Offener Brief der Lehrkräfte
Illegale Arbeitsverhältnisse in Integrationskursen
Die Lehrkräfte in Integrationskursen protestieren seit Jahren gegen ihre schlechten Arbeitsbedingungen und die Unterfinanzierung der Integrationskurse. Nun werfen sie den Volkshochschulen und den privaten Trägern öffentlich illegale Arbeitsbedingungen vor. Hier der offene Brief:
Montag, 03.12.2012, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.12.2012, 8:18 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
Sehr geehrte Frau Jordan,
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Inneres,
Sehr geehrte Verantwortliche in den Volkshochschulen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Integrationskursen,
die Initiative Bildung Prekär ist ein Bündnis von bundesweit über 500 freiberuflichen DaF/DaZ-Lehrkräften in Integrationskursen, die sich für eine Verbesserung der Situation der freiberuflichen Dozenten einsetzt und mit der GEW zusammenarbeitet. Wir haben die zweite Verordnung zur Änderung des §15 Abs. 3 Satz 2 der IntV zur Kenntnis genommen. Hier heißt es, dass ab dem 01.01.2014 Lehrkräfte, die vom BAMF anerkannte Alphabetisierungskurse bei Sprachkursträgern anbieten, eine Zusatzqualifikation für diese Kurse nachweisen müssen. Die überwiegend freiberuflichen Lehrkräfte in Integrationskursen sind angesichts ihrer prekären Einkommenssituation leider nicht in der Lage, den steigenden Anforderungen an Qualifikation und Qualität Folge zu leisten.
Wir möchten uns erkundigen, ob es möglich ist, vom BAMF eine Unterrichtsausfallentschädigung für die 80 Stunden zu bekommen, die uns wegen der Zusatzqualifikation verloren gehen. Bei einem Stundensatz von 18 € halten wir 1440 € Honorarausfallsentschädigung für angemessen.
Von der GEW haben wir gehört, dass nun 15 Millionen € an Integrationsmitteln eingespart werden sollen. Zitat aus einer Nachricht von Stephanie Odenwald: „Ich habe dann heute Nachmittag beim Abteilungsleiter Matthias Menzel im Innenministerium angerufen, ob die von ihm angekündigte Erhöhung der Finanzierung pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit damit hinfällig ist. Er verneinte dies. Die Erhöhung auf 2,94 Euro sei geplant und werde kommen. Aber die Berechnungen hätten ergeben, dass trotz Erhöhung 15 Millionen „übrig“ wären, die dann nur so “ rumliegen“ würden. Das sei dadurch bedingt, dass die Teilnehmerzahl um 20 % runtergegangen ist. Meinem Einwand, dass also eine kräftigere Erhöhung möglich gewesen wäre , entgegnete er natürlich, dass dies im Innenministerium nicht auf Unterstützung treffe.“
Da nun 15 Millionen „übrig“ sind, die nur so „rumliegen“, ist es doch sicherlich möglich, dass die Lehrkräfte nun anständig bezahlt werden, oder? Das Innenministerium sieht das aber anders. Offensichtlich will das CSU-geführte Innenministerium an der Verarmung der Lehrkräfte festhalten.
