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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Subsidiärer Schutz

Acht von Zehn Klagen von Syrern wegen Asylstatus erfolgreich

Bis zur Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz war dieser Asylstatus in der Praxis nahezu irrelevant. Das hat sich geändert. Immer mehr Flüchtlinge wehren sich dagegen und bekommen Recht vor Gerichten.

Mittwoch, 19.10.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.10.2016, 15:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Syrischen Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur subsidiärer Schutz zugesprochen wurde, haben mit Klagen dagegen häufig Erfolg. Nach bislang 1.137 Entscheidungen vor deutschen Verwaltungsgerichten wurden die Betroffenen in 80 Prozent der Fälle (894) als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention oder nach dem Grundgesetz anerkannt, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht. Nur in 86 Fällen wurden die Klagen abgelehnt. 157 Klagen wurden auf dem formellen Weg erledigt.

Mehr als 17.000 Flüchtlinge haben inzwischen gegen entsprechende Entscheidungen geklagt, davon mehr als 15.000 Syrer. Es drohe ein Kollaps der Justiz, kommentierte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) die Bilanz. Mit Verweis auf den seit Jahresanfang steigenden Anteil von Entscheidungen für subsidiären Schutz sagte sie: „Das ist unmenschlich und bürokratischer Wahnsinn.“

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Regierung will bis zum höchsten Gericht

Die große Koalition hat im jüngsten Asylpaket den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Besonders betroffen sind Syrer: Von insgesamt knapp 61.000 Entscheidungen für den untergeordneten Schutz bis Ende August waren fast 51.000 Syrer betroffen. An zweiter Stelle kommen Iraker (rund 3.300), an dritter Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (knapp 2.000).

Wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums weiter hervorgeht, ist das Bundesamt bestrebt, eine ober- oder höchstgerichtliche Klärung herbeizuführen. Mehrere Obergerichte hätten bereits Berufung zugelassen.

Sprunghafter Anstieg von subsidiärem Schutz

Entscheidungen für subsidiären Schutz waren seit Jahresanfang stark angestiegen. Machten im Januar Entscheidungen für subsidiären Schutz nur 0,4 Prozent aller Asylanerkennungen aus, waren es im April bereits 9,3 Prozent, im Juni 23,4 Prozent und zuletzt im September schon 41 Prozent. Bundesamt und Ministerium erklären die Entwicklung mit einer Änderung im Verfahren. Anders als im vergangenen Jahr, als Asylanträge von Syrern im schriftlichen Verfahren meist mit dem Status eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention ausgingen, werden Antragsteller inzwischen im Regelfall wieder angehört.

Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Dies sei bei Syrern vermehrt der Fall, argumentiert das Innenministerium. Die Linken-Innenexpertin Jelpke unterstellt dagegen, es habe eine Anweisung gegeben, verstärkt subsidiären Schutz zu erteilen. (epd/mig) Aktuell Recht

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