Sinneswandel

Grüne in Niedersachsen fordern Burkaverbot

Die Ganzkörperverschleierung durch Burkas soll für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen verboten werden - das fordert die Grünen-Fraktion entgegen bisherigen Bekundungen.

Donnerstag, 12.05.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.05.2011, 1:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einem jetzt bekannt gewordenen Parteibeschluss vom 29. März 2011 fordern die Grünen im niedersächsischen Landtag ein Verbot von Burkas im Öffentlichen Dienst. Das Tragen des Ganzkörperschleiers stelle „wahrscheinlich eine Überforderung der Toleranz der Gesellschaft dar“ und wirke „somit integrationspolitisch kontraproduktiv“, heißt es darin. Die staatliche Pflicht zur Neutralität und das Recht auf negative Religionsfreiheit seien für das geforderte Burkaverbot die maßgeblichen Gründe. Auf ein allgemeines Verbot im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild wollen die Grünen ihre Forderung nicht ausdehnen – allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen.

Hannover gegen Berlin
Das überrascht aus mehreren Gründen: Zum einen hatte sich die Grünen-Landtagsfraktion 2004 gegen das „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausgesprochen, weil es integrationspolitisch als falsches Signal gewertet wurde. Jetzt wird argumentiert, dass ein Ganzkörperschleier eine deutlich stärkere Wirkung als ein Kopftuch habe. Auch seien die islamischen Verbände bisher in der Mehrheit gegen das Tragen des Ganzkörperschleiers im öffentlichen Dienst.

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Zum anderen setzen sich die Grünen in Hannover damit deutlich von der Bundestagsfraktion ab. Nachdem sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sich im Frühjahr für ein Burkaverbot ausgesprochen hatte, bezeichnete Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, das als „populistisches“ Punktesammeln. Schünemann warf er vor, „anti-islamische Ressentiments zunutze zu machen“.

Plötzlicher Sinneswandel
Am meisten dürfte allerdings der plötzliche Sinneswandel der niedersächsischen Grünen-Fraktion überraschen. Noch im Februar 2011 kritisierte Grünen-Fraktionsvorsitzender Stefan Wenzel Schünemanns Forderung als überflüssig und voreilig.

Auch sah Filiz Polat, Grünen-Landtagsabgeordnete im niedersächsischen Landtag, in Schünemanns Forderung eine Instrumentalisierung eines nicht existierendes Problems. In einer Pressemitteilung vom 4 Februar 2011 bedauert sie, dass mit der Debatte um ein Burkaverbot ein muslimisches Frauenbild gezeichnet wird, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Die Argumente zählen allem Anschein nach nich mehr. Denn das knapp zwei Monate darauf beschlossene Papier wurde von Polat mitverfasst.

Und das, obwohl sich an der Sachlage nichts geändert hat. Bis heute ist in Niedersachsen keine einzige Beamtin bekannt, die eine Burka trägt. Auch die Fraktion selbst stellt fest, dass es sich bei der Debatte um das Tragen des Ganzkörperschleiers „um absolute Einzelfälle handelt“. Die Debatte müsse daher „rational und sachlich“ geführt werden. „Es verbietet sich für eine verantwortungsvolle Politik, die Burkadebatte zu instrumentalisieren, um Ängste und Vorurteile gegen MuslimInnen und dem Islam zu schüren“, ist in dem Beschluss zu lesen.

Download: Beschluss der Grünen im niedersächsischen Landtag zum Tragen des Ganzkörperschleiers muslimischer Frauen im Öffentlichen Dienst kann hier (PDF) heruntergeladen werden.

Ein populistischer Zug
Doch genau das müssen sich die Grünen nun anhören: „Die Grünen sind auf einen populistischen Zug aufgesprungen und haben sich so von einer sachlichen Integrationsdebatte verabschiedet“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann.

Als Frauenrechtlerin sehe sie die Verschleierung zwar auch sehr kritisch, ein allgemeines Verbot ohne Anlass sei jedoch lediglich die unrühmliche Fortsetzung einer Scheindiskussion. Zimmermann weiter: „Innenminister Schünemann hat mit diesem Thema eine Phantomdebatte eröffnet. Dass die Grünen sich dem Innenminister jetzt anschließen, ist ein Armutszeugnis für ihre Integrationspolitik.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Grünen am Ende vernünftig werden und ihre Position überdenken.

