Ehegattennachzug

Rechtswidrige Integrationspolitik

Den Regelungen zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug droht das Aus. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur eine Härtefallregelung angeordnet. Die Urteilsbegründung geht viel weiter.

Montag, 12.11.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 16.11.2012, 7:46 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2012 zerfallen die Regelungen zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug immer mehr in ihre Einzelteile und Unionspolitiker geraten in Erklärungsnot.

Denn bisher wurde eine allgemeine Härtefallregelung von der CDU/CSU strikt abgelehnt. Damit würde „die ganze Vorschrift leerlaufen“, lautete die Begründung bisher. Seit dem Machtwort des Bundesverwaltungsgerichts ist aber klar: Eine Härtefallregelung wird kommen.

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Sicherung des Lebensunterhalts
Laut Urteil muss das Visum zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind. Das hatte das Gericht unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitgeteilt.

Wie aus der jetzt vorliegenden ausführlichen Urteilsbegründung hervorgeht, haben die Bundesrichter noch eine weitere seit 2007 geltende Regelung aufgehoben: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr im Ausnahmefall mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei.

Doppelstaatler
Und: Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf ein eheliches Zusammenleben verzichten. Auch eine doppelte Staatsangehörigkeit ändert hieran nichts, stellen die Bundesrichter klar.

„Damit beendet das Bundesverwaltungsgericht eine durch die Bundesregierungen seit 2007 betriebene skandalöse Ungleichbehandlung im Aufenthaltsrecht“, erklärt Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin Linksfraktion im Bundestag. Damit habe das Bundesverwaltungsgericht die unerträgliche Diskriminierung eingebürgerter deutscher Staatsangehöriger beendet.

Linke fordern Rücknahme der Regelung
Dağdelen fordert die Bundesregierung auf, die Verschärfungen beim Ehegattennachzug „insgesamt zurückzunehmen – im Interesse Tausender Ehegatten, deren Zusammenleben massiv behindert wird.“ Die Linkspolitikerin stützt ihre Forderung auf Zahlen: Der Nachzug zu Deutschen machte im Jahr 2011 rund 54 Prozent des gesamten Ehegattennachzugs aus.

Im vorliegenden Fall hatte eine afghanische Analphabetin geklagt. Sie heiratete einen Landsmann, der 1999 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile neben der afghanischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Mai 2008 beantragte die Afghanin die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Den Antrag lehnte die Botschaft ab. Begründung: Die Antragstellerin habe keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen.

Zahlreiche Ausnahmen
Kaum nachvollziehbar aber wahr ist: Hätte die Klägerin nicht einen Deutschen, sondern einen EU-Bürger geheiratet, hätte sie ohne Weiteres nach Deutschland ziehen können. Die Deutsche Botschaft hätte von der Klägerin auch dann kein Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen können, wenn der Ehemann Australier, Israeli, Japaner, Kanadier, Süd-Koreaner, Neuseeländer oder der US-Amerikaner gewesen wäre. Und: Hätte die Afghanin einen in Deutschland lebenden Selbstständigen, Forscher, Hochqualifizierten oder anerkannten Flüchtling geheiratet, hätte sie ebenfalls keinen Sprachnachweis erbringen müssen. Das schreiben bundesdeutsche Gesetze vor.

Es droht das endgültige Aus
Kurios ist auch: Bald könnten die Regelungen zum Ehegattennachzug möglicherweise auch auf türkische Staatsbürger keine Anwendung mehr finden. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Visumspflicht für türkische Staatsbürger. Mit der Entscheidung wird in wenigen Monaten gerechnet. Rechtsexperten gehen aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH davon aus, dass die Visumpflicht komplett fallen wird. Das würde auch die deutsche Ehegattennachzugsregelung zum kippen bringen. (bk) Leitartikel Politik

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  1. SchorschK. sagt:

