Deutscher Psychologenverband

Warum wird der Begriff „Rassismus“ vermieden?

Der deutsche Psychologenverband fordert Rassismusprävention und eine kritische und breite Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus und Ausgrenzung statt einer akademischen Diskussion über ein NPD-Verbot.

Montag, 12.12.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 16.12.2011, 1:46 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Deutschland im Spätherbst 2011: Entsetzen über die Aufdeckung einer Nazi-Terrorzelle in Zwickau, die mindestens zehn Tote zu verantworten hat, beherrscht die Schlagzeilen. Der Bundestag entschuldigt sich für die eklatanten Versäumnisse bei den Ermittlungen; Journalisten äußern sich öffentlich beschämt über den damaligen Sprachgebrauch, als in Berichten über diese rassistisch motivierten Morde vorschnell von „Dönerbuden-Morden“ die Rede war.

Psychologen kennen die Auswirkungen von rechtlichen Prozessen und von Medienberichterstattung auf die Verarbeitung von traumatischen Geschehen insbesondere durch die betroffenen Familien und die Hinterbliebenen der Mordopfer. Diese leben seit Jahren in der Unklarheit über die wahren Täter. Sie sind täglich in den Medien mit neuen Details über die Täter und die Taten konfrontiert und erleben sich gleichzeitig einer Gruppe zugehörig, die von dieser Terrorzelle als Zielgruppe definiert wurde.

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Der alltägliche Rassismus
Auf der anderen Seite stehen nicht nur die einzelnen Familien der Mordopfer im Fokus, auch eine große Gruppe an Zuwandern erlebt eine zunehmende Verunsicherung. Nach der emotionsgeladenen Debatte der breiten deutschen Mittelschicht über ein ausländerfeindliches Buch mit biologistischen Argumenten im vergangenen Jahr wird jetzt das Ausmaß des organisierten rechten Terrors deutlich. Sorgen und Ängste, die sich seit dem ausländerfeindlichen Solinger Brandanschlag mit fünf Todesopfern 1993 langsam beruhigt hatten, flackern wieder auf. Wie sicher können sich Nachbarn, und Kollegen mit Zuwanderungsgeschichte aktuell fühlen?

„Es wäre fatal, nun lediglich die extremen neonazistischen Auswüchsen in den gesellschaftlichen Fokus zu nehmen“, warnt die Menschenrechtsbeauftragte des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Eva van Keuk. „Es ist der alltägliche Rassismus, die alltägliche Erfahrung von Ausgrenzung, die von gut gemeinten Redewendungen bis hin zu offenen Ausgrenzung und Abwertung reicht, die das Leben in Deutschland erschweren und Ungleichheit produzieren.“ Menschenrechte bedeuteten auch Chancengleichheit und Partizipation. Diskriminierung beginne bei verbaler Abwertung und ende bei Morden aus rassistischen Gründen.

Warum wird der Begriff „Rassismus“ vermieden?
Der BDP fordert eine kritische und breite Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus und Ausgrenzung ein. Die gesamte Gesellschaft – Bildungseinrichtungen, Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen, Kirchen, Verbände, Behörden, Politik und Medien – seien gefragt. Der Begriff „Rassismus“ sei in der Vergangenheit im deutschsprachigen Raum, anders als im anglophonen Sprachraum, gerne vermieden. „Warum?“, fragt Eva van Keuk. „In der Annahme, wir seien längst darüber erhaben? Um Erinnerungen an eine unangenehme Vergangenheit zu vermeiden?“ Die Menschenrechtsbeauftragte plädiert dafür, ihn wieder auf die Tagesordnung zu setzen, denn es gibt jenseits des Naziterrors genügend Anzeichen für einen dringenden Handlungsbedarf. Als Beispiele nennt sie das Urteil der Kanzlerin, wonach „Multi Kulti gescheitert“ sei, die zunehmende Auswanderung von hoch qualifizierten Fachkräften mit Zuwanderungsgeschichte und die Rüge des UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für Deutschland – wegen Ausgrenzung von Zuwandern auf dem Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen.

BDP-Präsidentin Sabine Siegl plädiert dafür statt der aktuellen defensiven Haltung der Regierung offen Solidarität mit den Familien der Mordopfer zu bekunden, verknüpft mit dem Angebot einer konkreten sozialen und psychologischen Unterstützung für sie, falls gewünscht. „Wie wäre es statt einer akademischen Diskussion über ein NPD-Verbot mit einer systematischen Implementierung von Menschenrechten, Rassismusprävention und Strategien zur Inklusion in Studium und Ausbildung von pädagogischen Berufen, Heilberufen, sozialen Berufen sowie bei Juristen und Journalisten“, so die Präsidentin.

Netzwerk von Antidiskriminierungsstellen
Der BDP werde sich weiterhin für dieses Thema einsetzen. Im eigenen Umfeld gelte es wachsam zu sein und Engagement zu zeigen. Aber Worte reichten nicht: „Konkrete Schritte müssen folgen – jetzt, denn der Nährboden, auf dem rassistische Morde passieren können, ist bereits vorhanden – direkt unter unseren Füßen, hier und heute.“

Eva van Keuk sieht Bedarf für ein Netzwerk von Antidiskriminierungsstellen, die kostenfrei zugänglich sind, einfache und rasche juristische Hilfe leisten und gerichtliche Verfahren unterstützen. Das dürfte Wunschtraum bleiben. Erst kürzlich hat die Bundesregierung die Mittel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gekürzt und damit die Kampagne „Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft“ nahezu stillgelegt. Die ADS hatte geplant ein bundesweites Beratungsnetzwerken gegen Diskriminierung aufzubauen. (bk) Gesellschaft Leitartikel

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  1. Insofern Rassismus vor allem auch ein tiefenpsychologisches Phänomen darstellt steht zu vermuten, dass die rassistischen Tendemzen zur Zeit eher der Abwehr unterliegen, aber Abwehr bedeutet eben, dass das Phänomen im Untergrund weiterwirkt also nicht abgearbeitet und abgebaut ist d.h. dass es jederzeit wieder in größerem Maße auftauchen kann.

    Deshalb ist es so wichtig unermüdlich an rassismusfreieren Gesellschaften zu arbeiten und bei dieser Arbeit muss der Begriff „Rassismus“ zu bewahren gesucht werden.

    Josef Özcan (Diplom Psychologe)
    http://www.mig-gesundheit.com