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Asyl-Stopp (Symbolfoto) KI-Generiert

Was sich mit Geas ändert

Mehr Kontrolle, weniger Schutz für Geflüchtete

Am Freitag tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in Kraft. Es bringt Screening, Grenzverfahren und mehr beschleunigte Entscheidungen. Auch Familien mit Kindern können in speziellen Einrichtungen landen. Kritiker warnen vor haftähnlichen Bedingungen und weniger Rechtsschutz.

Von Donnerstag, 11.06.2026, 10:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.06.2026, 10:16 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mit dem reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) tritt die umfassendste Änderung des EU-Asylrechts seit Jahren in Kraft. Das Paket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Screening

Das sogenannte Screening ist die erste Station für Schutzsuchende. An den EU-Außengrenzen sowie an Flug- und Seehäfen werden Menschen ohne gültige Einreisepapiere registriert. Dies umfasst die Identifizierung von Personen, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen, die Abnahme von biometrischen Daten und die Registrierung in der bereits bestehenden Eurodac-Datenbank. Diese soll zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut werden. Ziel ist es, Personen rasch den zuständigen Verfahren zuzuordnen und irreguläre Einreisen besser zu kontrollieren.

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Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Grenzverfahren sind ein Kernstück der Reform. Dabei handelt es sich um beschleunigte Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Innerhalb von maximal zwölf Wochen wird über einen Antrag entschieden. Bei einer Ablehnung schließt sich unmittelbar ein Rückführungsverfahren an. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit Kindern, müssen währenddessen in speziellen Einrichtungen bleiben. Kritiker sprechen von haftähnlichen Bedingungen und befürchten Einschränkungen beim Zugang zu Rechtsberatung.

Nach Einschätzung von Migrationsexperten werden sie jedoch nur einen Teil aller Asylverfahren erfassen. „In der politischen Kommunikation wurde der Eindruck erweckt, man würde Asylverfahren künftig an die Außengrenzen verlagern“, sagt Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Tatsächlich seien die Kapazitäten begrenzt: Im ersten Jahr sind maximal 60.000 Grenzverfahren vorgesehen, ab Juni 2028 höchstens 120.000 pro Jahr.

Mehr beschleunigte Verfahren

Neben den Grenzverfahren sieht Geas weitere beschleunigte Asylverfahren vor. Sie betreffen insbesondere Menschen aus Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sowie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Kritiker bemängeln einen eingeschränkten Rechtsschutz. Wird ein Antrag im beschleunigten Verfahren abgelehnt, hat eine Klage zum Beispiel häufig keine aufschiebende Wirkung.

Dublin-Verfahren

Stellt ein Schutzsuchender in Europa einen Asylantrag, wird zunächst geprüft, welcher Staat für das Verfahren zuständig ist (Dublin-Verfahren). Die Regeln dafür bleiben grundsätzlich gleich: Wenn der Flüchtling Angehörige in einem EU-Staat hat, ist dieser Staat für das Asylverfahren zuständig. Dasselbe gilt, wenn ein Staat dem Flüchtling bereits einen Aufenthaltstitel oder ein Visum erteilt hat. Neu ist, dass auch Bildungsabschlüsse oder andere Qualifikationen in einem Mitgliedstaat bei der Zuständigkeitsprüfung berücksichtigt werden können. Wenn die asylsuchende Person keine familiären oder anderweitigen Bindungen zu einem Dublin-Staat hat, gilt, dass der Staat zuständig ist, in den die Person zuerst eingereist ist. Überstellungen in andere EU-Staaten sollen mit Geas besser klappen. Außerdem gibt es härtere Sanktionsmöglichkeiten gegen Asylsuchende.

Abschiebezentren in Drittstaaten

Die EU-Rückführungsverordnung soll Abschiebungen erleichtern. Sie sieht eine Ausweitung der Abschiebehaft vor: Inhaftierungen sollen unter erleichterten Bedingungen und für längere Zeit möglich sein. Zudem ermöglicht die Verordnung sogenannte „Return-Hubs“ in Drittstaaten, in denen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden können – entweder als Zwischenstation vor der Rückführung ins Herkunftsland oder als Alternative zur direkten Abschiebung dorthin.

Grenzkontrollen im Schengen-Raum

Die EU-Kommission und viele EU-Staaten verbanden mit der Reform die Hoffnung, dass Binnengrenzkontrollen langfristig entfallen könnten. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist jedoch fraglich. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Kontrollen an den deutschen Grenzen vorerst fortzuführen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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