Grünen als Hilfskraft
Denn das könnte entscheidend werden, wenn das CDU-geführte Innenministerium, das Burkaverbot im Herbst in das Beamtenrecht aufnehmen will. Rückendeckung erhielt Schünemann vom Koalitionspartner FDP – bisher jedenfalls – nicht. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen, warnte im Frühjahr ebenfalls vor „einer reinen Symbolpolitik“: „Der Großteil der muslimischen Frauen lehnt eine Komplettverschleierung ohnehin ab. Die Diskussion geht an der Lebenswirklichkeit in deutschen Ämtern vorbei.“ Sollte die FDP standhaft bleiben und ein Burkaverbot nicht mittragen, könnten nun die Grünen einspringen. (bk)
Politik

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  1. Boli sagt:

    Bis heute ist in Niedersachsen keine einzige Beamtin bekannt, die eine Burka trägt.

    Man nennt so etwas mit Blick auf die „Zukunft“ eine präventive Vorgehensweise noch bevor das Problem entsteht.

  2. bernard sagt:

    Viele haben keinen Anker, weil sie nur ihre halbe Vernunft einsetzen. Am Ende laufen Sie immer mit den Konzernzeitungen mit. Bei den Grünen konnten wenige mit der Zeit widerstehen. Selbst in ihrem Kerngebiet der Umweltpolitik versuchen sie jetzt nur noch, die Exportwirtschaft mit neuen Produkten der sog. Umwelttechnologie zu befördern. Das Schlechte wird durch das Gute nicht annähernd aufgewogen und diese Weltanschauung schadet mehr als sie Nutzen bringt.

    Alles in allem noch zu grün hinter den Ohren….

  3. Fikret sagt:

    Beschäftigte des öffentlichen Dienstes? JA, OK. Man muss sehen können mit wem zu tun hat.(wenn auch anzunehmen ist, dass dieser Fall nich sehr häufig auftritt). Auch die Nonnenbekleidung ist ja nicht üblich. Mönch-Bekleidung sehe ich auch nicht besonders häufig. Hier ist ein Verbot in ähnlicher Form denkbar. Einverstanden…..

  4. Sonata sagt:

    Für die Grünen wird jetzt die Zeit der Realpolitik. Spätestens seit der Rede von Renate Künast sollte doch eigentlich jedem Muslim klar sein, Grüne kochen auch nur mit Wasser.

    Allerdings fühlen sich die Grünen moralisch überlegen. Wo CDU und FDP bis jetzt immer kritisiert wurden, wird Grün so richtig einen drauf legen.

  5. keton sagt:

    Sollten die Grünen tatsächlich mitbekommen haben was die Uhr geschlagen hat oder ist das nur ein kleiner Ausflug in den Populismus?

  6. Miro sagt:

    Hey wenn die Grünen nicht mehr wollen, dann wieder ab zur SPD, die vordern bestimmt bald eine Burkaquote für alle Parteiämter und den öffentlichen Dienst.

  7. lynx sagt:

    Typisch: immer gleich Verbote erlassen, anstatt mit den betreffenden Personen zu reden und zu versuchen, sie zu überzeugen! Wie viele Muslimas im öffentlichen Dienst gibt es denn überhaupt, die darauf bestehen, während der Arbeit ihr Gesicht zu bedecken? Beschämend ist jedoch, daß es bei diesen Grünen eine nicht geringe Anzahl von Muslimen gibt, von denen offensichtlich bisher noch kein Aufschrei gegen solch ein Verbot zu hören gewesen ist. Anscheinend handelt es sich bei den meisten um ihnen um solche, die nur dem Namen nach Muslime sind, um „Liberale“, die es befürworten, daß muslimische Frauen in der Öffentlichkeit halbnackt auftreten, oder um Unwissende, die von den Dingen ihrer Religion nichts verstehen.
    Wie es im Artikel heißt, seien die islamischen Verbände in der Mehrheit gegen das Tragen des Ganzkörperschleiers im öffentlichen Dienst. Erstens vertreten diese Verbände nicht die Mehrheit der Muslime, zweitens sind ihre Vorstandsmitglieder überwiegend keine islamischen Religionsgelehrten, und drittens muß die Aussage, daß sie gegen das Tragen des Ganzkörperschleiers sind, nicht unbedingt bedeuten, daß sie für ein gesetzliches Verbot sind. Es gibt zahlreiche islamische Religionsgelehrte, die die Gesichtsbedeckung nicht befürworten und dagegen argumentieren, es jedoch ablehnen, sie muslimischen Frauen, die sie für Pflicht halten, verbieten zu wollen oder ein Verbot mitzutragen. Dies ist ein gutes Beispiel für die innerislamische Toleranz bezüglich unterschiedlicher Lehrmeinungen, eine Toleranz, die in der öffentlichen Debatte und den politischen Entscheidungen leider fehlt.
    „Die staatliche Pflicht zur Neutralität und das Recht auf negative Religionsfreiheit seien für das geforderte Burkaverbot die maßgeblichen Gründe.“ Diese Äußerung ist lediglich eine dumme Ausrede, um die Abneigung gegen den Islam und dessen Anhänger zu verdecken, und Heuchelei. Der deutsche Staat mischt sich mit den von seinem „Verfassungsschutz“ herausgegebene Propagandaschriften, wie der Broschüre „Zerrbilder von Islam und Demokratie“, in denen er sich anmaßt, die Muslime darüber belehren zu wollen, wie sie ihre eigene Religion zu verstehen haben, sowie der geplanten Ausbildung von muslimischen Religionslehrern und Imamen auf der Grundlage der von ihm geförderten „liberalen“ Ausrichtung des Islams in die inneren Angelegenheiten der Muslime ein und verletzt damit sehr wohl die ihm gebotene Neutralität. Einerseit soll unter dem Vorwand der „negativen Religionsfreiheit“ den Nichtmuslimen der Anblick als solcher erkennbarer Muslime und Muslimas in der Öffentlichkeit erspart werden, andererseits gesteht man aber den Islamhassern zu, nach Belieben gegen die Muslime zu hetzen und das, was diesen heilig ist, zu schänden und zu schmähen. Wenn hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, womit dann? Das Tragen einer Gesichtsbedeckung allein kann nicht als Verstoß gegen die „negative Religionsfreiheit“ angesehen werden.

