Burka Verbot

Das Phantom des öffentlichen Dienstes

Uwe Schünemann führt erneut eine Phantomdebatte. Er fordert ein gesetzliches Verbot für Burkas im öffentlichen Dienst. Die Vorlage liefert ein Angestelltenverhältnis aus Hessen. Eine Muslima wollte künftig eine Burka tragen.

Montag, 07.02.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.07.2011, 3:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist bekannt für seine Jagden nach muslimischen Phantomen. Das hat er bereits mit seinen verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen unter Beweis gestellt. Mit Maschinengewehren bewaffnete Einsatzkommandos kontrollierten noch bis 2010 ohne jeglichen Verdacht und nach Gutdünken unbescholtene Muslime nach dem Freitagsgebet vor den Moscheen. Ebenso ist seine Forderung nach verstärkter Polizeipräsenz in „islamisch geprägten Stadtvierteln“ gut in Erinnerung wie die Nichteinbürgerung eines Marokkaners, weil dieser gelegentlich eine Moschee zum Beten aufgesucht hat.

Schünemann fordert Burkaverbot
Nun wandelt Schünemann auf den Spuren des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der einst ein Burkaverbot an Hessens Schulen durchsetzen wollte, owohl kein einziger Fall existierte, das ein Verbot hätte rechtfertigen können. Auch in Niedersachsen ist kein einziger Burka-Fall im öffentlichen Dienst bekannt. Und auch das hindert Schünemann nicht daran, „ein generelles Burka- und Verschleierungsverbot für den öffentlichen Dienst“ zu fordern.

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Anlass ist der Fall einer Frau aus Hessen, die nach ihrem Erziehungsurlaub ihre Stelle im öffentlichen Dienst mit einer Burka antreten wollte. Dieser bisher einmalige Vorfall wurde mittlerweile gütlich beigelegt. Auf Vorschlag der Angestellten wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Auch Grufti- und Punktverbot?
Nicht immer gehen die Parteien in solchen Fällen aber einvernehmlich auseinander, wie ein Blick in Rechtsdatenbanken zeigt. Der Lebenswandel von Menschen im öffentlichen Dienst mit Bürgerkontakt führte oft zu Streitigkeiten, die sogar vor Gericht endeten. Nach einem Burka-Fall sucht man jedoch vergeblich. Vielmehr stößt man auf Grufti- oder Punkstyle-Fälle.

Dass Schünemann sich ausgerechnet für ein Burka-Verbot starkmacht, ist für die Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat bezeichnend. Schünemann instrumentalisiere ein nicht existierendes Problem. „Wer jetzt Anti-Burka-Gesetze fordert, dem geht es vor allem darum, auf populistische Weise Punkte zu sammeln und sich dabei anti-islamische Ressentiments zunutze zu machen“, so auch Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion.

Phantomdebatte
Die Kritik aus den Reihen der Linkspartei ist ähnlich. Mit diesem Einzelfall „hat die CDU wieder ein Thema gefunden, dass sie zu einer Islam-Kampagne hochstilisiert“, so Christine Buchholz. Die innenpolitische Sprecherin der Linken im niedersächsischen Landtag, Pia Zimmermann, knüpft nahtlos an: „Innenminister Schünemann eröffnet zum wiederholten Mal eine populistische Phantomdebatte.“ Das Problem stelle sich überhaupt nicht.

Auch die Sozialdemokraten in Niedersachsen warnen vor einer Phantomdebatte. „Bevor es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, sollte geklärt werden, wie hoch der Regelungsbedarf überhaupt ist. Klar ist: Die Zahl der Burkaträgerinnen in Niedersachsen, aber auch in Deutschland insgesamt, ist verschwindend gering. Die Burka wird von der Mehrzahl der Muslime abgelehnt“, so die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann.

Verbot ohne Wirkung in Hessen
Rückendeckung darf Schünemann auch von der FDP nicht erwarten. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen, warnt ebenfalls vor „einer reinen Symbolpolitik“: „Der Großteil der muslimischen Frauen lehnt eine Komplettverschleierung ohnehin ab. Die Diskussion geht an der Lebenswirklichkeit in deutschen Ämtern vorbei.“

Unterdessen hat der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) das Tragen von Burkas per Erlass verboten. Nach Meinung des Innenexperten der SPD im Bundestag, Sebastian Edathy, wird das eine ähnlich große Wirkung haben, „als wenn man Staatsbediensteten das unbekleidete Erscheinen zur Arbeit verbieten würde“. Im Gegensatz zu Schünemann kann Rhein aber zumindest auf einen realen Fall zurückblicken. (eb)
Politik

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  1. Manfred O. sagt:

    Zitat

    Die Zahl der Burkaträgerinnen in Niedersachsen, aber auch in Deutschland insgesamt, ist verschwindend gering. Die Burka wird von der Mehrzahl der Muslime abgelehnt“, so die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann.

