Ehegattennachzug

Rechtswidrige Integrationspolitik

Den Regelungen zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug droht das Aus. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur eine Härtefallregelung angeordnet. Die Urteilsbegründung geht viel weiter.

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2012 zerfallen die Regelungen zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug immer mehr in ihre Einzelteile und Unionspolitiker geraten in Erklärungsnot.

Denn bisher wurde eine allgemeine Härtefallregelung von der CDU/CSU strikt abgelehnt. Damit würde „die ganze Vorschrift leerlaufen“, lautete die Begründung bisher. Seit dem Machtwort des Bundesverwaltungsgerichts ist aber klar: Eine Härtefallregelung wird kommen.

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Sicherung des Lebensunterhalts
Laut Urteil muss das Visum zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind. Das hatte das Gericht unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitgeteilt.

Wie aus der jetzt vorliegenden ausführlichen Urteilsbegründung hervorgeht, haben die Bundesrichter noch eine weitere seit 2007 geltende Regelung aufgehoben: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr im Ausnahmefall mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei.

Doppelstaatler
Und: Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf ein eheliches Zusammenleben verzichten. Auch eine doppelte Staatsangehörigkeit ändert hieran nichts, stellen die Bundesrichter klar.

„Damit beendet das Bundesverwaltungsgericht eine durch die Bundesregierungen seit 2007 betriebene skandalöse Ungleichbehandlung im Aufenthaltsrecht“, erklärt Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin Linksfraktion im Bundestag. Damit habe das Bundesverwaltungsgericht die unerträgliche Diskriminierung eingebürgerter deutscher Staatsangehöriger beendet.

Linke fordern Rücknahme der Regelung
Dağdelen fordert die Bundesregierung auf, die Verschärfungen beim Ehegattennachzug „insgesamt zurückzunehmen – im Interesse Tausender Ehegatten, deren Zusammenleben massiv behindert wird.“ Die Linkspolitikerin stützt ihre Forderung auf Zahlen: Der Nachzug zu Deutschen machte im Jahr 2011 rund 54 Prozent des gesamten Ehegattennachzugs aus.

Im vorliegenden Fall hatte eine afghanische Analphabetin geklagt. Sie heiratete einen Landsmann, der 1999 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile neben der afghanischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Mai 2008 beantragte die Afghanin die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Den Antrag lehnte die Botschaft ab. Begründung: Die Antragstellerin habe keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen.

Zahlreiche Ausnahmen
Kaum nachvollziehbar aber wahr ist: Hätte die Klägerin nicht einen Deutschen, sondern einen EU-Bürger geheiratet, hätte sie ohne Weiteres nach Deutschland ziehen können. Die Deutsche Botschaft hätte von der Klägerin auch dann kein Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen können, wenn der Ehemann Australier, Israeli, Japaner, Kanadier, Süd-Koreaner, Neuseeländer oder der US-Amerikaner gewesen wäre. Und: Hätte die Afghanin einen in Deutschland lebenden Selbstständigen, Forscher, Hochqualifizierten oder anerkannten Flüchtling geheiratet, hätte sie ebenfalls keinen Sprachnachweis erbringen müssen. Das schreiben bundesdeutsche Gesetze vor.

Es droht das endgültige Aus
Kurios ist auch: Bald könnten die Regelungen zum Ehegattennachzug möglicherweise auch auf türkische Staatsbürger keine Anwendung mehr finden. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Visumspflicht für türkische Staatsbürger. Mit der Entscheidung wird in wenigen Monaten gerechnet. Rechtsexperten gehen aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH davon aus, dass die Visumpflicht komplett fallen wird. Das würde auch die deutsche Ehegattennachzugsregelung zum kippen bringen. (bk)