Nordrhein-Westfalens Polizei will künftig die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich nennen. Der Vorstoß sorgt für eine bundesweite Debatte. Wie ist die politische Einschätzung in Hessen?
Die umstrittene „taz“-Kolumne über die Polizei ist laut Presserat von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Texte greife gesellschaftliche Debatte über strukturelle Rechtsradikalismus- und Rassismus-Probleme bei der Polizei auf. Die Gewerkschaft der Polizei sieht das anders.
Wer Kritik an der Medienberichterstattung hat, kann sich beim Presserat offiziell beschweren. 2019 nahmen mehr Leser diese Möglichkeit wahr. Die Zahl der Beschwerden über die Nennung von Täterherkunft ging zurück.
Mit deutlichen Worten hat der Presserat „Bild.de“ gerügt für das Veröffentlichen von Ausschnitten aus dem Video des Halle-Attentäters. Damit habe sich „Bild.de“ zum Werkzeug des Täters gemacht.
Erneut sind beim Presserat Beschwerden über das Boulevardblatt "Bild" eingegangen - diesmal wegen angeblichen Schweinefleisch-Verboten in Kitas. Experten attestieren dem Blatt einen Überlebenskampf im rechtspopulistischen Lager.
Der Presserat prüft zahlreiche Beschwerden gegen "Bild.de". Die Redaktion hat Teile eines Videos des Anschlags von Christchurch veröffentlicht, das der Täter selbst verbreitet hatte. Auch der Journalistenverband DJV verurteilt die Veröffentlichung.
Neuseeland bat darum, das Massaker-Video nicht zu teilen, Facebook und Twitter nahmen die Bilder aus dem Netz. Unterdessen zeigte Bild.de das Video. Jetzt prüft der Presserat.
Wäre der Konsum von Cannabis legal, gäbe es weniger Anzeigen dagegen. Das ist logisch. Genauso logisch ist der Rückgang von Beschwerden beim Presserat wegen unbegründeter Nennung der Herkunft von Verdächtigen. Von Said Rezek Von Said Rezek
Die Herkunftsangabe bei Verdächtigen in der Presse sorgte vor einem Jahr für heftige Diskussionen in Verlagshäusern. Die für Journalisten geltende Richtlinie wurde daraufhin geändert - mit Erfolg, findet der Deutsche Presserat.
Im März hat der Presserat die Nennung von Herkunft und Religion von Straftätern bei "begründetem öffentlichen Interesse" erlaubt. Jetzt hat sie die neue Leitlinie mittels Kriterien konkretisiert. Neugier beispielsweise sei kein geeigneter Maßstab.