Joachim Gauck spricht der AfD eine erfolgreiche Zukunft ab. Wer sich auf die Fahnen schreibe, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, werde keinen Erfolg haben. Die AfD demaskiere sich selbst. Der Islam gehöre zu Deutschland.
Das Kopftuch kommt ab, die Vorhaut bleibt dran! Der Erzieher verteilt das Schweinefleisch, die Lehrerin die Handschläge. Und wer nicht spurt, kommt auf die Titelseite. Da drängt sich doch eine Frage geradezu auf. Von Fabian Köhler Von Fabian Goldmann
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.
Am Karfreitag darf keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Beschneidungsfeier haben dem Oberverwaltungsgericht Münster zufolge auch unterhaltenden Charakter. Der Karfreitag hingegen sei ein Tag der Trauer und Einkehr.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot wird kontrovers diskutiert. Die Debatte wird mitunter getragen von Ängsten. Aber sind diese auch begründet oder reden wir uns nur etwas ein? Von Jasamin Ulfat Von Jasamin Ulfat
Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht die CSU keinen Handlungsbedarf in Bayern. Man werde sowohl am Kopftuchverbot festhalten als auch am Habit für Nonnen. Argument: Das Verfassungsgericht habe sich mit NRW außeinandergesetzt und nicht mit Bayern.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt, dem Gesetzgeber aber einen Stolperstein auf den Weg gelegt. Nun liegt es an der Politik: die Neuregelung kann für Vielfalt zu werben oder Islamhassern eine Steilvorlage liefern. Von Ekrem Şenol Von Ekrem Şenol
Das Bundesverfassungsgericht hat die ungleichbehandlung des Islam gegenüber anderen Religionen gekippt, ebenso das pauschale Kopftuchverbot in NRW. Schulministerin Löhrmann hat bereits Konsequenzen angekündigt, betroffen sind aber auch andere Länder.
CDU-Vize Julia Klöckner hat sich für ein "Burka-Verbot" in der Öffentlichkeit ausgesprochen. In ihren Augen steht die Vollverschleierung nicht für religiöse Vielfalt, sondern wertet Frauen ab. Die Opposition sieht das anders. Klöckner betreibe Populismus.
Die Kirche darf Mitarbeiterinnen in ihren Einrichtungen verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Wer dort arbeite, sei zu neutralem Verhalten verpflichtet, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Reaktionen auf das Urteil reichen von Zustimmung bis zum totalen Unverständnis. Damit geht die Debatte in eine neue Runde.