
Gegenwehr
Bundesweite Proteste: Zehntausende fordern AfD-Verbot
Von Hamburg bis München demonstrierten Zehntausende gegen Rechtsextremismus und die AfD. Damit rückt auch ein mögliches Verbotsverfahren wieder in den Mittelpunkt – unterstützt unter anderem vom Institut für Menschenrechte.
Sonntag, 13.09.2026, 14:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.09.2026, 14:21 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Zehntausende Menschen sind in verschiedenen deutschen Städten gegen Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße gegangen. Besonders große Kundgebungen gab es am Samstag in Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. Auch etwa in Magdeburg, Leipzig, Mainz und Saarbrücken demonstrierten insgesamt mehrere Tausend Menschen. Für Sonntag waren weitere Proteste in Dresden und Kiel geplant.
Anlass für die Demonstrationen sind vor allem das jüngste Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und die Debatte über den Umgang mit der AfD. Bei der Landtagswahl vor einer Woche hatte die AfD in Sachsen-Anhalt mit knapp 44 Prozent mit Abstand die meisten Stimmen bekommen, eine absolute Mehrheit allerdings verfehlt.
Rund 25.000 Teilnehmer in Hamburg, 20.000 in Düsseldorf
In Düsseldorf beteiligten sich am Samstag nach übereinstimmenden Angaben von Polizei und Veranstaltern rund 20.000 Menschen an einem Protestzug unter dem Motto „Kein Schritt zurück! Gegen die AfD und rechte Hetze!“. In Hamburg zogen nach Angaben der Veranstalter rund 25.000 Menschen unter dem Motto „Zeit zum Handeln – Freiheit muss verteidigt werden“ durch die Innenstadt.
Auch in Berlin demonstrierten am Samstag Menschen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen eine Normalisierung rechter Politik. Bei einer sogenannten Sterndemonstration zogen mehrere Züge zum Roten Rathaus. Die Polizei sprach von 18.000 Teilnehmern. Die Veranstalter sprachen von 32.000.
Für Sonntag war in Dresden eine Kundgebung auf dem Theaterplatz vor der Semperoper geplant, ebenfalls unter dem Motto „Zeit zum Handeln“. In Kiel rief ein Bündnis aus Gewerkschaften, Umweltverbänden und anderen Gruppen zu einer Demonstration unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ auf. Man wolle „Solidarität mit allen betroffenen Menschen in Sachsen-Anhalt“ zeigen und ein deutliches Zeichen gegen die AfD setzen.
„Prüf“-Proteste in mehreren Städten
In mehreren Städten fanden zudem Kundgebungen der bundesweiten sogenannten „Prüf“-Protestreihe statt. Die Initiative ruft jeweils am zweiten Samstag im Monat zu Demonstrationen auf. Sie fordert, dass die Parteien vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft wurden.
Die größte Kundgebung gab es nach Polizeiangaben in München mit rund 12.000 Teilnehmern. In Mainz kamen rund 2.000, in Saarbrücken rund 1.500 und in Magdeburg rund 1.100 Menschen zusammen.
Umfrage: Zwei Drittel besorgt
Knapp zwei Drittel der Menschen in Deutschland (64 Prozent) schauen einer Umfrage zufolge besorgt auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. 24 Prozent zeigten sich erfreut, der Rest gleichgültig, wie eine Anfang vergangener Woche vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap für den ARD-Deutschlandtrend ergab.
Jeder zweite Befragte (51 Prozent) ist laut ARD-Deutschlandtrend aber auch dafür, dass die anderen Parteien die AfD künftig stärker einbinden. 45 Prozent sprechen sich demnach dagegen aus. Drei Viertel der Wahlberechtigten in Deutschland (76 Prozent) hielten einen „Denkzettel“ für die Bundesregierung durch das Wahlergebnis für verdient, 18 Prozent sähen das anders.
Kommt ein Verbotsverfahren?
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Mehrere Landesverbände, darunter die in Thüringen und Sachsen-Anhalt, werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens angeregt. Der Vorstoß stößt in der Politik auf Skepsis, findet aber auch Unterstützung.
Institut für Menschenrechte dringt auf AfD-Verbotsverfahren
Das Deutsche Institut für Menschenrechte indes ist überzeugt von einem Verbotsverfahren gegen die AfD. „Ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten wird, kann allein das Bundesverfassungsgericht rechtsverbindlich entscheiden“, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Freitag in Berlin und fügte hinzu: „Es muss die Möglichkeit bekommen, dies zu prüfen.“
Rudolf selbst äußerte sich überzeugt davon, „dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen“. Das Institut veröffentlichte eine Stellungnahme für eine Ende September geplante Anhörung im Justizausschuss des thüringischen Landtags, in der es um ein AfD-Verbotsverfahren gehen soll. Das Gutachten legt laut Rudolf dar, dass die AfD in ihrer Programmatik als Gesamtpartei eine rassistische, national-völkische Ausrichtung fest verankert habe.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (dpa/epd/mig) Gesellschaft Leitartikel
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