kommunale Migrantenvertretung geben soll. Diesem sollen eine Mehrheit gewählter Migranten und eine Minderheit Ratsleute angehören, die gemeinsam an kommunalpolitischen Themen arbeiten sollen. Eingebürgerte Zuwanderer sollen das aktive Wahlrecht bis 5 Jahre nach der Einbürgerung erhalten.
Auch die Linke hatte Kritik am Gesetzentwurf der CDU/FDP Kritik geäußert. „Damit wurde eine große Chance zur Förderung der Integration in NRW verpasst“, sagte der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel. Eine stärkere Einbindung der hier lebenden MigrantInnen in die demokratische Kultur wird mit diesem Gesetz jedenfalls nicht erreicht.“ Die Linke sprach sich für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ein und verwies auf die EU-Länder, wie Belgien, Dänemark, die Niederlande, in denen Nicht-EU Bürgern das kommunale Wahlrecht bereits zugesprochen wurde. Nur durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes würden Ausländer echte Entscheidungsbefugnisse erhalten.