AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Rassismus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) © MiG

AGG-Novelle

Ein Reförmchen gegen ein großes Problem

Die Bundesregierung will den Diskriminierungsschutz verbessern – aber nur punktuell. Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman fordert eine echte AGG-Reform. Auch eine der zuständigen Ministerinnen wünscht sich weitere Schritte.

Von Mittwoch, 06.05.2026, 15:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.05.2026, 15:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland soll verbessert werden – allerdings nur punktuell. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine etwas längere Frist für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorsieht. Zudem soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden. Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman findet den Gesetzentwurf „unzureichend“.

Laut den Plänen sollen Menschen für die Einforderung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Diskriminierung künftig vier statt zwei Monate Zeit haben. Dies betrifft die außergerichtliche Geltendmachung; bei Klagen gibt es je nach Bereich andere Fristen.

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Hubig will „ambitionierten Diskriminierungsschutz“

Zudem soll das AGG mehr Fälle von sexueller Belästigung abdecken als bisher. Es greift derzeit nur bei Vorfällen am Arbeitsplatz – künftig sollen auch Bereiche wie Wohnungsmarkt, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie das Bildungswesen erfasst sein. Betroffene sollen dadurch leichter zivilrechtlich gegen die Belästigung vorgehen können.

Der Gesetzentwurf wurde von den Ministerien für Justiz und Familie gemeinsam erarbeitet. Das Justizministerium hat schon deutlich gemacht, dass es sich weitergehende Änderungen gewünscht hätte. Am Mittwoch erklärte Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD), sie werde sich „weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen“.

Die Beauftragte Ataman sagte in Berlin, Deutschland habe „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa“. Eine umfassende Reform des AGG, das seit 20 Jahren fast unverändert in Kraft ist, sei dringend notwendig. Ataman verwies darauf, dass Diskriminierung in der letzten Zeit „offener und härter“ geworden sei. „Es war noch nie wichtiger in Deutschland, Menschen vor Diskriminierung zu schützen, als heute.“

Ataman: Vertragsverletzungsverfahren möglich

Konkret forderte Ataman unter anderem eine Verlängerung der bisherigen Zwei-Monats-Frist auf mindestens ein Jahr und eine Ausweitung der AGG-Regeln auf staatliche Stellen. Es sei ein Verbandsklagerecht nötig, damit Betroffene nicht immer individuell gegen Diskriminierung vorgehen müssten. Auch brauche die von ihr geleitete Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich mehr Kompetenzen, als es der Entwurf vorsieht. Ataman äußerte die Hoffnung, dass bei der nun anstehenden Beratung im Bundestag noch Verbesserungen durchgesetzt werden.

Die AGG-Reform dient auch der Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsches Recht. Ataman warf der Regierung vor, sich nur darum zu kümmern und keinen darüber hinausgehenden Reformwillen zu zeigen. Der vorgelegte Entwurf reiche ihrer Meinung nach aber gar nicht aus, um die EU-Mindeststandards korrekt umzusetzen. Deutschland riskiere daher ein Vertragsverletzungsverfahren.

Auch die Grünen-Rechtspolitikerin Awet Tesfaiesus nannte den Entwurf „mutlos“. Er bleibe „weit hinter dem zurück, was angesichts der Realität von Diskriminierung in Deutschland nötig wäre“. (epd/mig) Leitartikel Politik

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