Von der Linksfraktion haben wir erfahren, dass nicht nur 15 Millionen € eingespart werden, sondern dass 59 Millionen Euro unverbrauchter Mittel zu einem ganz anderen Bereich des Innenministeriums umgelagert werden, nämlich zur Bundespolizei. Zitat aus der Pressemitteilung von Sevim Dağdelen: „Statt das Angebot wieder zu verbessern, werden die Gelder gekürzt: 59 Mio. von 224 Mio. Euro werden in diesem Jahr voraussichtlich selbstverschuldet nicht abgerufen, für das kommende Jahr wird der Haushaltsansatz entgegen früheren Versprechungen um 15 Mio. Euro reduziert. Das ist schäbig und das Gegenteil der versprochenen Prioritätensetzung beim Thema Integration.“
In der Pressemitteilung von Frau Burchardt (SPD) ist von diesen 59 Millionen Euro nicht die Rede. Frau Burchardt hat aber recht, wenn sie schreibt: „Zudem wird dringend eine angemessene Regelung für die soziale Absicherung benötigt, damit von dem ohnehin geringen Honorar noch die Rentenversicherung bezahlt werden könne.“
Allerdings bleibt der SPD-Antrag vom 11.09.2012 (Drucksache 17/10647) weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Rechtlich bedenklich ist besonders der Passus: „Der Träger muss unverzüglich nach Vertragsabschluss ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine selbständige oder abhängige Tätigkeit besteht und um so Rechtssicherheit für die Lehrkräfte zu erreichen.“
Wir befürchten hier einen systematischen Betrug von Träger und Lehrkraft an der Deutschen Rentenversicherung Bund, denn der Träger kann wegen der Unterfinanzierung nur Lehrkräfte einstellen, die von der RV Bund das Prädikat „Selbstständig“ erhalten, obwohl die konkrete Arbeitssituation auf eine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV hindeutet. Für die Lehrkräfte bedeutet dieser Antrag der SPD die völlige Entrechtung gegenüber dem Träger und die Scheinlegalisierung einer unzumutbaren Arbeitssituation. Außerdem wird der Sinn der Statusfeststellung völlig ausgehebelt.
Zur SPD ist noch zu sagen, dass sie mit ihrer Forderung nach 26 € nun nicht nur hinter der Linksfraktion und der GEW liegt, sondern anscheinend auch hinter die Grünen zurückgefallen ist, die, wie wir von anderer Stelle erfahren haben, nun 30 € fordert. Am 09.11.2011 hatten die Grünen noch eine Erhöhung der Mindestvergütung von 15 € auf 24 € gefordert (Drucksache 17/7639). Solche Forderungen sind allerdings von Seiten des BAMF bzw. des BMI gegen die Träger gar nicht umsetzbar, weil das BMI immer wieder darauf hinweist, dass es zwischen Träger und Lehrkraft Vertragsfreiheit gibt. Der Staat kann einem Unternehmen nicht vorschreiben, wieviel es seinen „selbstständigen“ Honorarkräften zu zahlen hat. Die Grünen haben das selbst erkannt, wenn sie schreiben: „Die 2008 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeführte Zulassungsbefristung auf ein Jahr für Kursträger, die ihren Honorarkräften weniger als 15 Euro die Stunde bezahlen, hat sich als unzureichend erwiesen.“ Gerade deshalb ist völlig unverständlich, warum die Grünen weiterhin an der (illegalen) Honorarlösung festhalten und nicht nach Wegen suchen, um endlich reguläre Beschäftigungsverhältnisse einzuführen.
Die Lehrkräfte sind gerne bereit, nach den Anweisungen der Träger zu arbeiten und sich in die Arbeitsabläufe der Träger zu integrieren. Tatsächlich ist das sowieso der Fall, da eine Lehrkraft sich nicht aussuchen kann, wann und wo sie arbeitet. Arbeitszeit und Arbeitsort werden immer vom Träger vorgegeben, und das BAMF bestimmt, welche Unterrichtsmaterialien zum Einsatz kommen. All das deutet auf eine abhängige Beschäftigung hin, derzufolge der Träger die Hälfte des Sozialversicherungsanteils zahlen muss. Wer das nicht tut, macht sich strafbar nach § 266a StGB. Verantwortlich sind die Leiterinnen und Leiter der Volkshochschulen, denn sie machen die Verträge mit den Lehrkräften und führen keine Sozialversicherungsabgaben ab. Der Deutsche Volkshochschulverband hält es offensichtlich für zumutbar, dass die Leiterinnen und Leiter der Volkshochschulen in dieser pikanten Situation sind. Uns ist nicht bekannt, dass der DVV sich jemals für abhängige Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte eingesetzt hätte. Aber solange kein VHS-Leiter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, sieht der DVV wohl keinen Handlungsbedarf. Von der Situation der Lehrkräfte wollen weder die Volkshochschulen, noch der DVV etwas wissen.
