Flughafen, Gebäude, Gittern, Haft, Transitbereich, Reise, Asylverfahren, Abschiebung, Abschiebehaft
Gebäude am Flughafen (Symbolfoto)

Keine Abschiebung, keine Einreise

Zwei Frauen seit Monaten im Flughafentransit festgehalten

Zwei Frauen aus Somalia suchen in Deutschland Schutz vor Gewalt. Stattdessen werden sie seit Monaten am Frankfurter Flughafen festgehalten. Es folgen Ablehnungsbescheide, 16 Gerichtsentscheidungen und schließlich ein Abschiebungsstopp aus Karlsruhe. Doch selbst der bringt ihnen nicht die Freiheit.

Sonntag, 01.11.2026, 14:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.11.2026, 13:20 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

___STEADY_PAYWALL___

Zwei Frauen fliehen vor Gewalt nach Deutschland. Seit vier Monaten werden sie im Transitbereich am Frankfurter Flughafen festgehalten. Sie kämpfen sich durch 16 Gerichtsentscheidungen, ihre Anwälte ziehen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort haben sie schließlich Erfolg: Abgeschoben werden dürfen sie vorerst nicht. Den Transitbereich verlassen und nach Deutschland einreisen dürfen sie trotzdem nicht.

Die beiden Frauen stammen aus Somalia. Unabhängig voneinander flohen sie über Äthiopien und reisten mithilfe von Schleusern über China nach Deutschland. Am 26. Juni beziehungsweise 3. Juli 2026 landeten sie in Frankfurt und beantragten Schutz.

Beide Frauen haben nachweislich eine Genitalverstümmelung erlitten. Ärztliche Untersuchungen bestätigen das. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl fürchten sie bei einer Rückkehr erneute Verstümmelungen. Eine der Frauen berichtet zudem von Vergewaltigung, Zwangsheirat und schwerer Gewalt in ihrer Ehe. Ihr Ehemann soll ihren Vater getötet haben, als dieser ihr helfen wollte, die Ehe zu verlassen.

Faktisch in Deutschland – offiziell nicht da

Doch nach ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen dürfen die Frauen nicht weiter. Die Behörden nehmen sie in das neue europäische Grenzverfahren auf, das seit Juni 2026 angewendet wird. Dabei werden Asylanträge bestimmter Schutzsuchender unmittelbar an der Grenze geprüft. Die Betroffenen gelten rechtlich als nicht eingereist, obwohl sie sich bereits auf deutschem Boden befinden. Für die beiden Somalierinnen bedeutet das: Sie müssen im Transitbereich bleiben, während ihre Asylanträge geprüft werden.

Die europäischen Regeln sehen dabei besonderen Schutz für Menschen vor, die schwere Gewalt erlebt haben oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Kann ihre notwendige Unterstützung im Grenzverfahren nicht gewährleistet werden, muss dieses beendet werden.

Umstrittene Untersuchung

Wie gründlich die Behörden den Schutzbedarf der Frauen ermittelten, ist umstritten. Nach ihren Angaben dauerten die medizinischen Untersuchungen am Flughafen jeweils weniger als eine Minute. Eine Dolmetscherin sei nicht anwesend gewesen, die Ärztin habe nicht mit ihnen gesprochen, sondern lediglich mit einem begleitenden Bundespolizisten. So schilderte es ihre Anwältin Lena Ronte gegenüber der „taz“.

Am 12. August lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beide Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ ab. Die Behörde hält ihre Fluchtgeschichten für unglaubhaft. Außerdem wirft sie ihnen vor, ihre Reisedokumente mutwillig beseitigt zu haben. Die Frauen hatten erklärt, mit gefälschten äthiopischen Pässen gereist zu sein. Eine habe ihren Pass auf Anweisung des Schleusers zurückgegeben, die andere ihn im Flugzeug zerrissen.

Auch die ärztlich bestätigten Genitalverstümmelungen ändern nichts an der Ablehnung. Das Bamf droht den Frauen die Abschiebung nach Somalia an.

16 Gerichtsentscheidungen – ohne Erfolg

Damit beginnt ein monatelanger Kampf durch die Justiz. Die Anwälte Lena Ronte und Julius Becker legen Rechtsmittel ein, stellen Eilanträge und gehen sowohl gegen die Ablehnung der Asylanträge als auch gegen das weitere Festhalten am Flughafen vor. Zwölf Beschlüsse erlässt das Verwaltungsgericht Frankfurt, vier der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Nach Angaben von Pro Asyl bleiben alle 16 Entscheidungen für die Frauen ohne den erhofften Erfolg.

