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Mann sitzt verärgert auf der Treppe (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Mehr Frist, wenig Mut

Regierung plant kleinere Änderungen für Schutz vor Diskriminierung

Die Koalition reformiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – zur Umsetzung fristgebundener EU-Vorgaben. Das nun vorliegende Entwurf ist entsprechend dünn: Er sieht kleinere Anpassungen vor und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Ataman warnt vor einer „halbgaren“ Reform.

Von und Mittwoch, 15.04.2026, 15:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.04.2026, 15:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung geht die angestrebte Reform des Antidiskriminierungsrechts an, allerdings nur mit punktuellen Änderungen. Ein am Dienstag veröffentlichter Entwurf sieht unter anderem eine längere Frist für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor: Sie müssen bisher binnen zwei Monaten nach einer mutmaßlichen Diskriminierung geltend gemacht werden. Künftig sollen die Betroffenen vier Monate Zeit haben – die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte mindestens zwölf Monate gefordert.

Vorgesehen ist außerdem, den Schutz vor sexueller Belästigung zu verbessern. Derzeit greift das AGG in solchen Fällen nur, wenn sich die Vorfälle am Arbeitsplatz abgespielt haben. Künftig soll es auch für Bereiche wie Wohnungsmarkt, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie das Bildungswesen gelten. Betroffene sollen dadurch leichter zivilrechtlich gegen die Belästigung vorgehen können.

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Ataman: Reform muss echte Verbesserungen bewirken

Der gemeinsam von Justiz- und Familienministerium verfasste Entwurf zielt darauf ab, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes neue Aufgaben zu geben. Sie soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, das alle nutzen können, die ihre Rechte aus dem AGG verletzt sehen. Auch soll die Antidiskriminierungsstelle in Gerichtsverfahren als Beistand von Betroffenen auftreten und Stellungnahmen einreichen können.

Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman erklärte am Dienstag, sie werde sich den Entwurf genau anschauen und darauf hinwirken, dass die Reform am Ende eine echte Verbesserung für Betroffene bringe. „Es darf keine halbgare Reform geben“, sagte Ataman, die seit Längerem umfassendere Änderungen fordert.

Das erwarte auch eine große Mehrheit der Bevölkerung, ergänzte Ataman: „Rund 80 Prozent halten den Schutz vor Diskriminierung für eine wichtige politische Aufgabe.“ Länder und Verbände werden mit der Veröffentlichung des Entwurfs um Stellungnahme gebeten, für die sie allerdings nur bis Freitag Zeit haben.

Justizministerium wollte weitergehende Reform

Aus dem Bundesjustizministerium hieß es am Dienstag, das Ressort habe sich „im Rahmen der regierungsinternen Abstimmungen intensiv für eine weitergehende AGG-Reform eingesetzt“. Darüber sei jedoch keine Einigkeit erzielt worden. Gleichzeitig habe Zeitdruck bestanden, weil fristgebundene EU-Vorgaben umgesetzt werden müssten. Deshalb sei die jetzige Fassung ins weitere Verfahren gegeben worden. Nach der Anhörung und möglichen Änderungen muss der Entwurf noch vom Kabinett gebilligt und anschließend im Bundestag behandelt werden.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine AGG-Reform vereinbart, allerdings ohne Details. Ataman hatte sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, weitere mögliche Diskriminierungsmerkmale ins AGG aufzunehmen, unter anderem die Staatsangehörigkeit und den sozioökonomischen Status. Dazu kommt es nun offenbar nicht. (dpa/mig) Leitartikel Politik

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