
Asylgrenzverfahren
Richter greifen ein: Familie und kranker Mann dürfen Flughafen verlassen
Kinder mit gesundheitlichen Beschwerden, ein kranker Mann und Vorwürfe mangelnder Versorgung. Mehr als zehn Tage mussten sechs Personen in einer Grenzverfahrenseinrichtung am Berliner Flughafen bleiben. Das Verwaltungsgericht Cottbus hält einen weiteren Aufenthalt nicht für zumutbar. Pro Asyl sieht grundsätzliche Probleme.
Sonntag, 18.10.2026, 16:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 16:18 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Am Berliner Flughafen BER in Schönefeld ist sechs Asylsuchenden im sogenannten Grenzverfahren per Gerichtsbeschluss die Einreise nach Deutschland ermöglicht worden. Das Verwaltungsgericht Cottbus habe in Eilverfahren entschieden, dass nach mehr als zehn Tagen in der sogenannten Grenzverfahrenseinrichtung ein weiterer Aufenthalt dort nicht verhältnismäßig sei, sagte ein Gerichtssprecher dem „Evangelischen Pressedienst“ in Cottbus. (AZ: VG 7 L480/26.A bis VG 7 L 484/26.A und VG 7 L 487/26.A)
Mit Blick auf die bisherige Dauer der Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit sei ihnen nicht zuzumuten, die erforderlichen Maßnahmen des Gerichts zur Klärung der Rechtmäßigkeit ihrer Unterbringung weiter dort abzuwarten, hieß es.
Nach den neuen EU-Asylregeln kann ein Grenzverfahren bis zu zwölf Wochen dauern. Wird der Asylantrag abgelehnt, können im anschließenden Rückkehrgrenzverfahren bis zu zwölf weitere Wochen hinzukommen. Auch Familien mit minderjährigen Kindern können davon betroffen sein. Die Betroffenen gelten währenddessen rechtlich als nicht eingereist und dürfen die Einrichtungen grundsätzlich nicht verlassen, um sich in Deutschland frei zu bewegen.
Pro Asyl: System der Verantwortungslosigkeit
Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl geht es in dem jetzt entschiedenen Fall um eine fünfköpfige Familie und einen alleinreisenden kranken Mann aus Algerien, die mehr als zehn Tage lang im Transitbereich des Flughafens festgehalten worden seien. Ihre medizinische Versorgung sei dort nicht sichergestellt gewesen, hieß es. Zuständig für das Grenzverfahren sei das Bundesamt, die Einrichtung werde von der zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg betrieben. Die Betroffenen seien inzwischen nach Deutschland eingereist und durchliefen reguläre Asylverfahren.
Nach Angaben von Pro Asyl berichtete die Mutter ihrem Anwalt, ihr Sohn leide infolge der Unterbringung unter schweren psychischen Belastungen und könne kaum noch schlafen und essen. Ihre Tochter habe einen Infekt und keine angemessene ärztliche Behandlung erhalten. Auch der alleinreisende Mann leide unter körperlichen und seelischen Beschwerden. Die Anforderung ärztlicher Unterstützung sei laut einem Aktenvermerk der Bundespolizei nicht weiterverfolgt worden.
Pro Asyl forderte, keine Familien und schutzbedürftigen Menschen in Asylgrenzverfahren an der Einreise nach Deutschland zu hindern. Hinter den seit Juni geltenden neuen Regelungen stehe „ein System der Verantwortungslosigkeit“, kritisierte die Organisation in Frankfurt am Main unter Verweis auf die Fälle am Berliner Flughafen BER in Schönefeld.
Klärung sei im Eilverfahren nicht möglich
Vom Gericht hieß es, geklärt werden müsse in den sechs Verfahren insbesondere, ob das zuständige Bundesamt gewährleisten kann, die Betroffenen den Anforderungen und Bedürfnissen entsprechend unterzubringen. Dies lasse sich im Eilverfahren nicht entscheiden.
Nach den EU-Asylregeln müssen Grenzverfahren beendet und den Betroffenen die Einreise gestattet werden, wenn Menschen mit besonderen Bedürfnissen, darunter Minderjährige, in den Einrichtungen nicht die erforderliche Unterstützung erhalten können. Unklar sei nach Angaben von Pro Asyl insbesondere, ob das Bundesamt über ausreichende Kontroll- und Weisungsrechte verfügt, um mögliche Mängel in der vom Land Brandenburg betriebenen Einrichtung zu beheben.
Rechtsanwalt Christoph Tometten, der die Betroffenen in den sechs Verfahren vertritt, forderte, die Grenzverfahren müssten bundesweit eingestellt werden, solange das Bundesamt nicht in eigener Verantwortung sicherstellen könne, dass Schutzbedürftigen in den Grenzverfahrenseinrichtungen die nötige Unterstützung geboten wird. Die Beschleunigung von Asylverfahren dürfe nicht „auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden“. (epd/mig) Aktuell Recht
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