    Zitat Ende

    Könnte mir mal jemand das Zahlenmaterial, die Statistik, die Studie zeigen, wo diese „Ablehnung der Muslime“ erfasst wurde ? Oder ist das einfach nur eine Behauptung?

    Und sollten die Mehrzahl der Muslime (es gibt nicht DIE MUSLIME, und sehrwohl Strömungen, die die Burka und Totalverschleierung fordern) diese wirklich ablehnen, warum regen sich dann ausgerechnet deren selbsternannte Vertreter und die Parteien über das Verbot auf ?

    Hier gilt es, es klares Zeichen gegen diese „Strömungen “ zu setzen.

  2. Gast1962 sagt:

    Offensichtlich zieht die Burkaträgerin aus Hessen es vor bei uns öffentlich rechtliche Sozialleistungen zu beziehen als ohne Burka zu arbeiten. Ein burkaverbot im öffentlichen Raum würde den bildungsfernen Moslemen im Ausland die die Absicht haben hierher zuziehen klar signalisieren daß wir einen Zuzug von modernen gebildeten Leuten brauchen die die Absicht haben sich in unserer hochentwickelten Gesellschaft sich in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht nur in einer islamischen Parallelgesellschaft auf Kosten des deutschen Steuerzahlers zu leben. Für mich wäre ein Burkaverbot im öffentlichen Raum ein nützliches richtiges Signal. Überdies müssen die Maskenträger der alemanischen Fasnet aus Sicherheitsgründen auch durchnummerierte Laufbändel tragen bei deren Erwerb noch eine versicherung gegen Schäden an Dritten mit eingeschlossen ist während die Grünen die islamischen Vermummten typischerweise einseitig bevorzugen wollen weil die Grünen ja deren Interessensvertretung sind.

  3. Pragmatikerin sagt:

    Wenn die Hessische Burkaträgerin, welche bei der Stadt Frankfurt gearbeitet eines kann, dann Geld „verdienen“ ohne Arbeit.
    Wenn diese bei der Arbeitsagentur mit Burka erscheint, um sich arbeitslos zu melden, wird sie kein Arbeitslosengeld erhalten, weil sie mit dieser „Verkleidung“ ja nicht bei einem Deutschen Unternehmen vermittelbar sein wird..

    Aber die Arbeitsagentur könnte diese Dame ja an eine türkisch/muslimische Firma vermitteln oder etwas nicht?

    Dann bräuchte der Steuerzahler nicht für deren Lebensunterhalt aufkommen. Wenn sie allerdings bei ihren „Landsleuten“ ebenfalls mit „Sack“ nicht arbeiten kann/darf, bekommt sie auf jeden Fall ALGII (plus Kindergeld) – lebenslang!!!!!!!!!

    Ich überlege mir gerade, wie ich in der Türkei „überleben“ kann, ohne Arbeit aber mit Geldzuwendung ;-)

    Pragmatikerin

  4. Gast1962 sagt:

    @Pragmatikerin Sie haben einen ausgeprägten Sinn für das Wesentliche
    gruß Gast1962

  5. Maria sagt:

    @ Pragmatikerin

    „Aber die Arbeitsagentur könnte diese Dame ja an eine türkisch/muslimische Firma vermitteln oder etwas nicht?
    Dann bräuchte der Steuerzahler nicht für deren Lebensunterhalt aufkommen. Wenn sie allerdings bei ihren “Landsleuten” ebenfalls mit “Sack” nicht arbeiten kann/darf, bekommt sie auf jeden Fall ALGII (plus Kindergeld) – lebenslang!!!!!!!!!
    Ich überlege mir gerade, wie ich in der Türkei “überleben” kann, ohne Arbeit aber mit Geldzuwendung “

    Wie kommen Sie eigentlich drauf, dass die Burka-Trägerin Türkin sein muss? Lt. hr-online.de ist sie Deutsche mit marokkanischen Wurzeln.
    Nicht alles was muslimisch ist, ist türkisch – hier z.B. deutsch.

