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Anschlag auf eine Moschee (Symbolfoto) © KI-generiert

Sicherheitslücke

Anschläge auf Moscheen in Memmingen und Berlin

Ein Schweinekopf auf dem Halbmond, Tierabwehrspray im Gebetsraum: Zwei Vorfälle in Memmingen und Berlin stellen eine unbequeme Frage in den Raum: Wie sicher sind Muslime in Deutschland, wenn selbst ihre Gebetsräume zu Orten der Einschüchterung werden?

Sonntag, 03.05.2026, 15:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.05.2026, 15:38 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Binnen weniger Stunden sind zwei Moscheen in Deutschland zu Tatorten geworden. In Memmingen gehen Ermittler von einem islamfeindlichen Motiv aus. In Berlin ist die Motivlage nach Polizeiangaben bislang offen. Beide Fälle werfen dennoch eine gemeinsame Frage auf: Wie sicher sind Musliminnen und Muslime in ihren eigenen Gebetsräumen?

In Memmingen haben Unbekannte am Freitagmorgen, 1. Mai, den Eingangsbereich einer türkisch-islamischen Gemeinde beschmiert. Nach Angaben der Polizei warfen die Täter gegen 4.30 Uhr vermutlich mit Tierblut gefüllte Luftballons gegen eine etwa 1,5 Meter hohe Marmormauer mit aufgesetztem Halbmond. Zudem steckten sie einen abgetrennten Schweinekopf auf das Symbol des Halbmondes. Anschließend flüchteten sie unerkannt.

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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittler gehen demnach von einer islamfeindlichen Tatmotivation aus. Eingeschaltet ist auch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München; sie ermittelt gemeinsam mit dem Staatsschutz der Kriminalpolizei Memmingen.

Die islamfeindliche Motivation der Tat liegt schon deshalb nahe, weil Tierblut und ein Schweinekopf eine gezielt herabwürdigende Wirkung haben. Der Verzehr von Schweinefleisch ist im Islam verboten. Wer einen Schweinekopf auf ein islamisches Symbol steckt, beschädigt deshalb nicht nur eine Mauer. Er sendet eine Botschaft der Demütigung und Einschüchterung.

Nach der Spurensicherung wurde der Eingangsbereich der Moschee gereinigt. Auch eine danebenliegende Packstation war verschmutzt worden. Die Polizei bittet mögliche Zeugen um Hinweise.

Tierabwehrspray in Berliner Moschee versprüht

Am selben Tag kam es auch in Berlin-Gesundbrunnen zu einem Polizeieinsatz in einer Moschee. Nach Angaben der Berliner Polizei betraten gegen 13.20 Uhr ein 59-jähriger Mann und ein 31-jähriger Begleiter eine Glaubenseinrichtung an der Drontheimer Straße. Dort sollen sich zu diesem Zeitpunkt etwa 100 Menschen aufgehalten haben.

Der 59-Jährige soll zunächst im Flur und anschließend im Gebetsraum Tierabwehrspray eingesetzt haben. Der 31-Jährige soll die Tat mit einer in seine Brille integrierten Kamera aufgezeichnet haben. Anwesende und Zeugen hielten die beiden Männer bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dabei soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Die Einsatzkräfte stellten das Tierabwehrspray sicher. Wie viele Menschen in der Moschee geschädigt wurden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Anders als im Fall Memmingen sieht die Berliner Polizei bislang keine Anhaltspunkte für ein religiöses oder politisches Tatmotiv. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 1 Nord. Auffällig bleibt gleichwohl, dass die Tat in einem Gebetsraum stattfand und offenbar gefilmt wurde. Ob die Aufnahme mit einer Brillenkamera für eine spätere Veröffentlichung, als Provokation oder aus anderen Gründen angefertigt wurde, ist bislang ebenfalls offen.

Viele Zahlen, wenig Klarheit über Aufklärung

Der Kreis zwischen den beiden schließt sich bei der Statistik: Islamfeindliche Straftaten bleiben in Deutschland ein erhebliches Problem. Die Polizei zählte im Jahr 2025 insgesamt 1.328 islamfeindliche Straftaten. Dazu gehören unter anderem Körperverletzungen, Beleidigungen, Propagandadelikte und Sachbeschädigungen. Für Moscheen wurden 44 polizeilich erfasste Straftaten ausgewiesen; 2024 waren es 79.

Bei Angriffen auf Moscheen zeigt sich allerdings eine zentrale Lücke: Öffentlich gut sichtbar sind vor allem Fallzahlen. Weit weniger transparent ist, wie viele dieser Taten tatsächlich aufgeklärt werden, wie viele Verfahren eingestellt werden, wie oft Anklage erhoben wird und wie viele Fälle mit einer Verurteilung enden. Die amtlichen Übersichten zur politisch motivierten Kriminalität geben Auskunft über registrierte Taten, Phänomenbereiche und zum Teil Tatverdächtige. Sie ersetzen aber keine belastbare Verlaufsstatistik vom Angriff bis zum Gerichtsurteil.

