Wegen diskriminierender Vertragsbedingungen wurde ein Betreiber einer Fitnessstudio-Kette in der Städteregion Aachen zu Schadensersatz in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Das Landgericht Aachen stütze sein Urteil (Az: 2 S 26/17, Urteil vom 11.5.17) auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach sind Benachteiligungen unter anderem aufgrund der Herkunft verboten.
Im vorliegenden Fall hatte der aus Sierra Leone stammende Malik (Name geändert) mehrfach versucht, Mitglied im Fitnessstudio Easy Fit in Aachen zu werden. Zunächst wurde ihm ein Vertragsabschluss verweigert aufgrund eines vermeintlichen Aufnahmestopps für Männer, obwohl zeitgleich den Aufnahmebegehren deutscher Staatsangehöriger unproblematisch entsprochen wurde. Bei einem späteren Versuch wurde ihm mitgeteilt, dass er nur gegen Vorauszahlung eines Jahresbeitrags Mitglied werden könne. Das allerdings entsprach nicht den üblichen Vertragsbedingungen.
„In besonderem Maße verwerfliche Einstellung“
Der Fitnessstudio-Betreiber verteidigte sein Vorgehen damit, dass Migranten häufig zahlungsunwillig seien. Aufgrund der Zahlungsausfälle habe er seinen Mitarbeitern einen Kriterienkatalog für die Auswahl von Mitgliedern an die Hand gegeben. Gegen den Rassismus Vorwurf wehrt er sich, schließlich hätten nicht wenige Mitglieder in seinen Studios dem äußeren Erscheinungsbild zufolge einen Migrationshintergrund.
Der Fitnessstudio-Betreiber ist kein Unbekannter. In der Vergangenheit wurde er wegen diskriminierender Geschäftspraktiken in einem anderen Fitnessstudio bereits zu Entschädigungen in Höhe von 500,- und 1.000,- € verurteilt. Dort wurde einer Frau mit Kopftuch die Mitgliedschaft gekündigt, obwohl sie in einem nur für Frauen zugänglichen separaten Raum ohne Kopftuch trainierte. Begründung: Ihr Anblick mit Kopftuch vor und nach dem Training störe die Kundschaft und schrecke potenzielle Kunden ab. In dem aktuellen Fall begründete das Landgericht Aachen deshalb die deutlich höhere Entschädigungssumme mit einer „in besonderem Maße verwerflichen Einstellung“ des Betreibers.
Betroffener spendet Schadensersatz
Unterstützt wurde Malik von Isabel Teller, Mediatorin und Beraterin im Gleichbehandlungsbüro (GBB) des Pädagogischen Zentrums Aachen e.V. und der Rechtshilfe-Stiftung „Leben ohne Rassismus“. Das Phänomen diskriminierender Geschäftspraktiken durch Fitnessstudios beschränkt sich nicht allein auf Aachen, sondern ist ein Deutschland weites Problem, berichtet die Juristin. Sie hofft, dass diese Entscheidung Schule macht in ähnlichen Fällen vor Gericht.
Malik zeigt sich erfreut. Sein erklärtes Ziel sei es gewesen, „die Gegenseite zu einer Änderung ihrer Geschäftspolitik zu bewegen“ und durch das Urteil eine abschreckende Wirkung auch für andere Fitnessstudio-Betreiber zu erzielen. Die Entschädigungssumme aus dem Verfahren möchte er deshalb der Stiftung „Leben ohne Rassismus“ spenden. (es)