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„Gastarbeiterinnen“ am Fließband in einer deutschen Fabrik © Symbolfoto mit KI generiert

65 Jahre Anwerbeabkommen

Die bittere Bilanz der „Gastarbeiter“ aus der Türkei

Bundeskanzler Merz würdigt die Lebensleistung der früheren Arbeitsmigranten aus der Türkei als „Erfolgsgeschichte“. Neue Rentenzahlen zeigen jedoch erhebliche Unterschiede bei der Alterssicherung. Viele einstige Gastarbeiter sind von Altersarmut betroffen. Welche Rolle das deutsche Rentenrecht dabei spielt.

Von Mittwoch, 21.10.2026, 14:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.10.2026, 14:55 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

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Deutschland ist durch die Einwanderung aus der Türkei wohlhabender geworden. Das hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Dienstag beim Festakt zum 65. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens ausdrücklich gewürdigt. Die angeworbenen Arbeitskräfte hätten die industrielle Substanz Deutschlands mit aufgebaut und die „Infrastruktur des Wohlstands geschaffen, in der wir leben“. Merz sprach von einer deutsch-türkischen Erfolgsgeschichte.

Einen Tag zuvor wurden Zahlen veröffentlicht, die eine andere Seite dieser Geschichte beleuchten: Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit erhalten durchschnittlich 890 Euro gesetzliche Rente im Monat. Bei deutschen Staatsangehörigen sind es 1.250 Euro. Die Differenz beträgt 360 Euro, ein Minus von knapp 29 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung für den Mediendienst Integration und beziehen sich auf Ende 2025. Erfasst sind Alters- und Erwerbsminderungsrenten.

Dass viele ehemalige Arbeitsmigranten im Alter wirtschaftlich schlechter gestellt sind, ist seit Langem wissenschaftlich dokumentiert. Die Gründe dafür reichen bis in die Zeit des deutschen Wirtschaftswunders zurück.

Harte Arbeit, niedrige Löhne

Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten Deutschland und die Türkei das Anwerbeabkommen. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen knapp 870.000 Arbeitskräfte aus der Türkei nach Westdeutschland. Sie arbeiteten in Stahlwerken, Autofabriken, Bergwerken und zahlreichen anderen Industriebetrieben. Viele übernahmen körperlich anstrengende Tätigkeiten, für die sich kaum einheimische Arbeitskräfte fanden.

Die Arbeit war wichtig für die deutsche Wirtschaft, wurde aber häufig vergleichsweise schlecht bezahlt. Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) aus dem Jahr 2014 zeigt, dass angeworbene Beschäftigte oft in den unteren Lohngruppen arbeiteten. Durch Überstunden und Zuschläge für besonders schwere Tätigkeiten konnten sie ihre niedrigen Stundenlöhne zunächst teilweise ausgleichen.

Als ab Mitte der 1970er-Jahre Arbeitsplätze in der Industrie verloren gingen, traf es meist zuerst diese Beschäftigten. Die Möglichkeiten für Überstunden schwanden, die Arbeitslosigkeit stieg. Wer seine Arbeit verlor, fand nicht unbedingt eine gleichwertig bezahlte neue Stelle.

Die Folgen reichen bis heute. Denn die gesetzliche Rente hängt wesentlich davon ab, wie viel jemand während seines Berufslebens verdient und wie lange Beiträge gezahlt wurden. Niedrige Löhne und längere Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung führen deshalb häufig zu geringeren Rentenansprüchen.

Hinzu kommt: Wer erst mit 25 oder 30 Jahren nach Deutschland kam, konnte hier bis zum Renteneintritt weniger Versicherungsjahre sammeln als jemand, der bereits mit 17 oder 18 Jahren ins Berufsleben einstieg. Versicherungszeiten in der Türkei können zwar eigene türkische Rentenansprüche begründen. Sie erhöhen aber grundsätzlich nicht die aus deutschen Beiträgen berechnete Rente.

Die oft übersehene Arbeit der Frauen

Eine oft vernachlässigte und verzerrt erzählte Perspektive in dieser Historie ist die Geschichte der Frauen, die in deutschen Fabriken arbeiteten. Sie waren nicht lediglich Ehefrauen, die ihren Männern später nachreisten. Viele wurden selbst angeworben, unter anderem für die Textil- und Lebensmittelindustrie sowie die Elektroproduktion.

