Aufgerollt

Oberlandesgericht lässt Anklage gegen Wuppertaler „Scharia-Polizei“ zu

Die Akte "Scharia-Polizei" wird neu aufgerollt. Nach Widerspruch der Staatsanwaltschaft müssen sich die "Scharia-Polizisten" nun doch vor Gericht verantworten. Das Nazi-Pendant der "Scharia-Polizei" wurde nicht weiter verfolgt.

Mittwoch, 04.05.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.05.2016, 17:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Mitglieder der „Scharia-Polizei„, die 2014 in Warnwesten mit dem Schriftzug „Sharia Police“ durch Wuppertal liefen, müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 3. Strafsenat halte nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz normierte Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag mit. (AZ: 3 Ws 52/16 bis 3 Ws 60/16)

Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Beschwerde ein. Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts geführt werden.

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Initiator des damaligen Rundgangs der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ durch den Wuppertaler Stadtteil Elberfeld und Wortführer der Gruppe soll der Salafist Sven Lau gewesen sein. Gegen ihn erhob der Generalbundesanwalt Anfang vergangenen Monats Anklage wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“.

Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz „Police“ auch den Willen zur Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, erklärten die Düsseldorfer Richter. Damit hätten sie ihre politische Gesinnung gezeigt, nämlich die Ablehnung einer Trennung von Staat und Kirche. Aufgrund des Nähe ihres Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten „Religionspolizei“ seien sie geeignet, einschüchternd militant zu wirken.

Mit dieser Einschätzung widersprechen sie den Richtern des Wuppertaler Landgerichts, die erklärt hatten, von den handelsüblichen Warnwesten in grellem Orange seien keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte ausgegangen. Auch weckte der Schriftzug nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal keine Assoziationen zu Polizeikleidung.

In einem ähnlichen Fall wurde das Tragen von T-Shirts mit der Aufschrift „Stadtschutz“ als nicht strafbar eingestuft. Eine entsprechende Klage gegen ein halbes Dutzend Nazis hat das Amtsgericht Dortmund noch vor Eröffnung des eigentlichen Verfahrens abgewiesen. Rechtsradikale hatten im September 2014 auf den Straßen patrouilliert, einheitliche T-Shirts getragen und sich dabei als „Stadtschutz“ aufgespielt. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. karakal sagt:

    Hier wird bezüglich der Muslime anscheinend wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen, indem man das Nazi-Pendant ohne Anklage lässt! Die Anklagebegründung erscheint ebenso an den Haaren herbeigezogen wie diejenige in einem Fall in Hessen, wo ein Syrienheimkehrer wegen „Verletzung der Totenehre“ vor Gericht steht, indem er sich mit aufgespießten Köpfen getöteter feindlicher Soldaten hatte abbilden lassen:
    http://www.zeit.de/video/2016-05/4875859299001/frankfurt-am-main-prozess-gegen-rueckkehrer-aus-syrien#autoplay
    Diese Tat erscheint harmlos im Vergleich zu dem, was in zahlreichen Fällen US-amerikanische Soldaten in Afghanistan und im Irak mit den Körpern getöteter Einheimischer machten. Auch über den Umgang mit abgetrennten Köpfen in Deutschland mag man sich fragen, ob hier die Totenehre stets gewahrt wird, wie einem mir bekannten Fall, wo ein Palästinenser, dem in einem Asylantenheim von einem Mitbewohner mit einer Axt der Kopf abgeschlagen worden war, ohne Kopf beerdigt wurde. Sein Kopf blieb als Beweismittel in der Gerichtsmedizin, und man mag sich fragen, was mit diesem wohl geschehen wird. Vermutlich bleibt er in Konservierungsmittel in einem Glas aufbewahrt, bis er irgendwann – ohne Beachtung der Totenehre – „entsorgt“ wird.
    Aber nein! Gerade hier muss die Verletzung der Totenehre herhalten, um diesem Syrienheimkehrer irgendetwas anhängen zu können, da man ihm sonst keine Straftat nachweisen kann.
    Um im Fall der „Sharia-Police“ müssen der entstellte Begriff der islamischen Schari´a und deren angebliche Unvereinbarkeit mit dem säkularen System herhalten, um eine Anklage zu konstruieren.
    Das alles erweckt den Eindruck, als ob der deutsche Rechtsstaat immer rechtslastiger und islamfeindlicher würde.

  2. Surviver sagt:

    Habe ich das richtig verstanden, beim Karneval in Köln wäre die Scharia-Polizei kein Thema gewesen aber in der Silvesternacht am Hauptbahnhof schon, oder wie?