
Rechtsanwalt erklärt
Was tun, wenn der Antrag auf Einbürgerung liegen bleibt?
Viele Menschen warten nach Antragstellung ein Jahr oder länger auf ihre Einbürgerung. Wer nicht nur abwarten will, kann selbst etwas tun: von der schriftlichen Nachfrage bis zur Klage. Ein Überblick über Wege, Kosten und Risiken.
Von Nihat Kaygalak Mittwoch, 28.10.2026, 13:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.10.2026, 13:14 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Seit dem 27. Juni 2024 dürfen Menschen, die sich einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Außerdem reichen in der Regel fünf statt acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Seitdem gibt es sehr viel mehr Anträge. Nach einer Umfrage des Mediendienstes Integration vom Juni 2026 waren allein in den großen Städten (ohne Berlin) mindestens 320.000 Anträge offen. In fast allen befragten Städten dauerte die Bearbeitung länger als ein Jahr, in der Hälfte sogar mehr als zwei Jahre. Für die Betroffenen hängt viel daran, zum Beispiel das Wahlrecht oder bestimmte Berufe. Umso wichtiger ist es, die eigenen Möglichkeiten zu kennen.
Schritt 1: Den eigenen Antrag absichern
Bevor Sie bei der Behörde nachhaken, lohnt ein Blick auf den eigenen Antrag. Sorgen Sie dafür, dass die Verzögerung nicht an Ihnen liegt.
- Eingang belegen: Heben Sie die Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen und Datum gut auf. Ab dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Behörde ankommt, laufen drei Monate. Erst danach können Sie in der Regel klagen.
- Unterlagen vollständig machen: Solange Nachweise fehlen, zum Beispiel zu Ihren Deutschkenntnissen, zum Einbürgerungstest oder zum Einkommen, darf die Behörde mit der Entscheidung in der Regel warten. Antworten Sie deshalb schnell und schriftlich, wenn die Behörde etwas nachfordert. Behalten Sie Kopien und notieren Sie das Datum.
- Änderungen melden: Ein neuer Arbeitsvertrag, ein neuer Aufenthaltstitel oder eine neue Adresse gehören in die Akte. Wer in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis zieht, bekommt meist eine neue zuständige Behörde. Das kann das Verfahren verzögern.
Schritt 2: Schriftlich nachfragen
Ist Ihr Antrag vollständig und hören Sie trotzdem monatelang nichts, ist eine schriftliche Nachfrage der nächste Schritt. Fragen Sie vor allem, ob noch Unterlagen fehlen und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Einen Musterbrief finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Kommt keine Antwort, erinnern Sie nach etwa vier Wochen. Heben Sie jede Antwort gut auf. Sie kann später wichtig werden, wenn es um die Kosten einer Klage geht.
Haben Sie einen besonderen Grund zur Eile, etwa ein Stellenangebot, für das Sie die deutsche Staatsangehörigkeit brauchen? Dann schreiben Sie das dazu und legen einen Nachweis bei. Behörden dürfen solche Fälle vorziehen.
Schritt 3: In die Akte schauen und Auskunft verlangen
Bleibt auch die Nachfrage ohne Ergebnis, können Sie sich selbst ein Bild machen. Sie dürfen in der Regel Ihre Akte bei der Behörde einsehen. Dort sehen Sie, ob etwas fehlt und wo es hakt, etwa bei der Sicherheitsüberprüfung oder bei der Prüfung Ihres Passes. Einzelne Auskünfte von Sicherheitsbehörden darf die Behörde allerdings zurückhalten.
Außerdem können Sie nach dem Datenschutzrecht kostenlos erfragen, welche Daten die Behörde über Sie gespeichert hat. Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb eines Monats kommen.
Sie können sich auch bei der vorgesetzten Behörde beschweren oder sich mit einer Petition an den Landtag wenden. Beides kostet nichts. Nach meiner Erfahrung wird das Verfahren dadurch aber nur selten schneller.
Schritt 4: Klagen
Hat all das nicht geholfen, bleibt der Weg zum Verwaltungsgericht. Dort können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben, in der Regel frühestens drei Monate nach dem Antrag. Ziel ist, dass das Gericht die Behörde verpflichtet, Sie einzubürgern, oder zumindest, über Ihren Antrag zu entscheiden.
Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht. Sie können die Klage selbst schriftlich einreichen oder sie beim Verwaltungsgericht von der Geschäftsstelle aufschreiben lassen. Damit die Klage Erfolg hat, kommt es aber auf Einzelheiten an: Sie sollte richtig formuliert sein und Ihren Fall vollständig und nachvollziehbar darstellen. Es kann daher ratsam sein, sie von einer erfahrenen Anwältin oder einem erfahrenen Anwalt erstellen zu lassen.