  8. NDM sagt:

    Ich habe das Papier mal angelesen, und halte es für etwas unausgegoren. Es liest sich wie ein erster Entwurf nach einem Brainstorming, und sollte noch angepasst werden.

    Zum einen ist im Papier einleitend von „Burkas“ die Rede. Mir ist kein einziger Fall einer Burka tragenden Frau außerhalb Afghanistans bekannt. In Deutschland sind es eher Männer, die aufgrund eines Fetischs hin und wieder eine Burka tragen. Konkret fällt mir da gerade Henryk Broder ein, aber ich kann mich auch an Vertreter des Rechtspopulismus erinnern, die derartiges gerne tragen. Es geht aber nicht um die Burka, sondern ganz allgemein um die Verhüllung des Gesichts.

    Zum Zweiten steht dort:
    „Ein allgemeines Verbot (…) verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (…) Daher sind ähnliche Regelungen wie in Frankreich und Belgien in Deutschland nicht möglich.“

    Das Papier geht davon aus, dass Frankreich und Belgien nicht an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden seien. Das stimmt nicht. Diese Länder sind natürlich ebenso daran gebunden, wie Deutschland. Früher oder später werden beide Regelungen Thema dieser Machtebene werden.

    Positiv an dem Papier sind ein paar(längst nicht alle) der Begründungen.
    Einerseits stellt es fest, dass bei der Verwendung eines Gesichtsschleiers von einer weltanschaulichen Neutralität keine Rede sein kann, die jedoch im öffentlichen Dienst gefordert ist bzw. gefordert sein sollte. Das sollte genauer ausgeführt werden. Zwar kann ein Gesichtsschleier ebenso wie ein Kopftuch nach Verfassungsartikel 140 als Ausdruck eines geschützten religiösen Bekenntnisses angesehen werden, jedoch ist ein Bekenntnis nicht an Äußerlichkeiten gebunden. Die Bedeutung speziell des Gesichtsschleiers geht vielmehr weit über ein Bekenntnis hinaus. Mit denjenigen Religionsauffassungen, die Gesichtsschleier vorschreiben, sind daneben eigene weltliche Rechtsauffassungen verbunden, die eben nicht nur private und spirituelle, sondern auch öffentliche und praktische Aspekte umfassen. Der Gesichtsschleier gehört in diesen Fällen bereits zu den öffentlichen Rechtsaspekten. Ihn „bewusst und gewollt“ zu tragen und sogar Anstrengungen zu unternehmen, das „Recht zu dieser Pflicht“ einzuklagen, wie in Hessen meines Wissens nach versucht wurde, drückt die Bereitschaft aus, einer solchen alternativen Rechtsauffassung *in konkreter Praxis* zur Geltung zu verhelfen. Daher würde ich in einem solchen Fall an der Objektivität der staatlichen Dienstleistung zweifeln. Ähnliches gilt für zurschaugestellte Symbole anderer weltanschaulicher Ansichten. Die Exekutive hat neutral zu sein.

    Der Text der Grünen Fraktion würdigt zudem die negative Religionsfreiheit besonders, also das Bürgerrecht, vom Staat *nicht* mit Religiösen Inhalten – gleich welcher Art – konfrontiert zu werden. Dies ist in sofern wegweisend, da es hierbei in der Konsequenz um alle Religionen geht, und damit eine Grundsatzfrage angestoßen wird.

