Die Einbürgerungsbehörden erwarten, dass sich demnächst deutlich mehr Menschen melden, die Deutsche werden wollen. Grund sind die von der Ampel-Koalition beschlossenen neuen Regeln. CDU/CSU würde das Gesetz am liebsten wieder rückgängig machen – mit fragwürdigen Argumenten. Von Anne-Béatrice Clasmann
Grundsätzlich darf Deutschland Personen die Staatsbürgerschaft entziehen, die freiwillig die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates annehmen. Das entschieden die Richter des EuGH im Falle türkeistämmiger Kläger.
Bislang nicht berücksichtigte Nachfahren NS-Verfolgter sollen die deutsche Staatsbürgerschaft künftig leichter erhalten können. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßt die neue Regelung.
Der Europäische Gerichtshof macht Schluss mit einer 20-jährigen Praxis: Eine Türkin, die die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren hat, verliert nicht auch ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Pläne von Schwarz-Rot, die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz zu ändern, verstoßen einem Rechtsgutachten zufolge gegen Europa- und Verfassungsrecht. Die Regelung komme zu absurden Ergebnissen, führe zu Ungleichbehandlungen und sei unpraktisch.
Wer kein Deutsch kann, wird nicht eingebürgert. Aber gilt das auch für Personen, die krankheitsbedingt keine Sprache lernen können? Das Gesetz sagt „nein“, die gelsenkirchener Einbürgerungsbehörde sagt „ja“. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – nach jahrelangem Rechtsstreit.
Auf einen Blick: Welche Argumente haben Gegner der Optionspflicht im Ärmel? Warum verstößt die Optionspflicht gegen die Verfassung und das Europarecht? Und was sollten Politiker besser tun, als ideologische Grabenkämpfe auf dem Rücken von Jugendlichen auszutragen? Von Ünal Zeran
Heute berät das Bundeskabinett über die Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Richter und Staatsanwälte bezeichnen das Vorhaben als „Etikettenschwindel“. Menschen würden in Klassen eingeteilt.
Nachdem die Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Koalitionsverhandlungen gescheitert ist, drängt sich der Gedanke auf, den Koalitionsvertrag den Migranten durch den gesetzlichen Mindestlohn schmackhaft zu machen. Doch was bringt dieser den Millionen von Migranten in Deutschland? Von Hakan Demir
Seit ihrem achten Lebensjahr wartet die heute 15-jährige Kübra bereits auf ihre Einbürgerung. Wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat, muss sie noch bis zu ihrer Volljährigkeit warten. Grund: Sie kann ihren türkischen Pass erst mit 18 abgeben.