
Europäischer Gerichtshof
Justiz stärkt Position ausländischer Partner
Behörden müssen den Aufenthalt ausländischer Partner von EU-Bürgern erleichtern. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall einer Südafrikanerin entschieden, die mit ihrem britischen Partner in Großbritanien leben wollte.
Freitag, 13.07.2018, 5:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.07.2018, 21:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position ausländischer Partner von EU-Bürgern gestärkt, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei geht es um sogenannte Drittstaatsangehörige, also Ausländer von außerhalb der EU, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mitteilte.
Im konkreten Fall ging es um eine Südafrikanerin, die mit ihrem britischen Partner in Südafrika und den Niederlanden gelebt hatte und dann mit ihm in seine Heimat zog. Die britischen Behörden müssen dem Urteil zufolge den Aufenthalt der Frau erleichtern. Zwar sei die Verwehrung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich möglich. Dies müsse aber auf einer ausführlichen Prüfung beruhen und begründet werden. (AZ: C-89/17)
EU-Richtlinie über die Freizügigkeit
Die Richter bezogen sich auf die EU-Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen aus dem Jahr 2004. Das Gesetz regelt eigentlich nur den Aufenthalt in einem fremden EU-Mitgliedstaat, also im konkreten Fall den Aufenthalt des Briten und seiner Partnerin in den Niederlanden. Das Gesetz besagt, dass dieser andere EU-Staat den Aufenthalt des Partners des EU-Bürgers erleichtern müsse.
Der EU-Bürger könnte davor zurückschrecken, mit seinem Partner in das andere EU-Land zu ziehen, argumentierten die Richter. Dies sei denkbar, wenn er nicht sicher sein könne, bei der Rückkehr in die Heimat – hier: Großbritannien – ein mit seinem Partner „entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortsetzen zu können“, erklärte der EuGH. Das widerspräche jedoch dem Grundsatz der Freizügigkeit der EU-Bürger innerhalb der Union. Die Hürden für die Aufenthaltserlaubnis der Südafrikanerin in Großbritannien dürften deswegen nicht höher sein als in den Niederlanden. (epd/mig)
Aktuell RechtWir informieren täglich über Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Um diese Qualität beizubehalten und den steigenden Ansprüchen an die Themen gerecht zu werden bitten wir dich um Unterstützung: Werde jetzt Mitglied!
MiGGLIED WERDEN- Ämter überlastet Mehr als 100.000 Antragsteller warten auf Einbürgerung
- Erfolg vor Gericht Polizei lehnt Bewerber mit Nazi-Tattoo ab
- Gesetzesentwurf Deutliche Erleichterungen bei Einbürgerungen geplant
- Wo bleibt die Entschuldigung? Korrigierte Zahlen zeigen: Hotspot der Gewalt nicht…
- Studie In Metropolen leben Familien mit…
- Grenzräume Integration – eine Frankfurter Perspektive