    Das Argument „wahrscheinlich eine Überforderung der Toleranz der Gesellschaft“ sollte ersatzlos gestrichen und in der Akte „die peinlichsten Argumente der Welt“ abgelegt werden. Die Toleranz der Gesellschaft wird durch sehr vieles „wahrscheinlich überfordert“. Ungefähre Empfindungen innerhalb der Bevölkerung sollten aber *niemals* als Argument für oder gegen eine Gesetzesinitiative herangezogen werden. Völlig egal, worum es dabei geht. Das ist nämlich genau das Rechtsverständnis, aus dem heraus der Begriff „gesundes Volksempfinden“ erwuchs. Also: -> Tonne.

    Das heißt jedoch nicht, dass am Satz „Bei einer großen Mehrheit der Menschen führt das Tragen eines Ganzkörperschleiers zu Irritationen, Verunsicherung bis zu klarer Ablehnung.“ überhaupt nichts dran ist. Meiner persönlichen Einschätzung nach trifft der Satz eher zu, wobei ich „einer großen Mehrheit der Menschen“ durch „vermutlich vielen Menschen“ ersetzen würde. Das taugt aber auch nicht als Begründung für großspurig angekündigte politische Entscheidungen.

    Den Populismus kann man der CDU durchaus an die Backe kleben, denn wenn jemand dieses Thema in der Öffentlichkeit aufpumpt, dann sind die es. Wenn die CDU derartige Gesetzesvorhaben ankündigt, dann primär mit Blick auf die eigene Wählerschaft. Sie wollen auf die Pauke hauen, um ihren Stamm(tisch)wählern das wohlige Bauchgefühl zu geben, dass sich eine Partei um den Erhalt ihrer kulturellen Identität kümmert. Das kann man, guten Willen unterstellt, als konservative Art der Rechtsextremismusabwehr betrachten. Die CDU reagiert häufiger mal mit Beruhigungspillen, wenn rechte Diskurse den Weg in das konservative Milieu finden – was immer wieder mal passiert. Bösen Willen unterstellt, kann man aber auch sagen, dass sich die CDU dem rechtspopulistischen Diskurs entspricht. Aufgrund solcher Politik ist im Parteienspektrum jedenfalls rechts der CDU/CSU – immer noch – nur die Wand relevant.

    Es gibt aber, wenn man den Blick vom populistischen Narrativ der rechten vom „kulturellen Untergang“ abwendet, tatsächlich so einige gute Gründe, dem Gesichtsschleier im öffentlichen Dienst skeptisch oder gar ablehnend gegenüberzustehen, und zwar ganz sachliche.

    Für ein sinnvolles Gesetz muss man den Gesichtsschleier zudem gar nicht erst ins Zentrum der Argumentation rücken. Vielmehr sollte es um die Definition des Verhältnisses zwischen Staat und Religion im allgemeinen gehen. Und da ist die Grüne Stoßrichtung ziemlich deutlich:
    http://www.gruene-bundestag.de/cms/religion/dok/309/309464.gruene_religionspolitik.html

    „Wir Grüne unterstützen die Trennung von Kirche und Staat.“

    Das bedeutet nun einmal auch, dass der Staat, also auch der öffentliche Dienst, nicht religionsbetont auftreten sollte. Das ist beim Gesichtsschleier in stärkstem Maße der Fall, aber nicht auf diesen beschränkt. Ich hätte mir von den niedersächsischen Grünen daher gewünscht(und das würde ihnen entsprechen), dass die Unterstützung eines solchen Vorhabens an die Bedingung geknüpft wird, dass öffentliche Einrichtungen unterschiedslos von der Benutzung sämtlicher religiöser Symbole Abstand nehmen. Ganz oder gar nicht.

  9. NDM sagt:

    Ein kleiner Nachtrag. Hier habe ich einen interessanten Artikel aus liberaler Sicht gefunden:

    http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/000786

    Dem Artikel folgt auch eine interessante Diskussion. Kontrovers, aber gehaltvoll.

  10. Gerhard Ochwat sagt:

    @ Lynx Ihr Zitat: „um „Liberale“, die es befürworten, daß muslimische Frauen in der Öffentlichkeit halbnackt auftreten, oder um Unwissende,“

    Wenn ich mir die gläubigen Musliminnen hierzulande so betrachte bin ich auch nicht dafür daß sie hier in der Öffentlichkeit halbnackt auftreten, der Ästhetik wegen.
    Da bin Ich ganz Ihrer Meinung.

    Aber was bedeutet „negative Religionsfreiheit“, hab ich noch nie gehört. Klären Sie mich bitte mal auf.

    LG

    Gerd