AfD, Demo, Demonstration, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Politik, Partei, Deutschland
Demonstrantin hält Anti-AfD-Sticker hoch (Archiv) © Markus Heine / AFP

Klar verfassungswidrig

Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte gute Chancen

Die GFF sieht bei der AfD mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit erfüllt und stützt sich auf mehr als 30.000 öffentliche Belege. Im Zentrum stehen rassistische Konzepte, die Menschen mit Migrationsgeschichte und Musliminnen abwerten.

Donnerstag, 25.06.2026, 14:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.06.2026, 14:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Rassistische Ideologie, Einschüchterung politischer Gegner, Abwertung ganzer Menschengruppen: Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte.

Projektleiter Bijan Moini verwies zur Frage der Missachtung der Menschenwürde auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD. Die Partei habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“, definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Als Beispiele nannte der Chefjurist der GFF den Plan der AfD, Musliminnen mit Kopftuch das Betreten öffentlicher Gebäude zu verbieten, und das Konzept einer Geburtenprämie nur für Kinder, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

___STEADY_PAYWALL___

Moini: Drohungen können Menschen einschüchtern

Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche Drohung sei „hochgradig einschüchternd“ und geeignet, Menschen vom politischen Diskurs fernzuhalten. Dies stehe im Widerspruch zur freien Demokratie.

Für das 1.500 Seiten lange, spendenfinanzierte Gutachten werteten acht Juristinnen und Juristen mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen aus. Dazu gehörten etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten wurde vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft, unter anderem auf Ergebnisoffenheit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards.

Debatte nach Verfassungsschutz-Einstufung 2025

Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Zuletzt wurde im Frühsommer 2025 intensiv über einen solchen Schritt diskutiert – damals stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei auf Grundlage eines eigenen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Nach juristischer Intervention der AfD setzte das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung im Eilverfahren zunächst aus; das Hauptsacheverfahren läuft noch.

GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner sagte in Berlin, der Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren. Sie wünsche sich aber, „dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft“. Es liefere eine „bessere Entscheidungsbasis“ als nur das BfV-Gutachten, sagte Valentiner. „Das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.“ Moini ergänzte, unabhängig von der Verbotsfrage könne die GFF-Analyse zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, die sich gegen die AfD positionierten und deshalb davon bedroht seien, den Status der Gemeinnützigkeit oder Fördermittel zu verlieren.

AfD-Politiker wegen Hitlergruß-Vorwurf in Kritik

Zuletzt machten AfD-Politiker erneut negative Schlagzeilen mit Bezügen zum Nationalsozialismus. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt ist wegen eines Fotos mit erhobenem Arm in die Kritik geraten. Reichardt habe im Beisein von Parteikollegen den Hitlergruß gezeigt, heißt es im Politico-Podcast „Inside AfD“. Die Partei wies die Darstellung des Magazins zurück. Reichardt ist sachsen-anhaltischer AfD-Chef und auch Mitglied im Bundesvorstand der Partei.

Das Foto stammt aus dem Jahr 2020. Auf dem Bild ist zu sehen, wie Reichardt den linken Arm ausstreckt. Zwei Augenzeugen hätten gegenüber „Inside AfD“ bestätigt, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt, hieß es. „Die fragliche Geste war kein ‚Hitlergruß‘, sondern ein angedeuteter Ritterschlag“, sagte ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt auf Anfrage.

Goebbels-Zitat als Klingelton?

Für eine AfD-Gemeinderätin aus Böblingen soll ein Vorfall Konsequenzen haben. Sie soll ein Zitat des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels als Klingelton verwendet haben. Nach Angaben der AfD hat sie die Partei bereits verlassen. Zuvor sei der Parteiausschluss beschlossen worden, hieß es aus dem AfD Landesverband.

Beobachter sehen in diesem Verhalten ein bekanntes Muster. Vorfälle mit rechtsextremen Bezügen würden innerhalb der Partei so lange geduldet und gedeckt, bis sie nicht bekannt werden. Sobald sie öffentlich würden, würden Ausschlussverfahren und Maßnahmen eingeleitet, um weiteren Schaden von der AfD abzuwenden. Juristen sehen darin auch ein juristisches Manöver für den Fall eines Verbotsverfahrens. (epd/dpa/mig) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)