Die Bundesregierung weist in ihrer historischen Darstellung darauf hin, dass diese Frauen damals häufig deutlich weniger verdienten als Männer. Für ihre spätere Alterssicherung kamen weitere Schwierigkeiten hinzu: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Teilzeitbeschäftigung und längere Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit.

Ein Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Jahr 2013 zeigt, dass ältere Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt besonders häufig benachteiligt waren. Geringe Einkommen, seltenere Vollzeitbeschäftigung und längere Zeiten in Arbeitslosigkeit wirkten sich auf ihre Rentenansprüche aus. Anerkannte Kindererziehungs- und Pflegezeiten können solche Nachteile nur teilweise ausgleichen.

Das belegen nun auch die aktuellen Rentenzahlen: Frauen mit türkischer Staatsangehörigkeit beziehen durchschnittlich 687 Euro gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind es 1.046 Euro (ein Minus von mehr als 34 Prozent).

Viele angeworbene Frauen leisteten neben ihrer bezahlten Arbeit auch unbezahlte Familienarbeit. In der Rentenberechnung schlägt sich diese nur insoweit nieder, wie das Gesetz entsprechende Zeiten berücksichtigt. Kindererziehungszeiten werden zudem nicht automatisch im Rentenkonto erfasst, sondern müssen beantragt werden. Sprachbarrieren und mangelnde Kenntnisse über bestehende Ansprüche waren zusätzliche Hürden, die viele nicht überwinden konnten.

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Ein Blick in die Sozialdaten zeigt ebenfalls erhebliche Unterschiede. Im Juni 2026 bezogen 9,3 Prozent der älteren Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit Grundsicherung im Alter. Unter deutschen Staatsangehörigen lag der Anteil bei 2,7 Prozent. Diese staatliche Leistung erhalten Menschen, deren Rente und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Auch das Armutsrisiko ist deutlich höher: Nach dem Mikrozensus 2025 gelten 31,5 Prozent der Rentnerinnen und Rentner aus früheren Anwerbestaaten als armutsgefährdet. Unter Menschen im Ruhestand ohne Migrationshintergrund sind es 17 Prozent.

Hinzu kommt die Wohnsituation. Frühere Untersuchungen zeigen, dass ältere Menschen mit Migrationsgeschichte seltener Wohneigentum besitzen. Wer im Ruhestand weiterhin Miete zahlen muss, hat von einer niedrigen Rente entsprechend weniger für den übrigen Lebensunterhalt zur Verfügung.

Eine Besonderheit im Rentenrecht

Neben den historischen Arbeitsbedingungen gibt es eine rechtliche Besonderheit, die sich für manche Arbeitsmigranten zusätzlich nachteilig auswirken kann.

Die sogenannte Grundrente ist ein möglicher Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange versichert waren und vergleichsweise wenig verdient haben. Sie ist nicht mit der Grundsicherung im Alter zu verwechseln. Voraussetzung für den Zuschlag sind unter anderem mindestens 33 Jahre mit bestimmten anrechenbaren Zeiten. Bei der Prüfung dieser 33 Jahre können Versicherungszeiten aus vielen anderen Staaten berücksichtigt werden. Für die Türkei gilt jedoch eine Ausnahme: Türkische Versicherungszeiten zählen bei dieser Prüfung nicht mit, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

Ein Beispiel: Wer 28 anrechenbare Jahre in Deutschland und zehn Versicherungsjahre in der Türkei erworben hat, erreicht damit nicht die erforderlichen 33 Jahre. Ohne weitere anrechenbare Zeiten besteht kein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.

Die andere Bilanz der Erfolgsgeschichte

Die Lebensleistung der früheren Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten wird heute breit anerkannt. Merz würdigte beim Festakt nicht nur ihre wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch ihren Beitrag zur kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands.

Eine Erfolgsgeschichte ist die Arbeitsmigration aus der Türkei zweifellos. Deutschland ist durch sie wohlhabender geworden. Für viele, die diesen Wohlstand mit aufgebaut haben, fällt die Bilanz im Alter allerdings deutlich bescheidener aus. Eine umfassende Würdigung müsste auch diese Seite berücksichtigen. (mig) Gesellschaft Leitartikel

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