BGH

Kein Schadensersatz für Anlageopfer von sogenannten Islam-Holdings

Der Bundesgerichtshof hat das Schadensersatzverlangen eines Erwerbers türkischer Aktien zurückgewiesen. Nun ist zu befürchten, dass Tausende Anleger, die in Erwartung hoher Renditen Anteile sog. islamischer Holdings erworben hatten, auf ihren Verlusten sitzen bleiben.

Mittwoch, 24.03.2010, 8:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 17:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Was war geschehen?
Der Kläger erwarb im Jahr 1999 in einer Moschee im Ruhrgebiet für DM 40.500 in bar Aktien der Beklagten, einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft mit Sitz in der Türkei. Er wollte mit der Anlage zwar eine gute Rendite erzielen, jedoch nicht gegen den islamischen Zinsverbot verstoßen und deshalb keine Zins- und Spekulationsgewinne erzielen.

Die Beklagte zahlte im Jahr 2000 rund DM 5.000 bar an den Kläger. Seither leistet sie keine weiteren Zahlungen mehr und weigert sich, die Anteile gegen Rückzahlung des Anlagebetrags zurückzunehmen.

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Daraufhin verklagte ihn der Anleger und verlangte im Wege des Schadensersatzes den eingesetzten Kapitalbetrag. Er behauptet, seitens der Aktiengesellschaft sei ihm zugesagt worden, dass die Anlage eine jährliche Rendite von 10 % abwerfe und der Anlagebetrag auf entsprechenden Wunsch zurückgezahlt werde.

Keinen Schadensersatzanspruch
Nachdem das Landgericht der Klage stattgegeben und vielen Anlegern in vergleichbarer Situation Hoffnung gemacht hatte, hob das Oberlandesgericht dieses Urteil auf. Nun hat auch der BGH die Klage abgewiesen.

Die türkische Aktiengesellschaft habe nicht das vorrangige Ziel gehabt, den Kapitalwert der Anlagen zu sichern, sondern Gewinne durch unterschiedliche unternehmerische Beteiligungen zu erwirtschaften. Weder dem Unternehmen selbst noch seinem in Deutschland tätigen Verkäufer der Anteile könne ein betrügerisches oder sittenwidrig schädigendes Vorgehen nicht nachgewiesen werden, stellten die Bundesrichter fest.

Auch habe das türkische Unternehmen nicht gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Und bei dem Verkauf der Aktien handele es auch um kein Bankengeschäft, für das eine Erlaubnis notwendig gewesen wäre. Daher, so der BGH, habe der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Schätzung zufolge haben zehntausende türkischstämmige Migranten seit Mitte der 90er-Jahre durch Anlagen in so genannten islamischen Holdings mehrere Milliarden Euro verloren. Recht

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  1. delice sagt:

    Wer seinen nächsten Mitmenschen nicht zu helfen vermochte und lieber auf hohe Renditen hoffte, ist schließlich selber Schuld, wenn er Ofer seiner eigenen Gier geworden ist!

  2. Johanna sagt:

    Interessant ist die Frechheit, von der Bundesregierung „Schadensersatz“ für verlorene Gelder zu verlangen, die nicht einmal in Deutschland versteuert wurden.

    Selbst Schuld, wenn man in einer Moschee diesen windigen Rattenfängern auf dem Leim gegangen ist.

    Religion ist Religion, und Geld ist Geld.

  3. Boli sagt:

    Tja auch die Moslems müssen noch viel dazu lernen.
    Wie war das noch?
    „Das Geld im Kasten klingt die Seele aus dem Fegefeuer springt.“ Die Christen mussten da auch durch. Jetzt sind die Moslems an der Reihe.
    Diese Dinge sollte man tunlichst trennen. Gott lässt mit sich keinen Ablasshandel treiben.

  4. nebukadnezarin sagt:

    nein nein man nimmt keinen Zins, man nimmt nur 10 % türkisch islamische Logik….

  5. Fatih sagt:

    Auch wenn ich kein Türken Fan bin:
    Trotzdem ist das nicht in Ordnung und die Leute wurden oft VORSÄTZLICH betrogen. (Yimpas Holding und Konya Modell fällt mir ein. Wollt ihr genaueres Wissen auf Wp. steht etwas dazu. Die Einzelheiten habe ich vergessen) irgendwo nach etlichen Umleitungen versickerte das Geld.
    Klar, das die Logik weniger im Spiel war. Zinsverbot, aber der Reichtum soll sich trotzdem mehren – Quadratur des Kreises.
    Dazu die besondere Situation vieler Türken die im Ausland eben lieber Landsleuten vertrauen (durchaus menschlich). Die Sauerei war auch, dass es aus religiösen Kreisen kam. Das ging ganz schön hoch in der Hierarchie. In Kenia betrügen Deutsche Deutsche, wenn auch nicht in DEM Umfang.
    Stellt euch vor ihr steht 25 Jahre bei Ford am Band und so ein paar D…s…e versenken* euer Geld. Das ist nicht lustig!

    * In die eigenen Taschen.

  6. D. E. sagt:

    wenn kein betrug vorliegt, wieso ermitteln hierzulande die strafverfolgungsbehörden usw. gegen die betreffenden holdings?

    da hat wohl in diesem fall der anwalt der geschädigten auf voller linie versagt.