Kann ein sächsischer Richter "angstfrei" über einen stark emotionalisierten und politisierten Fall entscheiden, der von Rechtsextremisten instrumentalisiert wird? Ja, entschied der Bundesgerichtshof und lehnte die Verlegung des Strafverfahrens im Fall Daniel H. in ein anderes Bundesland ab.
Wenn ein Verwaltungsgericht einen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet” einstufen will, muss es sich mit dem Vorbringen des Flüchtlings auseinandersetzen. Der Verweis auf falsche Angaben in gefälschten Papieren reicht nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In Hessen haben Schüler keinen Anspruch auf muttersprachlichen Kurdisch-Unterricht. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Dieser Unterricht sei ein "Auslaufmodell".
Sieben Jahre lang hat das Bundesverteidigungsministerium 5.000 Seiten über die Radikalisierung des Rechtsterroristen Uwe Mundlos bei der Bundeswehr der Öffentlichkeit vorenthalten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt: das Informationsinteresse der Presse geht vor.
Die rechtsextreme AfD darf vom Verfassungsschutz nicht als "Prüffall" bezeichnen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es fehle eine Rechtsgrundlage.
Es geht ums Tierwohl, die korrekte Information der Verbraucher beim Einkaufen von Fleisch und die Religionsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof hat ein europaweit gültiges Urteil zum Schlachten ohne Betäubung gesprochen. Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Müller zurückgewiesen. Die Partei sah sich durch einen Tweet in ihrer vom Grundgesetz geschützten Chancengleichheit verletzt.
Im Streit um Bürgschaften für Flüchtlinge zeichnet sich zwar eine politische Lösung ab. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellte aber schon jetzt klar: In Niedersachsen endet die Bürgschaft mit der Flüchtlingsanerkennung.
In der EU haben auch arbeitslose Eltern Recht auf Kindergeld. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder in einem anderen EU-Land leben. Das hat der Europäische Gerichtshof zu einem irisch-rumänischen Fall entschieden.
Anderthalb Wochen harrten sie auf dem Mittelmeer aus - nun ist eine Lösung für die 47 Flüchtlinge an Bord der "Sea-Watch 3" gefunden. Italien erlaubt, dass die Migranten an Land gehen.