
Bis 2035 hinter Gittern
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung für Zschäpe
Jahrelang bestritt Beate Zschäpe, von den NSU-Morden gewusst zu haben. Inzwischen hat sie ihre Darstellung geändert - und sich von der rechtsextremen Ideologie distanziert. Das Gericht erkennt dies an. Für eine vorzeitige Haftentlassung reicht das aber nicht. Opfer-Angehörige vermuten ein taktisches Manöver hinter Zschäpes Reue.
Dienstag, 27.10.2026, 15:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.10.2026, 15:56 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe, die seit November 2011 im Gefängnis sitzt, soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte es zudem ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, jedenfalls nach dem ersten Mord des sogenannten „Nationalistischen Untergrunds“ im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Deshalb blieb das OLG ein Jahr unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten 25 Jahren. Damit habe die heute 51-Jährige eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder in Freiheit zu gelangen, teile das Gericht mit.
Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig – Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Morde und Anschläge in ganz Deutschland
Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen.
Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.
OLG: Zschäpe hat sich zu Schuld bekannt
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie ihre Aussagen aus dem NSU-Prozess revidiert habe. Damals hatte Zschäpe zwar eingeräumt, von Banküberfällen ihrer Freunde gewusst und die letzte Fluchtwohnung des Trios im sächsischen Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen wollte sie damals immer erst im Nachhinein erfahren haben.
Zschäpe habe nunmehr eingeräumt, dass ihre Einlassung damals insoweit nicht der Wahrheit entsprochen habe. „Sie hat sich damit grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und auch Beteiligungshandlungen an den Morden eingeräumt“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Zudem habe sie Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben. „Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischem Gedankengut hat sie sich distanziert“, stellte das Gericht außerdem fest. Zschäpes Verhalten in der Haft bot demnach „keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung“.
Opferfamilien bezweifeln Zschäpes Reue
Anders als das Gericht bezweifeln Angehörige der NSU-Mordopfer, dass Zschäpes Reue aufrichtig ist. Bereits seit Jahren bemüht sie sich darum, eine Abkehr vom Rechtsextremismus glaubhaft zu machen. Bei der Festlegung der Mindesthaftdauer werden Rechtsexperten zufolge unter anderem Reue, Schuldeinsicht und das Verhalten während der Haft berücksichtigt.
2023 erklärte Zschäpe vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags, sie habe sich von der rechten Szene gelöst. Im selben Jahr versuchte sie, in ein Neonazi-Aussteigerprogramm des Freistaates Sachsen aufgenommen zu werden – zunächst ohne Erfolg. 2025 bestätigte ihr Anwalt schließlich, dass sie an einem anderen Aussteigerprogramm teilnehme.
Taktische Teilnahme am Aussteigerprogramm?
Die Opferanwältin Seda Başay-Yıldız, die die Familie des ermordeten Enver Şimşek vertritt, bezeichnete die Teilnahme an dem
programm als rein taktischen Schritt. Zschäpe habe während des jahrelangen NSU-Prozesses keine Reue gezeigt und auch in der Haft Kontakte in die rechtsextreme Szene gepflegt. Auch die Ombudsfrau der Opferangehörigen, Barbara John, vermutete, Zschäpe bereite mit dem Aussteigerprogramm ihre vorzeitige Haftentlassung vor.
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht „die beanstandungsfreie Führung der Verurteilten im Vollzug, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit seit der Urteilsverkündung und die negativen Auswirkungen des langjährigen Strafvollzugs“. Allerdings seien die während des Vollzugs hervorgetretenen „Umstände“ nicht von einem solchen Gewicht, dass sie die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher komme eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht, entschied das OLG. (dpa/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Glosse Merz‘ Termindiebe gefunden
- Familientrennung Hessen schiebt Eltern ab – und behält ihre drei Kinder
- Ausschreitungen in Frankreich Schüler fordern Bildung, Dobrindt liefert Herkunftsdebatte
- Ab 1. November 2026 Wegen wenigen Betrugsfällen: Strengere Deutschtests für alle
- Sachsen-Anhalt Schutz der Bevölkerung: Gericht bestätigt…
- Zweierlei Maß An Deutschland scheitern

