Aufruf zur Legida-Blockade
Staatsanwaltschaft geht gegen Bundestagsabgeordnete vor
Die Leipziger Staatsanwaltschaft geht gegen zwei Bundestagsabgeordnete vor. Sie sollen zur Blockade der "Legida"-Demonstrationen aufgerufen haben. Eine der Abgeordneten soll ihre Hoffnung geäußert haben, "dass 'Legida' nicht laufen kann".
Montag, 23.02.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.02.2015, 16:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Staatsanwaltschaft Leipzig geht einem Medienbericht zufolge gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar vor, weil sie auf einer Pressekonferenz zur Blockade der „Legida“-Demonstrationen aufgerufen haben soll. Ihr werde vorgeworfen, öffentlich zu einer Straftat aufgefordert zu haben, wie der Sender MDR am Donnerstag mit Verweis auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft berichtete. Ermittelt wird laut MDR auch gegen die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke). Die Staatsanwaltschaft war nicht für eine Bestätigung zu erreichen.
Die Grünen-Politikerin Lazar erklärte, es irritiere sie sehr, dass die sächsische Staatsanwaltschaft immer wieder versuche, friedlichen Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Sie wünschte sich, dass viele Leute protestierten, wenn „menschenverachtende Parolen gegen Asylsuchende und andere Minderheiten auf unseren Straßen propagiert werden“. Dazu öffentlich einzuladen, halte sie für ihr Recht und ihre politische Pflicht. Dass sie dabei aber ein friedliches Vorgehen angemahnt habe und keine Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Störungen hervorrufen wollte, sei anhand ihrer Aussagen auf der Pressekonferenz leicht nachzuweisen.
Lazar soll laut MDR bei der Veranstaltung am 19. Januar in Leipzig gesagt haben: „Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass ‚Legida‘ nicht laufen kann.“ Der Linken-Politikerin Nagel wird dem MDR zufolge von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe gesagt: „‚Legida‘ läuft nicht. Wir rufen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams, manche sagen Sitzblockaden, auf und wollen erreichen, dass ‚Legida‘ seinen Spaziergang nicht durchführen kann.“
Laut MDR ist gegen Nagel bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden, bei Lazar läuft noch ein sogenannter Prüfvorgang, der in Kürze ebenfalls in ein Ermittlungsverfahren münden soll. (epd/mig) Aktuell Recht
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Da ist sie wieder, die alles Rechte schützende Sachsenjustiz, die konsequent jeden couragierten Menschen verfolgt, der sich gegen Rechtsextremismus, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit öffentlich auflehnt.
Der Sächsischen Landesregierung – hier insbesondere Herrn Ulbig – ist es dabei völlig egal, ob sie selbst gegen Bürgerrechte wie Datenschutz verstößt oder ob sie ihn ihrem Verfolgungswahn ’normale‘ Bürger, Pastoren oder wie jetzt mal wieder, Politiker in Amt und Würden verfolgt.
Hauptsache, das Rechtsnazionalistische Volk kann sich gegen alles was nicht gefällt ungebremst austoben.
Die spinnen, die Sachsen…
Die Staatsanwaltschaft handelt korrekt.
Das Demonstrationsrecht und das Recht auf Meinungsfreiheit zählt auch für diejenigen, dessen Parolen wir verabscheuen und verachten. Umgekehrt dürfen wir uns auf das Demonstrationsrecht und das Recht der Meinungsfreiheit berufen, wenn wir zeitgleich eine Gegendemonstration veranstalten. Rechtmäßig ist es auch, wenn wir unsere Meinung durch eine Sitzblockade kundtun und dadurch eine andere Demonstration stören. Hier kollidieren die Grundrecht zweier Parteien. Wir sind da und die anderen sind da und beide machen Gebrauch von ihrem Demonstrationsrecht.
Was wir aber nicht dürfen und auch nicht machen sollten, Demonstrationen deswegen zu veranstalten, um eine andere Demonstration zu vereiteln oder verhindern. Das ist nicht nur strafbar, sondern widerspricht auch dem Geist der Meinungsfreiheit. Bei Meinungsfreiheit gibt es nur zwei Haltungen, entweder man schützt das Recht auf Meinungsfreiheit derer, die man verachtet oder man hängt einer faschistischen Ideologie nach, die Meinungsfreiheit nur innerhalb seines eigenen ideologisch akzeptablen Bereichs akzeptiert.
Kurz: Gegendemonstrationen ja, um vom Meinungsrecht Gebrauch zu machen. Gegendemonstrationen nein, wenn es nur darum geht, das Recht auf Meinungsfreiheit von Andersdenkenden zu unterdrücken. Denn gemäß § 21 VersammlG ist es u. a. untersagt, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern bzw. u. a. ihre Durchführung zu vereiteln.
