Demo, Demonstration, AfD, AfD-Verbot, Plakate, Menschen, Rassismus, Rechtsextremismus
Anti-AfD-Demo in Erfurt (Archiv) © John MacDougall/AFP

Artikel 21 Grundgesetz

Mehr als 1.000 Juristen für AfD-Verbotsverfahren

Der RAV sieht die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren als ausreichend belegt und kritisiert die bislang geringe Resonanz aus dem Bundestag. Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen verlangen, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane tätig werden.

Montag, 03.08.2026, 21:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.08.2026, 21:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen unterstützen die Forderung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Juristen sei es eine Pflicht, sich „für die Menschenwürde aller Menschen“ einzusetzen. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen“, erklärte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak am Montag in Berlin.

„Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“, sagte Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren. Der Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge inzwischen von 1.051 Juristen unterzeichnet.

___STEADY_PAYWALL___

„Politik darf sich nicht verstecken“

In dem bereits Mitte Juli veröffentlichten Schreiben bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das kommt nach Auswertung von mehr als 3.000.000 Datenpunkten zum Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist.

Die RAV-Vorsitzende forderte: „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“ Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief seien bislang „sehr überschaubar“. Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern.  (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)