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Die sog. Shariah-Polizisten auf Streife

Amtsgericht Dortmund

Nazi-Pendant von „Scharia-Polizei“ nicht strafbar

Sechs Nazis hatten sich in Dortmund mit einheitlichen T-Shirts als "Stadtschutz" aufgespielt - als Antwort auf die "Scharia-Polizei" in Wuppertal. Das Amtsgericht Dortmund hat die Anklagege gegen die Nazis jetzt zurückgewiesen. Das Verfahren gegen die "Scharia-Polizisten" läuft noch.

Montag, 20.04.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.04.2015, 16:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Tragen von T-Shirts mit der Aufschrift „Stadtschutz“ ist nicht strafbar. Eine entsprechende Klage gegen ein halbes Dutzend Nazis hat das Amtsgericht Dortmund noch vor Eröffnung des eigentlichen Verfahrens abgewiesen. Rechtsradikale hatten im September vergangenen Jahres auf den Straßen patrouilliert, einheitliche T-Shirts getragen und sich dabei als „Stadtschutz“ aufgespielt.

Die Staatsanwaltschaft bewertete das Auftreten als einen Verstoß gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz. Danach ist das Tragen von Uniformen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung an öffentlichen Versammlungen verboten. Das sieht das Amtsgericht Dortmund anders. Laut Richter sehen die T-Shirts eher aus wie ein Mottoshirt bei einem Junggesellenabschied und nicht wie eine Uniform.

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Scharia-Polizei ein anderer Fall

Der „Stadtschutz“ gilt als Antwort von Dortmunder Nazis auf die Wuppertaler „Scharia-Polizei“. Ein paar Junge Männer, die dem salafistischen Spektrum zugeordnet werden, waren im September vergangenen Jahres an einem Abend durch die Straßen gezogen. Dabei trugen sie Westen mit der Aufschrift „Sharia-Police“. Die nächtliche Aktion hatte eine Welle der Empörung durch die gesamte Republik ausgelöst. Nordrhein-Westfalens Innenminister verbot die Westen per polizeilichem Erlass. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich und forderte ein entschiedenes Vorgehen gegen die „Sharia-Police“. Diesen Rummel ließen sich Dortmunder Nazis nicht entgehen und zogen wenige Tage nach Bekanntwerden der Scharia-Aktion mit der Stadtschutz-Aktion nach.

Im Gegensatz zum Fall in Dortmund läuft das Verfahren in Wuppertal aber weiter, wie Staatsanwaltschaft dem MiGAZIN mitteilte. Erst Anfang Mai werde entschieden, ob Anklage erhoben wird. Bisher liege allerdings nichts vor, dass den Tatvorwurf entkräften könnte. Die selbsternannten „Scharia-Polizisten“ haben laut Einschätzung des Sprechers klar gegen das Uniformverbot verstoßen. Der Dortmunder „Stadtschutz“-Fall werde keinen Einfluss auf die „Scharia-Polizei“ in Wuppertal haben. Zwar gebe es Parallelen zwischen den beiden Fällen, doch müsse jeder Sachverhalt für sich beurteilt werden. (es) Aktuell Recht

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  1. humanoid sagt:

    hhhhh

    ja die staatliche pr aktion , 5 selbst ernannte seelenretter , werden zum schrecken der brd .hier ist es wohl eher der innegehaltene hass gepaart mit paranoia ,die die leute durch drehn lässt .

    wie sieht es eigentlich mit schützenvereinen und ihren königen aus ?

    leute die ne bewaffnete mannschaft haben und sich könig nennen , die dazu noch die tollsten uniformen tragen ?

    aber wenn wir schon dabei sind , was ist mit der heilsarmee ? die tragen auch uniformen , wollen leute missionieren und eine “ himmelsreich “ errichten ?

    zu mal eine armee eine offensive entität ist ….

    napoleon hatte recht :

    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

    hatt man bei den juden gesehn , sieht man auch heute bei den muslimen .

  2. karakal sagt:

    Die „Salafisten“ waren mit ihrer Benennung als „Sharia-Police“ (wenn auch auf Englisch) entweder nicht schlau genug oder suchten bewußt diese Provokation, ohne Rücksicht auf ihre Auswirkungen. Durch die jahrelange permanente Medienhetze gegen den Islam und das Schlechtmachen positiver islamischer Begriffe, wird allein schon „Scharia“ als etwas Böses angesehen. Und die Bezeichnung „Polizei“ ist ein Monopol der Staatsgewalt. „Stadtschutz“ klingt eben harmloser.
    Vor vielen Jahren wurde über einen jungen Mann berichtet, der seinen PKW so angestrichen hatte wie Polizeiautos und dazu seitlich und vorn und hinten die Aufschrift „Polei“ und „Popelei“, worauf er von einer echten Polizeistreife verfolgt und beobachtet wurde. Unternehmen konnten sie gegen ihn jedoch nichts, da „Polei“ und „Popelei“ eben nicht „Polizei“ sind.

  3. Wendy sagt:

    @humanoid – „Staatliche PR-Aktion?“ Von welchem Staat reden Sie?
    Zudem bringen Sie da ein paar Dinge durcheinander. Mir war nicht bekannt (bisher), dass Schützenvereine durch die Gegend laufen und versuchen Leute dazu zu bringen von Dingen abzulassen die nicht in ihr Weltbild passen.
    Die „Uniformen“ der Heilsarmee sind im Grunde auch nur T-Shirts/Polos mit dem Logo drauf, das eine „Uniform“ zu nennen, naja.
    Von mir aus darf sich die „Sharia-Police“ auch gerne T-Shirts mit „Religionspolizei“ tragen und in Roltichtvierteln Getränke oder Kondome an Prostituierte verteilen, oder Obdachlosen eine Mahlzeit geben (so wie es die Heilsarmee macht), das war aber eben NICHT ihre Intention.

    Unterschied 1 : Sie laufen in -auffälligen- Warnwesten durch die Gegend. DAs ist schon mal etwas ganz anderes als ein schlichtes Freizeithemd.
    Unterschied 2: SIe benutzen den Begriff Polizei, das soll „Ordnungsmacht“ anzeigen
    Unterschied 3: Sie tun nichts gutes, sie versuchen nur die Leute z bevormunden. „Trink keinen Alkohol, nimm keine Drogen“ Gute Soziale Organisationen nehmen die Menschen wie sie sind und helfen ohne Bevormundung!

    @Karakal – Schlechtmachen positiver islamischer Begriffe – welchen meinen sie, Sharia? Ich glaube das schafft die Sharia ganz von alleine. Jedenfalls so wie die Salafisten von denen wir hier reden diese Auslegen….

  4. Rainer Möller sagt:

    Bei Licht besehen, sind die Rechten in Dortmund deshalb so schnell freigesprochen worden, weil die Staatsanwaltschaft sich gedrängt fühlte, sehr schnell zu reagieren, und sich dementsprechend auf einen engen Personenkreis und dürftige Beweismittel beschränken musste (bloß ein Foto vom Tragen des Hemdes).
    Wogegen man der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bei der „Scharia-Polizei“ mehr Zeit gönnt; so kann sie sich mit der Anklage mehr Mühe geben und dann allerdings auch mehr Personen und (vermutete) Straftaten einbeziehen, was die Aussicht auf eine Verurteilung erhöht.

  5. Pingback: Landgericht Wuppertal: "Shariah Police"-Westen verstoßen nicht gegen Uniformverbot - MiGAZIN