Des weiteren hat die Leipziger Staatsanwaltschaft überhaupt keine andere Wahl. Bei § 21 VersammlG als auch bei § 240 StGB handelt es sich um sogenannte Offizialdelikte, die vom Amts wegen verfolgt werden, so dass ein Strafantrag nicht nötig wäre. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Kenntnis zum Einschreiten nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet.
Recht ist Recht. Es gibt kein Recht speziell für politisch korrekt Gesinnte. Das Recht unterscheidet nicht zwischen den „guten“ Menschen und den „bösen“ Menschen. Wir sind halt kein Gesinnungsstaat sondern ein Rechtsstaat. Wem das nicht passt, der soll mal im Grundgesetz nachlesen. Wenn wir das nicht akzeptieren, öffnen wir denen Tür und Tor, die sich das Recht zusammenschustern, so wie sie es brauchen. Das hat aber nicht mehr viel mit Recht zu tun. Wer Recht bricht, um gegen wirkliche oder angebliche Rechtsbrecher zu demonstrieren, sollte sich mal überlegen, ob er wirklich so ein guter Demokrat ist, wie er glaubt.
Es ist entsetzlich, was in Sachsen vorgeht. Kein Wunder, dass über 60% der Meinung sind, dass wir nicht in einer richtigen Demokratie leben. Jede demokratische Regung soll unterdrückt werden.
@Peter Finger Was ist denn bitte „demokratisch“ daran, wenn man sich nicht an Gesetze hält? Wozu hat man denn Gesetze?
aloo masala sagt: 23. Februar 2015 um 17:43
„Die Staatsanwaltschaft handelt korrekt.“
Volkswirt sagt: 24. Februar 2015 um 09:41
„Recht ist Recht. Es gibt kein Recht speziell für politisch korrekt Gesinnte. Das Recht unterscheidet nicht zwischen den “guten” Menschen und den “bösen” Menschen. Wir sind halt kein Gesinnungsstaat sondern ein Rechtsstaat.“
Solange die sächsische Justiz nicht in der Lage bzw. Willens ist den „Sachsensumpf“ lückenlos aufzuklären, muss sie sich den Verdacht gefallen lassen, den Rechtsstaat zu unterminieren. Hier werden Mord, Kindesmissbrauch und Zwangsprostitution seit Jahrzehnten unter den Teppich gekehrt mit Segen des damaligen zuständigen Ministers de Maizière.
@Tai Fei
Es geht hier nicht darum, eine Lanze für die sächsische Staatsanwaltschaft zu brechen, sondern es geht um das fundamentalste Prinzip einer Demokratie, die Meinungsfreiheit.
Wenn die Motivation der Gegendemonstranten darin bestehen sollte, Andersdenkende an der Ausübung ihrer Grundrechte zu hindern, dann bezeugt man damit dass man nur für Meinungsfreiheit ist, solange es einem passt. Das ist ungefähr auch das, was Goebbels und Stalin unter Meinungsfreiheit verstehen.
Bedenklich ist für mich wie achtlos Verteidiger der Demokratie das Prinzip der Meinungsfreiheit über Bord werfen, um angeblich die Demokratie zu schützen. Bedenklich ist auch, dass kaum jemand Typen wie Lazar und Nagel zurückpfeift, sondern man mehr damit beschäftigt ist, die Staatsanwaltschaft teilweise recht niveaulos anzugreifen, obwohl sie ausnahmsweise mal etwas richtig macht.
@Tei Fei „Solange die sächsische Justiz nicht in der Lage bzw. Willens ist den „Sachsensumpf“ lückenlos aufzuklären, muss sie sich den Verdacht gefallen lassen, den Rechtsstaat zu unterminieren. Hier werden Mord, Kindesmissbrauch und Zwangsprostitution seit Jahrzehnten unter den Teppich gekehrt mit Segen des damaligen zuständigen Ministers de Maizière.“
Aha und deshalb soll man sich als Demonstrant nicht an die Gesetze halten oder wie? Mir erscheint Ihre Argumentation sehr an den Haaren herbeigezogen. Es gehört nun mal zur demokratischen Hygiene, dass man die Werte, die man für demokratisch hält, selbst vorlebt und sich auch daran hält. Alles andere wäre linkes Theater. Es geht auch nicht an, ohne Beweise und Fakten irgendwem etwas zu unterstellen. Was ist das für ein Diskussionsstil?
@aloo masala
Grundsätzlich volle Zustimmung, nur Klassenjustiz und Verteidigung demokratrischer Grundrechte gehen schlecht zusammen.
@Seraphim
ja, ja blubb blubb. Ich bin halt ein VT ;)