Auch während der Klage kann die Behörde noch entscheiden. Lehnt sie Ihren Antrag ab, ist nicht alles verloren: Die Klage kann dann in der Regel gegen die Ablehnung weiterlaufen. Und wenn die Behörde einen guten Grund für die Verzögerung hat? Dann weist das Gericht die Klage deshalb nicht ab. Es unterbricht das Verfahren aber und gibt der Behörde eine Frist zur Entscheidung, die es verlängern kann.
Ist Überlastung eine Entschuldigung? Die Gerichte sind uneins
Was als guter Grund zählt, ist allerdings umstritten. Viele Behörden verweisen auf zu viele Anträge und zu wenig Personal. Ob das genügt, sehen die höchsten Verwaltungsgerichte der Bundesländer unterschiedlich.
Streng sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ihr Standpunkt: Fehlt dauerhaft Personal, muss die Verwaltung das selbst lösen, notfalls mit zusätzlichen Mitarbeitenden. In Sachsen-Anhalt hatte die Behörde selbst ausgerechnet, dass ein Antrag im Schnitt 2,8 Jahre dauert. Das war dem Gericht zu lang. In Nordrhein-Westfalen muss die Behörde auch Verzögerungen anderer Stellen verantworten, etwa wenn die Polizei einen Pass monatelang nicht prüft.
Mehr Geduld mit den Behörden haben dagegen die Gerichte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Sie verweisen auf die aufwendige Prüfung, etwa die Sicherheitsüberprüfung, und auf die stark gestiegene Zahl der Anträge. Die meisten verlangen aber, dass die Behörde erkennbar etwas gegen den Stau tut, zum Beispiel mehr Personal einsetzt. In Bayern und im Saarland hielten Gerichte im Einzelfall 18 Monate ab Antrag für angemessen. Außerdem dürfen Behörden Anträge grundsätzlich der Reihe nach bearbeiten. Wer klagt, kommt also nicht automatisch früher dran.
Für Sie heißt das: Ihre Chancen hängen auch davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Und davon, was die Behörde in Ihrem Fall vorbringt.
Was kostet eine Klage?
Neben den Erfolgsaussichten spielt auch das Geld eine Rolle. Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen:
- Gericht: Bei einer Klage auf Einbürgerung verlangt das Gericht in der Regel 849 Euro pro Person, für ein Ehepaar 1.215 Euro. Der Betrag wird schon mit der Klage fällig. Nehmen Sie die Klage zurück, sinkt er auf 283 Euro (Ehepaar: 405 Euro).
- Anwalt: Wer sich anwaltlich vertreten lässt, zahlt zusätzlich Anwaltskosten. Muss am Ende die Behörde die Kosten tragen, erstattet sie auch diese. Wer wenig Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen, also Hilfe vom Staat bei den Kosten. Die gibt es aber nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Wer am Ende zahlt: Entscheidet die Behörde erst nach Ihrer Klage, muss sie die Kosten tragen, wenn Sie schon vorher mit einer Entscheidung rechnen durften. Hier liegt das größte Risiko. Hatte die Behörde einen guten Grund für die Wartezeit, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen. So erging es Betroffenen in Frankfurt am Main und Potsdam, die rund fünf Monate nach Eingang ihres Antrags bei der zuständigen Behörde geklagt hatten.
Fazit: Erst nachfragen, dann klagen
Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Mittel, aber selten der erste Schritt. Sinnvoll ist sie meist erst, wenn die anderen Wege nichts gebracht haben: Unterlagen vollständig machen, schriftlich nachfragen, wenn nötig in die Akte schauen und der Behörde eine letzte Frist setzen. Schweigt die Behörde dann weiter oder nennt sie keine nachvollziehbaren Gründe, spricht viel für eine Klage.
Wer unsicher ist, sollte sich vorher beraten lassen, zum Beispiel bei einer Migrationsberatungsstelle. (mig)
MeinungMusterbrief: Nachfrage zum Stand des Antrags
[Vor- und Nachname] [Anschrift]
An die [Einbürgerungsbehörde, Anschrift]
[Ort, Datum]
Einbürgerungsantrag vom [Datum], Aktenzeichen [falls bekannt] – Frage zum Stand meines Antrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] habe ich meine Einbürgerung beantragt. Seitdem habe ich [keine Nachricht / zuletzt am … eine Nachricht] von Ihnen erhalten.
Ich bitte Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung,
- ob mein Antrag vollständig ist oder welche Unterlagen noch fehlen,
- wie weit die Prüfung ist und ob Anfragen bei anderen Stellen noch offen sind,
- wann ich voraussichtlich mit einer Entscheidung rechnen kann.
[Falls zutreffend: Eine baldige Entscheidung ist für mich besonders wichtig, weil … Einen Nachweis füge ich bei.]
Fehlende Unterlagen reiche ich gern umgehend nach. Für eine Antwort bis zum [Datum, etwa vier Wochen später] wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Tipp: Am sichersten geben Sie Ihre Schreiben persönlich ab und lassen sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Sonst eignet sich ein Einwurf-Einschreiben. Den Beleg über die Zustellung können Sie bei der Post anfordern. Ein Fax-Sendebericht beweist den Eingang nicht sicher.
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