Erst vor wenigen Tagen haben wir von Lehrkräften gehört, die bei ihrer VHS einen Antrag auf Urlaubsvergütung gestellt haben. Die Konsequenz war die sofortige Kündigung. Wegen der „Störung des Betriebsfriedens sei eine Zusammenarbeit nun nicht mehr möglich„. Das sind die Folgen der totalen Entrechtung, die durch die Scheinselbstständigkeit ermöglicht wird. Die Kolleginnen stehen jetzt auf der Straße, weil sie es gewagt haben, einen Antrag zu stellen. Das sind die feinen Methoden, mit denen die Volkshochschulen arbeiten.
Nun erwartet das BAMF, dass alle Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen eine Zusatzqualifikation machen. Diese Anweisung geht an die Volkshochschulen und die anderen Träger, und von dort wird sie an die Lehrkräfte weitergereicht. Die Lehrkräfte müssen punktgenau die Arbeitsanweisungen ausführen, die sie von ihren Volkshochschulen bekommen, ansonsten brauchen sie am nächsten Tag nicht wiederzukommen. Wir gehen davon aus, dass die Träger ganz genau wissen, dass die Arbeitsverhältnisse ausbeuterisch und zudem nicht legal sind.
Die Teilnahme an Maßnahmen zur Zusatzqualifikation ist trotz der derzeit noch gewährten 750 € Förderungsmittel unzumutbar. Die Qualifizierung findet zu einem erheblichen Anteil an Arbeitstagen statt, was für die Lehrkräfte sowohl einen 100%igen Verdienstausfall als auch eine Eigenbeteiligung von 50,- € sowie Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungs- und Verpflegungskosten bedeutet. Zudem wird uns nicht verbindlich in Aussicht gestellt, dass diese vom BAMF geforderte Leistungs- und Qualitätssteigerung endlich auch eine Verbesserung der Situation der Lehrkräfte nach sich ziehen wird. Dies betrifft sowohl den rechtlichen Status (Festanstellung) als auch eine angemessene Vergütung der Arbeit in den Integrationskursen.
Die Initiative Bildung Prekär bestärkt ihre Mitglieder darin, nicht an der Zusatzqualifikation teilzunehmen, solange sich die unerträgliche prekäre Beschäftigungssituation der Lehrkräfte nicht signifikant verbessert. Wir empfehlen den Lehrkräften, die Arbeit in Integrationskursen aufzugeben und sich einen seriösen Arbeitgeber zu suchen. Nachdem bekannt geworden ist, dass der Bundestag selbst Scheinselbstständige ausbeutet und sich auch noch gegen das Urteil des Sozialgerichts zur Wehr setzt, wundert uns gar nichts mehr. Zitat aus der SZ: „Das Sozialgericht äußerte sein Unverständnis, dass sich der Bundestag gegen die Rentenversicherung per Klage zur Wehr setzte. In einem Bericht der Innenrevision des Bundestages sei zuvor eingeräumt worden, dass bei Besucherbetreuern Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit fehlten. Zuletzt hatte die Süddeutsche Zeitung im März von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Parlamentsverwaltung wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen berichtet.“
Der Erfolg der Integrationskurse darf sich nicht auf die Ausbeutung der Lehrkräfte stützen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die zuständigen Stellen im Innenministerium von der Forderung nach Zusatzqualifikation in Alphabatisierungskursen abrücken und verbindlich eine Besserstellung der freiberuflichen Lehrkräfte zusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Niedermüller
Marion Bergmann
Stephan Pabel
(Initiative Bildung Prekär)
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Das ist ein eindringlicher Protestaufruf, den ich sehr gut verstehe. Manchmal habe ich den Eindruck, dass man vor lauter Qualifizierungen hierzulande nicht dazu kommt Geld zu verdienen, bzw. sich immer weiter qualifizieren soll, aber dennoch ein Tagelöhner bleibt.