Für betroffene Gemeinden ist das entscheidend. Ein beschmierter Eingang, ein Drohbrief oder ein Schweinekopf vor der Moschee sind nicht nur einzelne Straftaten. Sie sind Angriffe auf einen religiösen und sozialen Schutzraum. Bleiben Täter unbekannt oder Verfahren ohne sichtbare Folgen, entsteht bei vielen Betroffenen der Eindruck, solche Angriffe würden zwar registriert, aber nicht konsequent aufgeklärt. Muslimische Organisationen beklagen seit Jahren, dass viele Angriffe auf Moscheen folgenlos bleiben oder aus Sicht der Gemeinden nicht ausreichend als antimuslimische Gewalt ernst genommen werden.

Zahlen zeigen nur Teil der Wirklichkeit

Hinzu kommt: Die offiziellen Zahlen bilden nur einen Teil der Wirklichkeit ab. Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren teils deutlich höhere Fallzahlen. CLAIM erfasste für 2024 insgesamt 3.080 antimuslimische Vorfälle. Darunter waren 72 Fälle gegen religiöse Einrichtungen oder Orte, davon 67 Angriffe auf Moscheen. Die dokumentierten Angriffe auf Moscheen reichten von Sachbeschädigungen über verbale Angriffe mit volksverhetzenden Inhalten bis zu Bedrohungen, etwa durch Drohbriefe.

Auch andere Erhebungen kommen zu höheren Zahlen als die Polizei. Die Organisation FAIR International dokumentierte für 2025 insgesamt 62 Angriffe auf Moscheen. DITIB zählte für 2024 in einer eigenen Erhebung 175 Angriffe auf Moscheen. Unterschiede entstehen unter anderem dadurch, dass staatliche Stellen, muslimische Verbände und zivilgesellschaftliche Meldestellen nicht immer dasselbe erfassen: Mal geht es nur um Straftaten, mal auch um Vorfälle unterhalb der Strafbarkeit, mal um Moscheen im engeren Sinne, mal auch um muslimisch markierte Orte.

Das Dunkelfeld dürfte zusätzlich groß sein. Viele Betroffene melden antimuslimische Vorfälle nicht – aus Angst, aus Resignation oder weil sie wenig Vertrauen in Behörden haben. Experten verweisen auf eine Erhebung der EU-Grundrechteagentur, wonach nur ein kleiner Teil muslimfeindlicher Vorfälle gemeldet wird. Auch CLAIM spricht von einer großen Datenlücke und verweist auf Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz, aber auch gegenüber Beratungsstellen.

Schutz muslimischer Einrichtungen bleibt uneinheitlich

Die beiden Fälle werfen damit nicht nur eine Ermittlungsfrage auf, sondern auch eine Schutzfrage. Moscheen sind vielerorts nicht nur Gebetsräume. Sie sind Treffpunkte, Bildungsorte, Beratungsstellen, Jugendräume und soziale Anlaufstellen. Wenn sie angegriffen werden, trifft das nicht allein Gebäude oder religiöse Symbole. Es trifft Menschen, die dort beten, lernen, feiern, trauern, Hilfe suchen oder Gemeinschaft erleben.

Islamische Verbände fordern seit Jahren bessere Sicherheitskonzepte für muslimische Einrichtungen. Genannt werden etwa Polizeistreifen während der Freitagsgebete, finanzielle Unterstützung für Überwachungskameras, bessere Ansprechpartner bei den Behörden und eine engere Zusammenarbeit mit Nachbarschaft und Kommunen. Fachleute verweisen darauf, dass sichtbare Polizeipräsenz mögliche Täter abschrecken könne; zugleich könne auch eine wachsame, informierte Nachbarschaft Gemeinden vor Übergriffen schützen.

Wie stark Moscheen tatsächlich geschützt werden, ist in Deutschland jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich. Manche Gemeinden berichten von guten Kontakten zur Polizei, andere fühlen sich nach Drohungen oder Angriffen alleingelassen. Ein bundesweit transparentes, dauerhaftes und leicht erkennbares Schutzprogramm speziell für Moscheen ist öffentlich weit weniger sichtbar als die wiederkehrenden Forderungen nach besserem Schutz.

Moscheen auf der Insel staatlich geschützt

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass andere Länder diese Frage teils konkreter angehen. In Großbritannien gibt es ein eigenes „Protective Security for Mosques Scheme“. Es finanziert unter anderem Sicherheitspersonal, Videoüberwachung, Alarmanlagen und sichere Umzäunungen für Moscheen und muslimische Gemeindezentren. Für den Zeitraum von 2024/25 bis 2027/28 sind dafür nach Regierungsangaben bis zu 29,4 Millionen Pfund pro Jahr vorgesehen.

Ein solches Modell lässt sich nicht einfach auf Deutschland übertragen. Sicherheitslagen, föderale Zuständigkeiten und Religionsverfassungsrecht unterscheiden sich. Der Vergleich macht aber deutlich: Schutz muslimischer Einrichtungen ist möglich. Er kann politisch geplant, finanziert und strukturell abgesichert werden. Angesichts der Bedrohungslage ist das nötig. Internationale Organisationen ordnen Angriffe auf Moscheen als wiederkehrendes Muster antimuslimischer Hasskriminalität ein. Die Vorfälle von Memmingen und Berlin sind demnach keine Einzelfälle. (epd/dpa/mig) Aktuell Panorama

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