    Ein Gesetz, dass mit „zig“ Ausnahmeregelungen zusammengeschustert wurde und nur die deutschen Staatsbürger die Ehepartner aus Drittstaaten haben, wenn diese nicht noch einen besonderen Beruf nachweisen, der auch zu einer bevorzugten Behandlung berechtigt, also ein Gesetz mit einem Volumen wie ein Emmentaler, hätte von diesen Stümpern von CDUCSUFDPSPD gar nicht verabschiedet werden dürfen.
    Es ist ein Armutszeugnis deutscher Gesetzgebung, noch dazu, wenn man bedenkt, daß gleich mehrere Grund-und Menschenrechte verletzt werden, z.B. Recht auf Schutz von Ehe und Familie, Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbot u.s.w.
    Leider hatte das BVerwG nicht den Mumm, dieses Gesetz in der Versenkung verschwinden zu lassen.
    Komischerweise haben bereits die Linken und die Grünen zusammen und die SPD separat zu einen späteren Zeitpunkt beantragt, das Gesetz ersatzlos zu streichen, aber gemeinsam waren sie nicht fähig, das Gesetz zu Fall zu bringen.
    Hoffentlich entscheidert der EMGH sobald wie möglich für die drangsalierten Bürger Deutschlands.

  2. Peter Echter Deutscher sagt:

    Was ist mit den verunglimpfte Auslaender.
    Unrecht in Folge von gesundheitlicher Schaedigung kann man leider nicht mehr gutmachen.
    Ich fuehle mich nun schuldig eine Auslaenderin geheiratet zu haben welche durch das dass ich Deutscher bin unmenschlich von Deutschland ferngehalten wird und mehrmals der Gefahr in einer unhygienischen Operation ausgesetzt war und nun Folgeschaeden davongetragen hat.

    Gibt es eine Beratungsstelle fuer drangsalieren Bürger und verunglimpfte Auslaender.

    Kann man die Folgeschaeden die sie/er ja nun hat einklagen?

  3. Peter Echter Deutscher sagt:

    Warum stellt sich das Auswärtige Amt dumm, man weiss doch dass in Asien bzw Indien die Frau keinen Wert hat, reicht schon dass dort die Frau diskreminiert wird und sexuelle Belästigungen über sich ergehen lassen muss, vieleicht noch Vergewaltigung mit Todesfolge damit man einen Ausländer weniger hat der seine Verwandten kennen lernen will.
    Man verlangt sogar rotz frech 7 Stunden zur Botschaft anzureisen natürlich mit vorheriger Terminabsprache, dann heisst es „Sie hätten keinen Termin“.
    Nun Hotelbuchung weil es 17 Uhr ist, man käme ja erst um 0 Uhr zu Hause an. Weiter mit sexuelle Belästigung im Hotel von betrunkenen Gästen, Hotelzimmer bekam man nicht, wäre zu gefährlich im Hotel eine Frau alleine, so sagt man. Was nun? Das Auswärtige Amt will davon nichts wissen, ignoriert sogar die eMail’s. Nachts dann irgendwo am Bahnhof sitzen und die ganze Nacht auf das Gepäck aufpassen wenn man überhaupt ungeschadet am Bahnhof angelangt und die nächste Vorsprachge in der Botschaft in 8 Tagen.
    Ich verstehe nicht warum man Ausländer bzw Frau sowas antun muss.

  4. Peter Echter Deutscher sagt:

    Zweimal wurde meine Frau schon überfallen und sie ist noch traumatisiert von dem Erlebnis,
    Das hier Massenvergewaltigungen sind ist der Deutschen Botschaft schlicht egal und meine Frau soll trotzdem täglich alleine mit Bus zum 7 Stunden entfernten Deutschunterricht so wie die Studentin welche von 5 Männern im Bus vergewaltigt wurde, mit Eisenstange halb tod geprügelt und blutig aus Bus geworfen wurde und dann starb.

    Deutsche Regierung will: Schickt alle Frauen zum Deutschlernen damit einige es nicht ueberleben, nach dem Motto, nur ein toter Ausländer ist ein guter Aualänder.
    In Deutschland weiss man sehr wohl dass in anderen Ländern die Frau wertlos ist aber schikaniert unterdrückte taumatisierte Frauen.

    Was sind das nur fuer kranke Hirne in der Regierung die anderen Menschen so etwas schreckliches antun.

    Hilft den unterdrueckten Frauen.
    Warum sich Deutschland nicht fuer unterdrueckte Frauen einsetzt und sie noch schikaniert ist fuer mich nicht nachvollziehbar.