Grundsätzlich bin ich bereit meine Zeit, mein Engagement und auch Geld zu investieren, wenn es sich lohnt, auch finanziell. Denn nur aus Spaß an der Freude arbeite ich nicht oder qualifiziere mich weiter, nein, ich möchte auch davon leben können. Ich habe in genügend Alpha-Kursen gearbeitet und 13, 15, und 18 Euro/UE verdient mit aufstockend Hartz IV, weil es zum Leben nicht reichte. Natürlich verhungert man nicht mit aufstockend Hartz IV, aber es ist eine Missachtung meiner Arbeit und meines Engagements, wenn ich trotz Arbeit am staatlichen Tropf hänge. Deshalb arbeite ich nicht mehr in Alpha- oder Integrationskursen.
Insbesondere bei Alphakursen habe ich mich über Sinn und Unsinn meiner Arbeit gefragt, wenn ich nicht mehr beschulbare primäre Analphabeten alphabetisieren sollte. Da wird auch eine 80-stündige Alpha-Quali vom BAMF nich weiterhelfen. Gerade die Alpha-Kurse sind oft nichts weiter als Beschäftigungstherapie für Erwachsene, wie übrigens auch viele Kurse von der Agentur für Arbeit.
Ich weiß nicht, was ihr macht, aber ich boykottiere Alpha- und Integrationskurse seit über einem Jahr und unterrichte seitdem Fachkräfte im Einzelunterricht.
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18 Euro Stundenlohn ist doch sehr ordentlich.
@Gerd Ach ne, 18 Euro sind ordentlich? Stell dir vor, die Kursteilnehmer haben Schulferien, wenn Schulkinder Schulferien haben, zieh die Steuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung und berufliche Ausgaben ab, dann bist du ein Hartz IV-Aufstocker mit 18 Euro.
@Gerd und ergänzend @Monika:
Das muss man etwas genauer erklären.
1. Es handelt sich nicht um „Stundenlohn“. Mit den 18 Euro ist auch der Aufwand für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts abgegolten.
2. Anders als bei einem normalen Arbeitnehmer gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso gibt es keinen bezahlten Urlaub und keine bezahlten Feiertage, kommt ein Kurs kurzfristig nicht zustande oder es sind Schulferien, gibt es ebenfalls nichts.
3. Die Sozialabgaben sind höher, weil nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberanteil bezahlt werden muss.
Kann man sich auch als Dozent für Englisch dieser Initiative anschließen? Die Situation der Lehrkräfte ist in der Tat prekär.
18,- hören sich villeicht auf den ersten Blick nicht schlecht an, wie aber bereits erwähnt wurde, sind damir Vor- und Nachbereitungszeit mit abgegolten, es ist Krankenversicherung abzuführen und Rentenversicherung und Steuern. Allein die Krenkenversicherung liegt bei einem monatlichen Verdienst von 1000,- bei inzwischen 324,- €, also geht schon ein Drittel an die KV. Der Mindestbeitrag bei der KV ist für mich absolut unsozial, da Menschen, die eh schon unter dem Existenzminimum leben, prozentual sehr hohe Beiträge zahlen müssen.
Hallo Gabi,
selbstverständlich kannst du dich unserer Initiative anschließen! Bitte schreibe zur Weiterleitung an uns an MiGAZIN deinen vollen Namen und deine Kontakt-Mail-Adresse. Vielen Dank!
Die Prekarisierung von Lehrkräften betrifft verschiedene Bildungsaufträge:
in Hochschulen, in Integrationskursen und DaZ/DaF-Kursen, Sprachkursen generell sowie in Maßnahmen der Agentur für Arbeit.