  6. Pragmatikerin sagt:

    @ Maria

    ok, ok dann schreibe ich eben marokkanisch/muslimische Firma, ist es Ihnen so recht ? ;-)

    Pragmatikerin

  7. bogo70 sagt:

    @Pragmatikerin,
    So wie es die anderen auch machen, den Esel vor den Karren spannen und ab über die Autobahn zum Feld.

    Das Sozialsystem in Deutschland ist nicht die Erfindung der Migranten und wenn jemand seinen Arbeitsplatz verliert, dazu Ansprüche erworben hat, ist es sein gutes Recht die erworbenen Ansprüche in Anspruch zu nehmen. Wer keinen Anspruch mehr hat kann von Gesetzes wegen sowieso nicht auf Dauer bleiben, also keine Panik, liebe Pragmatikerin. So einfach wie sie es auf den Punkt bringen wollen, ist es nicht, noch herrscht Recht und Gesetz in Deutschland. ;-).

    Freizügigkeit EU-Bürger
    Freizügigkeit Nicht EU-Bürger

  8. Karl Willemsen sagt:

    Auch wenn alle Blätter von einer Burka schreiben, es ist unwahr! Die Dame um dies geht trug einen Niqap/Nikab/Schreibweise-wurscht… das ist das „gewöhnliche“ Kopftuch-Outfit plus ein paar wenige qcm Mundschutz!

    Ich kann hier keinen dramatischen Unterschied erkennen, warum das eine absolut garnicht geht als Symbol der unterdrückungung und des Weltuntergangs etc… während das Kopftuch die das Symbol des schönen, aufgeklärten, emanzipierten, moderaten Euroislam sein soll… ;-)

    Ich finde, es darf in einer freien Gesellschaft keinerlei Verbote diesbzgl. geben! Auch nicht für die Burka!

    Allerdings muss ich, als Arbeitgeber, sehr wohl Vorschriften machen können dürfen, darüber was NICHT geht… wer zb. im Nazi-Outfit kommt, kann gleich wieder nach hausgehn! Auch wer meint mit FC-Bayern-Schal/Mütze/Bettzeug etc. auf der Arbeit rumlaufen zu müssen, fliegt raus! (Es sei denn es handelt sich um einen FC-Bayern-Fanshop ;-) )

    Und wer meint, er müsse ganzjährig mit dem FC-Bayern-Bettzeug übern Kopf gezogen rumzulaufen, muss sich das schon leisten können! Kann er das nicht, hat er keinen Anspruch auf Hartz4, da seine inszenierte „Arbeitsunfähigkeit“ ein lächerliches Kasperltheater ist, fertig.

  9. bogo70 sagt:

    @Pragmatikerin,
    auch folgendes dürfte noch interessant sein, falls sie gedenken ihre Gedanken zu Ende zu führen. Alles Rechtens. ;-)

    Welche Bedingungen gelten bei der Einbürgerung?

  10. Burka-Verbot ist menschenrechtswidrig!

    Die Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten. Sie erlaubt jedem Menschen auf der ganzen Erde, seine Religion auszuüben, solange nicht die Religionsfreiheit anderer behindert wird.

    Der Islam hat – wie das Christentum – viele verschiedene Richtungen. Und wenn es zur Religion einer Muslima gehört, ein Kopftuch oder gar eine Burka zu tragen, so muss es ihr selbstverständlich erlaubt werden!
    Aber – falls eine Person eine Frau zwingt, eine Burka zu tragen, sollte jene Person aus Deutschland ausgewiesen werden.
    Andererseits – es muss einer Frau auch erlaubt werden, eine Burka zu tragen, selbst wenn sie dazu gezwungen wird. Es gehört dann zu ihrem von den Menschenrechten garantierten Freiheitsrecht, sich dagegen zu wehren oder nicht. Natürlich ist es wünschenswert, wenn andere ihr helfen und sie ermuntern, sich gegenüber jeglichem Zwang zu wehren.
    Schließlich – zum auch von den Menschenrechten garantierten Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gehört aber grundsätzlich auch, freiwillig(!) unter Zwang leiden zu wollen – oder gar Selbstmord zu begehen!

    PS
    Als Basis der Menschenrechte gilt die „Goldene Regel“ von Konfuzius (500 Jahre vor unserer Zeitrechnung): „Behandle andere Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest!“ Soweit ich weiß, erwartet die Burka tragende Muslima nicht, dass auch alle anderen Frauen eine Burka tragen sollen. Somit ist sie ein Vorbild(!) für alle anderen, welche keine Burka tragen, aber menschenrechtswidrig dennoch verlangen, dass auch alle anderen Frauen ebenso keine Burka tragen.