EuGH
08.01.2009
Der EuGH hat erneut die Rechtstellung von Familienangehörigen von türkischen Arbeitnehmern mit seinem Urteil vom 25.09.2008 in der Rechtssache Hakan Er (Rs. C 453/07) gestärkt. Die Konsequenzen dieses Urteils werden zum Schluss aufgezeigt. Aus meiner Sicht ist diese mutige Entscheidung des EuGH eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die misslungene Integration nicht dadurch bekämpfen, dass die Ursachen bekämpft werden, sondern die Betroffenen selbst. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießens.
Von GastautorIn