Wir sehen es auch als notwendig an, dass Betroffene, die bisher wie in einer Diaspora isoliert waren, nun kollegialen Anschluss finden und Bestärkung erfahren. Im Problemfeld des prekären Lehrbetriebs scheint die Vereinzelung von freiberuflichen Dozenten und Dozentinnen oder von DozentInnen mit prekären Vertragsgebungen gerade die klassische Situation zu sein, um wehrlos den teils katastrophalen Lehrbedigungen gegenüber zu stehen. Das sollte sich ändern!
Zu unserer Initiative gehören inzwischen mehr als 460 Unterzeichner aus den oben genannten Fachbereichen. Viele von ihnen haben schon mehrfach unsere Aktionen unterstützt. Hierzu gehört, dass wir Politiker, Parteien und ihre Fraktionen anschreiben und selbstverständlich auch mit den Gewerkschaften GEW und ver.di in Kontakt stehen. Wir arbeiten basisdemokratisch, was sich schon hierin zeigt, dass wir wichtige Briefe mit unseren Mit-Unterzeichnern diskutieren und sie letztlich im gemeinsamen Konsens versenden.
Hallo Marion,
vielen Dank für Deine Antwort. Meinen Namen habe ich vervollständigt, die Kontakt-Email-Adresse ist eingetragen, die müßte ja für Euch sichtbar sein.. Ich freue mich auf eine Nachricht von Euch.
Hallo Gabi,
Mail-Adressen sind geschützt. Insofern kann ich dir nur über MiGAZIN schreiben, schick uns doch einfach bei Facebook eine Nachricht an
Initiative Bildung Prekär.
Vielen Dank!
Marion
Was auch interessant ist:
Mit Schreiben vom 7.12.12 teilt das BAMF den Trägern u.a. mit, dass die Honorare im neuen Jahr auf 20 € hochzusetzen sind.
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Kommentar 1 auf Facebook von R.L.
Uns mit 20 Euro ruhigzustellen – lassen wir uns das
bieten?! KollegInnen, wo bleibt der Aufschrei?!!!!!
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Wir bitten alle Lehrkräfte:
Bitte kommentiert diese unzulängliche Erhöhung; mal ganz davon abgesehen, dass viele Kollegen und Kolleginnen weiterhin in der Scheinselbstständigkeit gehalten werden. Das ganze Thema ist so verwuselt, dass die Regierung wie im Hase Igel-Spiel irgendwie immer wieder hinter verschwommenen Paragraphen der Gesetzestexte verschwindet, bei denen sich selbst Eingeweihte die Haare raufen, weil man das Thema (je nach Lobby) drehen kann, wie der Richter es gerade will. Rechtssprechungen sind Richterabhängig!: und somit völlig undurchsichtig. Hinzu kommt, dass es schwerlich gelingen wird, Sammelklagen bezüglich der Statusfeststellungsverfahren zusammen zu bringen!
Da die Regierung ja nicht unser Auftraggeber ist, das BAMF aber ständig im Auftrag des BMI Weisungen an die Träger erteilt, die die Lehrkräfte auszuführen haben, ist das Hase-Igel-Spiel perfekt inszeniert. Selbstständigkeit plus Weisungsgebundenheit geht gar nicht! Aber genau so funktioniert es in der Praxis. Es geht, aber niemand will es wissen!
Die Erhöhung des Honorars auf 20 € könnten dienlich sein, viele der unzufriedenen Lehrkräfte erstmal soweit angefüttert zu haben, dass sie sich zufrieden geben. Das ist besonders gefährlich für alle!!! Besonders junge Kollegen, die mit Freiberuflichkeit noch keine Erfahrung haben, die von Weisungsgebundenheit noch nie etwas gehört haben, etc pp.,, glauben, dass das ein Einkommen sei, von dem man leben könnte! Als Student sicherlich ja, aber eine Familie kann niemand damit begründen, geschweige denn sich selbst oder andere davon ernähren! Jede freiberufliche Putzfrau verdient da mehr (da wundersamerweise unversteuert)!