Das Tragen von T-Shirts mit der Aufschrift „Stadtschutz“ ist nicht strafbar. Eine entsprechende Klage gegen ein halbes Dutzend Nazis hat das Amtsgericht Dortmund noch vor Eröffnung des eigentlichen Verfahrens abgewiesen. Rechtsradikale hatten im September vergangenen Jahres auf den Straßen patrouilliert, einheitliche T-Shirts getragen und sich dabei als „Stadtschutz“ aufgespielt.
Die Staatsanwaltschaft bewertete das Auftreten als einen Verstoß gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz. Danach ist das Tragen von Uniformen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung an öffentlichen Versammlungen verboten. Das sieht das Amtsgericht Dortmund anders. Laut Richter sehen die T-Shirts eher aus wie ein Mottoshirt bei einem Junggesellenabschied und nicht wie eine Uniform.
Scharia-Polizei ein anderer Fall
Der „Stadtschutz“ gilt als Antwort von Dortmunder Nazis auf die Wuppertaler „Scharia-Polizei“. Ein paar Junge Männer, die dem salafistischen Spektrum zugeordnet werden, waren im September vergangenen Jahres an einem Abend durch die Straßen gezogen. Dabei trugen sie Westen mit der Aufschrift „Sharia-Police“. Die nächtliche Aktion hatte eine Welle der Empörung durch die gesamte Republik ausgelöst. Nordrhein-Westfalens Innenminister verbot die Westen per polizeilichem Erlass. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich und forderte ein entschiedenes Vorgehen gegen die „Sharia-Police“. Diesen Rummel ließen sich Dortmunder Nazis nicht entgehen und zogen wenige Tage nach Bekanntwerden der Scharia-Aktion mit der Stadtschutz-Aktion nach.
Im Gegensatz zum Fall in Dortmund läuft das Verfahren in Wuppertal aber weiter, wie Staatsanwaltschaft dem MiGAZIN mitteilte. Erst Anfang Mai werde entschieden, ob Anklage erhoben wird. Bisher liege allerdings nichts vor, dass den Tatvorwurf entkräften könnte. Die selbsternannten „Scharia-Polizisten“ haben laut Einschätzung des Sprechers klar gegen das Uniformverbot verstoßen. Der Dortmunder „Stadtschutz“-Fall werde keinen Einfluss auf die „Scharia-Polizei“ in Wuppertal haben. Zwar gebe es Parallelen zwischen den beiden Fällen, doch müsse jeder Sachverhalt für sich beurteilt werden. (es)