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Deutlicher Rückgang

Weniger Menschen bekommen Geld nach Asylbewerberleistungsgesetz

Die Zahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zum dritten Mal in Folge zurückgegangen. Die staatlichen Ausgaben für Leistungen sanken um 17 Prozent. Grüne fordern Zahlung des Existenzminimums.

Dienstag, 17.09.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.09.2019, 16:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Rund 411.000 Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Gegenüber 2017 entspricht das einem Rückgang um zwölf Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Damit habe sich die Zahl der Leistungsbezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 mit 975.000 Frauen und Männern zum dritten Mal in Folge verringert.

Anspruchsberechtigt nach dem Gesetz sind vor allem Menschen und deren Angehörige, die ein Asylgesuch geäußert haben. Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling oder als asylberechtigt anerkannt wurden, sind nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung in Deutschland und werden für Asylbewerber für die ersten 15 Monate in Deutschland gezahlt.

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Ausgaben gehen zurück

Mit 53 Prozent stammten zum Jahresende 2018 die meisten Bezieher der Leistungen aus Asien (220.000, davon 63.000 aus Afghanistan). 23 Prozent stammten aus Afrika (96.000) und 20 Prozent aus Europa (83.000).

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Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen laut Bundesamt im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum Vorjahr sanken sie um 17 Prozent. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen zum Beispiel durch Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern in Höhe von etwa 205 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden Euro.

Grüne fordern mehr Leistungen

Sven Lehmann und Filiz Polat (beide Grüne) fordern die Bundesregierung auf, die im Sommer beschlossenen Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzunehmen. Faktisch seien die Leistungen damit unter das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gedrückt.

„Die Gewährung des Existenzminimums ist ein Grundrecht und darf nicht nach politischer Wetterlage bemessen werden. Das Gesetz in seiner jetzigen Form verhindert auch eine schnellere Integration, denn es unterläuft das Recht auf ein gesichertes Existenzminimum und schwächt die gesellschaftliche Teilhabe. Daher müssen insbesondere die Zugänge in Ausbildung und Arbeit stärker geöffnet und unterstützt werden“, erklären die beiden Grünen-Politiker. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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