
Behördenversagen
Hamburg: Asylbewerber warten fünf Monate auf Existenzminimum
Wer in Hamburg einen neuen Antrag auf Asyl-Leistungen stellt, wartet im Schnitt 98 Arbeitstage auf einen Bescheid. Seit der Zentralisierung hat sich die Bearbeitungszeit mehr als verdoppelt – versprochen wurden Verfahrensbeschleunigung. Für Betroffene sind die Folgen existenziell.
Montag, 05.10.2026, 13:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.10.2026, 13:41 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Wer in Hamburg Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt, muss teilweise fast fünf Monate auf einen Bescheid warten. Mitte September lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 98 Arbeitstagen. Betroffen sind Neuanträge von Menschen, die nicht im Ankunftszentrum untergebracht sind. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Carola Ensslen hervor.
Seit Einführung eines Online-Portals für die Anträge im Februar hat sich die Wartezeit damit sogar um mehr als ein Viertel verlängert. „Der rot-grüne Senat hat keinen Plan, wie er dem Leid der Menschen, die fast fünf Monate auf Leistungen warten müssen, begegnen kann“, sagte Ensslen der Deutschen Presse-Agentur.
Die langen Wartezeiten sind kein neues Problem. Seit Anfang 2023 werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Amt für Migration bearbeitet. Im August 2023 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 41 Arbeitstagen. Ende 2025 waren es bereits 77,5 Arbeitstage, inzwischen sind es 98. Damit hat sich die Wartezeit seit der Zentralisierung mehr als verdoppelt.
Portal sollte Bearbeitungsdauer senken
Bemerkenswert: Das im Februar eingeführte Online-Portal sollte eigentlich dazu beitragen, die Verfahren zu beschleunigen. Noch Ende vergangenen Jahres hatte der Senat erklärt, mit der Digitalisierung sollten die Kommunikation vereinfacht und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Auch die offiziellen Informationen der Stadt stehen inzwischen in deutlichem Gegensatz zur tatsächlichen Bearbeitungsdauer. Auf der Hamburger Serviceseite zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zuletzt am 2. Oktober aktualisiert wurde, ist weiterhin von einer Verfahrensdauer von „bis zu mehreren Wochen“ die Rede. Tatsächlich beträgt der vom Senat ermittelte Durchschnitt für die betroffene Gruppe inzwischen fast fünf Monate.
Viele Eilanträge am Sozialgericht
In seiner Antwort verwies der Senat darauf, dass für neuere Anträge, die seit März eingegangen sind, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 72 Arbeitstagen liege. Zudem bestünden für „Personen, bei denen die Sicherstellung des notwendigen Bedarfs keinen Aufschub duldet, (…) weiterhin etablierte Verfahrenswege, die eine beschleunigte Bearbeitung gewährleisten“.
„Es als Erfolg zu verbuchen, dass die Behörde für neuere Anträge ‚nur‘ noch 72 Tage brauche, finde ich zynisch“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken. „Auch am Sozialgericht kommt die Notlage an und führt dort zu Überlastung.“
Die Zahl der Eilverfahren wegen ausstehender oder umstrittener Leistungen steigt bereits seit längerem. Anfang März 2025 waren beim Sozialgericht Hamburg 46 entsprechende Verfahren anhängig, Anfang Dezember waren es bereits 90. Seit Januar 2026 ist ihre Zahl nach Senatsangaben nochmals um 40 Prozent gestiegen. Im Juni waren 114 Eilverfahren anhängig.
Zugleich sei die Zahl der Termine in der Notfallsprechstunde von 180 im Dezember vergangenen Jahres auf zuletzt nur noch 90 Termine pro Woche gesunken. „Das Online-Portal und KI lösen die Probleme nicht – es müssen mehr Termine her, eine bessere Kommunikation und eine auskömmliche Verwaltungsstruktur. Wir können Geflüchtete doch nicht einfach verelenden lassen“, sagte Ensslen.
Leistungen nicht bloß Taschengeld
Bei den Leistungen geht es nicht nur um einen persönlichen Geldbetrag. Das Asylbewerberleistungsgesetz soll unter anderem Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsführung sowie den persönlichen Bedarf und medizinische Versorgung absichern. Je nach Unterbringung werden einzelne Leistungen auch als Sachleistungen erbracht. Eine lange Bearbeitungszeit bedeutet deshalb nicht in jedem Fall, dass Betroffene vollständig unversorgt bleiben. Für Menschen außerhalb des Ankunftszentrums können ausstehende Geldleistungen und Entscheidungen jedoch erhebliche Folgen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2012 klargestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums Deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zusteht. Dieses Existenzminimum müsse „in jedem Fall und zu jeder Zeit“ sichergestellt sein. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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