Auch gegen ihre Unterbringung am Flughafen können sie sich nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht sieht darin keine Freiheitsentziehung. Die Frauen müssen im Transitbereich bleiben, doch als Haft betrachtet das Gericht ihren Aufenthalt nicht.

Während sich die Gerichte mit ihren Anträgen befassen, vergeht für die Frauen Woche um Woche. Die Abschiebung droht weiterhin. Schließlich wenden sich ihre Anwälte an das Bundesverfassungsgericht.

Die Wende: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet

Am 15. Oktober kommt die Wende. Das höchste deutsche Gericht untersagt in zwei Eilentscheidungen die Abschiebung der Frauen bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden. Die Karlsruher Richter äußern Zweifel an der bisherigen gerichtlichen Prüfung. Das Verwaltungsgericht habe möglicherweise nicht ausreichend untersucht, ob die Voraussetzungen für das beschleunigte Grenzverfahren überhaupt vorlagen. Das Recht der Frauen auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz könnte verletzt worden sein. Karlsruhe sieht außerdem die Gefahr „schwerer und möglicherweise irreparabler Nachteile“, sollten die Frauen abgeschoben werden.

Nach Monaten des Wartens und zahlreichen erfolglosen Verfahren haben die Frauen erstmals einen entscheidenden juristischen Erfolg erreicht. Doch an ihrer Lage ändert sich kaum etwas. Die Bundespolizei lässt sie weiterhin nicht einreisen. Sie sitzen Fest im Transitbereich des Frankfurter Flughafens.

Abschiebung verboten – Zurückweisung erlaubt?

Acht Tage später nimmt die Geschichte eine weitere überraschende Wendung. Am 23. Oktober entscheidet das Verwaltungsgericht Frankfurt erneut über das Festhalten der Frauen. Doch nach Darstellung von Pro Asyl hält das Gericht eine zwangsweise Rückführung weiterhin für möglich – trotz der Karlsruher Entscheidung.

Die Begründung beruht auf einer juristischen Unterscheidung: Das Bundesverfassungsgericht habe eine „Abschiebung“ untersagt. Die Frauen seien aber im rechtlichen Sinne niemals nach Deutschland eingereist. Deshalb könne man sie nicht abschieben, wohl aber „zurückweisen“.

Mit anderen Worten: Die Frauen dürfen nach dieser Auslegung nicht abgeschoben werden, könnten aber trotzdem gegen ihren Willen in ein Flugzeug gesetzt und außer Landes gebracht werden.

Die Beschlüsse erreichen ihre Anwälte nach Angaben von Pro Asyl an einem Freitagabend um 18.30 Uhr. Erneut müssen sie handeln, erneut geht es darum, eine zwangsweise Rückführung zu verhindern. Anwältin Lena Ronte spricht von einer „dreisten Missachtung eines Verfassungsorgans“. Die Bundespolizei sichert schließlich zu, sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu halten und die Frauen nicht zurückzuführen. Damit ist diese Gefahr vorerst abgewendet. Am Aufenthaltsort der Frauen ändert sich aber weiterhin nichts.

Hoffnung: Fristablauf

Damit sitzen seit Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli die beiden Frauen im Transitbereich fest. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, ihre Beschwerden zurückgewiesen, ihre Abschiebung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Dennoch können sie den Flughafen nicht verlassen.

Pro Asyl fordert ihre sofortige Entlassung aus dem Grenzverfahren und die Aufnahme in ein reguläres Asylverfahren. Das Bamf äußerte sich gegenüber der taz nicht zu den Einzelfällen.

Eine Veränderung könnte nun ausgerechnet durch den Ablauf einer Frist eintreten. Das sogenannte Rückkehrgrenzverfahren darf grundsätzlich höchstens zwölf Wochen dauern. Für die beiden Frauen endet diese Frist Mitte beziehungsweise Ende November. Danach dürfte die Verpflichtung, im Flughafentransit zu bleiben, enden und sie könnten in einer regulären Unterkunft untergebracht werden. Ob sie anschließend Schutz in Deutschland erhalten, ist damit noch nicht entschieden. (mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)