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Fitnessstudio (Symbolfoto) © Maik Meid @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Rassistische Selektion

Fitnessstudio wegen rassistischer Geschäftspraxis verurteilt

Wegen diskriminierender Geschäftspraxis hat das Landgericht Aachen einen Fitnessstudio-Betreiber zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt. Er hatte von einem ausländisch aussehenden Mann die Vorauszahlung der gesamten Jahresgebühr gefordert weil Migranten häufig zahlungsunwillig seien.

Freitag, 09.06.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.06.2017, 14:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wegen diskriminierender Vertragsbedingungen wurde ein Betreiber einer Fitnessstudio-Kette in der Städteregion Aachen zu Schadensersatz in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Das Landgericht Aachen stütze sein Urteil (Az: 2 S 26/17, Urteil vom 11.5.17) auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach sind Benachteiligungen unter anderem aufgrund der Herkunft verboten.

Im vorliegenden Fall hatte der aus Sierra Leone stammende Malik (Name geändert) mehrfach versucht, Mitglied im Fitnessstudio Easy Fit in Aachen zu werden. Zunächst wurde ihm ein Vertragsabschluss verweigert aufgrund eines vermeintlichen Aufnahmestopps für Männer, obwohl zeitgleich den Aufnahmebegehren deutscher Staatsangehöriger unproblematisch entsprochen wurde. Bei einem späteren Versuch wurde ihm mitgeteilt, dass er nur gegen Vorauszahlung eines Jahresbeitrags Mitglied werden könne. Das allerdings entsprach nicht den üblichen Vertragsbedingungen.

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„In besonderem Maße verwerfliche Einstellung“

Der Fitnessstudio-Betreiber verteidigte sein Vorgehen damit, dass Migranten häufig zahlungsunwillig seien. Aufgrund der Zahlungsausfälle habe er seinen Mitarbeitern einen Kriterienkatalog für die Auswahl von Mitgliedern an die Hand gegeben. Gegen den Rassismus Vorwurf wehrt er sich, schließlich hätten nicht wenige Mitglieder in seinen Studios dem äußeren Erscheinungsbild zufolge einen Migrationshintergrund.

Der Fitnessstudio-Betreiber ist kein Unbekannter. In der Vergangenheit wurde er wegen diskriminierender Geschäftspraktiken in einem anderen Fitnessstudio bereits zu Entschädigungen in Höhe von 500,- und 1.000,- € verurteilt. Dort wurde einer Frau mit Kopftuch die Mitgliedschaft gekündigt, obwohl sie in einem nur für Frauen zugänglichen separaten Raum ohne Kopftuch trainierte. Begründung: Ihr Anblick mit Kopftuch vor und nach dem Training störe die Kundschaft und schrecke potenzielle Kunden ab. In dem aktuellen Fall begründete das Landgericht Aachen deshalb die deutlich höhere Entschädigungssumme mit einer „in besonderem Maße verwerflichen Einstellung“ des Betreibers.

Betroffener spendet Schadensersatz

Unterstützt wurde Malik von Isabel Teller, Mediatorin und Beraterin im Gleichbehandlungsbüro (GBB) des Pädagogischen Zentrums Aachen e.V. und der Rechtshilfe-Stiftung „Leben ohne Rassismus“. Das Phänomen diskriminierender Geschäftspraktiken durch Fitnessstudios beschränkt sich nicht allein auf Aachen, sondern ist ein Deutschland weites Problem, berichtet die Juristin. Sie hofft, dass diese Entscheidung Schule macht in ähnlichen Fällen vor Gericht.

Malik zeigt sich erfreut. Sein erklärtes Ziel sei es gewesen, „die Gegenseite zu einer Änderung ihrer Geschäftspolitik zu bewegen“ und durch das Urteil eine abschreckende Wirkung auch für andere Fitnessstudio-Betreiber zu erzielen. Die Entschädigungssumme aus dem Verfahren möchte er deshalb der Stiftung „Leben ohne Rassismus“ spenden. (es) Leitartikel Recht

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  1. Werner sagt:

    Das ist doch alles kontraproduktiv. Dann wird halt eine Bonitätsprüfung verlangt. Und jeder Geschäftsmann wird sich zweimal überlegen, ob er mit Migranten überhaupt in Kontakt tritt. Was will man denn machen, wenn der Betreiber dem Kunden mitteilt, dass alles belegt ist?

  2. Leffer sagt:

    Ich verstehe nicht, warum der Name des Fitness-Studios hier nicht erwähnt wird. Der Leser hat das Recht zu erfahren, um wen es hier geht. So ein Bericht hat so wirklich keinen journalistischen Wert mehr.

  3. Ali sagt:

    Das steht im Text doch drin. Easy Fit.

  4. Tobi sagt:

    Ich bin ein Fan des AGG gewesen.
    Gleichbehandlungsgesetz

    doch nachdem ich mit Mühen nach der Ausbildung (deren suche schon schwer war) einen Job fand, bemerkte ich dass der AGG sinnlos ist

    selbst in großen Firmen wird immer noch diskriminiert

    O Ton vieler Personlentscheider usw. war dass Leute ab 40 Jahren nicht mehr zu vorstellungegsprächen eingeladen werden oder dass man zwar türkischstämmige oder asiatische Menschen einstelle aber man nicht mehr als je 2 einstelle, sonst würde es Probleme geben

    andere fälle waren im Einzelhandel wo ich sah, wie eine Bewerbung von einem vermeintlichen Polen mit einer absage zurückgeschickt wurde, weil ja polen klauen würden

    es können also auch weisse blonde vermeintliche Polen ab und an diskriminiert

    man erfährt den Grund meist nie

    In Stellenangeboten wird nie angegeben von den großen fIRMEN dass man junge und weisse menschen suche

    die großen Firmen arbeiten da sehr konform und sauber. Sie lassen sich juristisch beraten

    ab und an sieht man jedoch bei den KMU Stellenangebote wo noch JUNGE menschen gesucht werden oder dass es deutsche seien müssen

  5. Tobi sagt:

    das ist nur ein Beispiel

    als ich nach dem Studium angefangen habe zu arbeiten war das im öffentlichen Dienst und ich war der einzige mit nichtdeutschen Wurzeln und ich wurde die ganze Zeit beobachtet und observiert und man hatte mir gegenüber Misstrauen

    und dann sollen wir uns integrieren ? Wie soll das gehen ?

  6. Tobi sagt:

    so langsam kommt ans licht was uns migranten über all die Jahre widerfahren ist

    die ganzen rassistischen Vorgänge die steine in den weg gelegt haben

    egal ob ausbildungssuche, Wohnungsmarkt oder discobesuch

    gerne wird argumentiert dass man sich bei unseren landsmännern bedanken soll

    ich bin migrant und deutsch soll mich bei wem beschweren ?

    Leider ist mir aufgefallen wenn ein blonder etwas anstellt und das passiert immer dann wird es nicht registriert die sind unsichtbar

    macht es ein Südländer dann ist er schnell stigmatisiert

  7. Mithrandir sagt:

    @Tobi

    Unsinn, das ist Ihre subjektive Meinung. Ich habe tausend Gegenbeispiele. Es gibt keine Diskriminierung. Auch Deutsche haben es nach dem Studium schwer, einen Job zu finden. Ich musste 100 Bewerbungen schreiben, andere klagen schon bei 30 Beweerbungen, dass sie diskriminiert würden. Man kann sich alles auch schön zurechtbiegen und die Schuldigen woanders suchen.