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Doppelte Staatsbürgerschaft (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Einbürgerung

Experten sehen Nachteile für Frauen und Behinderte

Die Ampelkoalition will die Hürden für die Einbürgerung senken. Für bestimmte Gruppen erhöhen sie sich aber, mahnen Experten. Sie sehen vor allem eine Benachteiligung von Frauen und Behinderten. Mit den Vereinfachungen gar nicht einverstanden sind Union und AfD.

Montag, 11.12.2023, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.12.2023, 18:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die geplante Einbürgerungsreform birgt nach Einschätzung von Experten das Risiko, Frauen und Menschen mit Behinderung zu benachteiligen. Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am Montag kritisierten insbesondere von der SPD geladene Sachverständige die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Verschärfung bei der Voraussetzung, den Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Für Menschen mit Behinderung, die den Bezug von Sozialleistungen nicht zu vertreten haben, stelle dies eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Artikels drei im Grundgesetz dar, erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung, zu der er verhindert war. Andere sehen diese Gefahr auch für Frauen, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen.

Nach derzeit geltendem Recht wird nur eingebürgert, wer keine Sozialleistungen bezieht „oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat“. Diese Ausnahme soll gestrichen werden. Ausnahmen für eine Einbürgerung trotz Bezugs von Sozialleistungen soll es künftig nur für ältere Gastarbeiter, in Vollzeit Erwerbstätige oder Ehegatten von in Vollzeit Tätigen mit einem minderjährigen Kind geben. Zudem soll es eine Härtefallregelung geben.

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Dies reiche aber nicht, sagte die Augsburger Rechtswissenschaftlerin Sina Fontana in der Anhörung. Sie sagte, die Neuregelung sei eine mittelbare Diskriminierung von Menschen in prekären Lebenssituationen, vor allem von Behinderten und Frauen, die Care-Arbeit leisten und deswegen nicht in Vollzeit arbeiten könnten. Damit gehe es um Lebensrealitäten, nicht nur um Härtefälle oder Ausnahmen, sagte Fontana. Die Regelung sei deshalb verfassungsrechtlich problematisch.

Union und AfD gleicher Meinung

Auch Gerd Wiegel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte den geplanten neuen Passus. Die Einbürgerungsreform biete die Chance, dass mehr Menschen durch das Wahlrecht an der Demokratie teilhaben könnten. Dies dürfe nicht an Einkommen und die soziale Lage gebunden sein, sagte er. Die Verschärfung beim Lebensunterhalt bezeichnete er als „schweren Mangel“ eines Gesetzes, das er in der Grundausrichtung begrüßte. Die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht grundsätzlich vor, die Hürden für die Einbürgerung zu senken. Unter anderem soll die Wartezeit auf den deutschen Pass von acht auf fünf Jahre verkürzt werden.

Die geplante Reform stößt auf Widerstand bei Union und AfD, was sich am Montag auch in den Stellungnahmen der von ihnen eingeladenen Experten spiegelte. Der Wiesbadener Staatsrechtler Matthias Friebe kritisierte insbesondere, dass künftig grundsätzlich erlaubt werden soll, dass Eingebürgerte ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft ebenfalls behalten dürfen. Mehrfache Staatsangehörigkeiten seien bei autoritären Regimen ein Übel, sagte er und verwies insbesondere auf Dienste für Armeen dieser Länder, beispielsweise Russland. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung dürfe nicht ambivalent bleiben. Der Gesetzgeber sollte mehrfache Staatsangehörigkeiten nicht fördern, sagte er. (epd/mig) Aktuell Politik

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