Bundesinnenminister de Maizière lehnt den Familiennachzug für Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutz weiter ab. Auch beim Thema Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge bleibt der Innenminister hart.
In Sachsen stehen 7.500 Euro Bundesmittel pro Flüchtling zur Verfügung, im Saarland sind es nur rund 2.000 Euro. Auch die Anerkennungsquoten gehen zwischen den Ländern teilweise weit auseinander.
Verwaltungsgerichte verzeichnen bei Asylklagen im Vergleich zum Vorjahr einen sprunghaften Anstieg. Der Bund deutscher Verwaltungsrichter bezeichnet die Situtation als besorgniserregend.
Geflüchtete aus Syrien, Irak, Eritrea, Somalia oder dem Iran haben vergleichsweise gute Chancen auf Asyl in Deutschland. Afghanen hingegen sind Flüchtlinge zweiter Klasse, gefangen in einem Netz voller Fallstricke. Von Anja Seuthe Von Anja Seuthe
Der Bundestag hat eine weitere Verschärfung des Ausländer- und Asylrechts beschlossen. Das neue Gesetzespaket sieht unter anderem eine erleichterte Abschiebehaft, das Auslesen von Handydaten sowie Residenzpflicht vor. Pro Asyl, Amnesty International und Caritas kritisieren die Verschärfung scharf.
Deutscher Bundestag beschließt härtere Abschiebepraxis und Analyse privater digitaler Daten im Asylverfahren. Was bedeutet das für Flüchtlinge und ihre Rechte? Von Hendrik Lammers Von Hendrik Lammers
Asylbewerbern dürfen die Sozialleistungen gekürzt werden, wenn sie sich weigern, fehlende Passpapiere zu besorgen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene mit Passpapieren abgeschoben werden kann. Die Linke kritisieren Urteil als perfide und zynisch.
Gesetze zu Einwanderung und Integration sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister de Maizière zusammengeführt werden. Nach dem Fall Franco A. kann sich der Innenminister auch Änderungen im Asylverfahren vorstellen.
Das Bundesamt für Flüchtlinge steht nach dem Fall Franco A. massiv in der Kritik. Die NRW-Landesregierung wirft dem Amt vor, die Gerichte zu belasten mit mangelhaften Asylbescheiden. Derweil küngigt das Bundesamt an, 2.000 bereits abgeschlossene Asylverfahren zu überprüfen.
Ein Syrer, der vor dem Militärdienst geflohen ist, darf zwar in Deutschland bleiben - aber nicht als Flüchtling. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW will. Begründung: Ihm drohe keine politische Verfolgung.