Im Ziel sind sie sich weitgehend einig. Die Zahl der Menschen, die ohne Erlaubnis nach Deutschland einreisen, soll weiter sinken. Im Ton unterscheiden sich CDU, CSU und SPD, wenn es um Migration geht.
In seine neue Amtszeit ist Trump mit einer Welle von Entscheidungen gestartet: kein Recht mehr auf Staatsangehörigkeit durch Geburt, Freilassung von Rechtsextremisten und Abschiebungen aus Krankenhäusern und Schulen. Doch es regt sich auch Widerstand.
Wer Straftaten begeht, kann den deutschen Pass verlieren. So stellt sich CDU-Chef Merz das künftige Staatsbürgerschaftsrecht vor. Es hagelt scharfe Kritik. SPD und Grüne wollen keine „Bürger zweiter Klasse“, Linke wirft Merz „Rassismus“ vor.
Auch für ehrenamtliches Engagement gibt es Hürden. Laut dem vierten Engagementbericht der Bundesregierung sind diese in den vergangenen Jahren sogar höher geworden. Betroffen sind unter anderem Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten zu mehr Anträgen auf Einbürgerung geführt. Rheinland-Pfalz nennt keine Zahlen, aber auch hier hat sich die Prüfung in den Behörden verändert.
In NRW soll die Polizei künftig in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Daraufhin ist eine Debatte entfacht. Niedersachsen reagiert gelassen: Dort wird die Herkunft nur bei einem sachlichen Grund benannt. Diese Formel habe sich bewährt.
In der Migrationspolitik wollte die Ampel-Koalition den Schalter umlegen. Das hat sie auch getan. Das Reformtempo ist für manche Beamte, die das vor Ort umsetzen müssen, aber eine echte Herausforderung – vor allem in den Einbürgerungsbehörden. Von Anne-Béatrice Clasmann
Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Reaktion der Behörden ist konsequent. Der Betroffene wehrt sich vor Gericht – erfolglos.
Die Urteile im Streit AfD gegen den Verfassungsschutz sind längst gesprochen. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Danach wurde der Partei unter anderem die Abwertung von Deutschen mit Migrationsgeschichte zum Verhängnis.
Grundsätzlich darf Deutschland Personen die Staatsbürgerschaft entziehen, die freiwillig die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates annehmen. Das entschieden die Richter des EuGH im Falle türkeistämmiger Kläger.