Grenzschutz
EU will mit Passagierdaten die Außengrenze schützen
Die EU-Kommission will Fluggesellschaften zur Weitergabe von Passagierdaten verpflichten. Mit den Informationen will man Grenzkontrollen verbessern. Übermittelt werden sollen unter anderem Name, Alter und Nationalität der Reisenden.
Mittwoch, 14.12.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.12.2022, 14:51 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die EU-Kommission schlägt als Teil eines neuen Sicherheitspaketes vor, Fluggastdaten verstärkt nutzen zu dürfen, „um die Verwaltung der Außengrenze zu erleichtern und die innere Sicherheit zu stärken“, wie die Kommission in Straßburg mitteilte. Bisher hätten Fluggesellschaften Passagierdaten freiwillig mit nationalen Behörden teilen können – der EU-Vorschlag sieht vor, dies verpflichtend zu machen.
Fluggesellschaften müssten die Passagierdaten demnach bei allen Flügen übermitteln. Das gelte bei Flügen aus Drittstaaten in die EU, für Flüge aus der EU in Drittstaaten und auch für Flüge innerhalb der EU. „Informationen über Reisende haben dazu beigetragen, die Grenzkontrollen zu verbessern, die irreguläre Migration zu verringern und Personen zu identifizieren, die ein Sicherheitsrisiko darstellen“, erklärte die Kommission.
Bei den Daten handelt es sich um sogenannte erweiterte Fluggastdaten, Advance Passenger Information (API). Dazu gehören der Name des Reisenden, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Ablaufdatum des Reisedokuments und Ausstellerstaat. (epd/mig)
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