Drei voll funktionsfähige Handgranaten, mehrere Tausend Stück scharfe Munition, Waffen, Schalgstöcke und Messer – die Polizei hat ein Waffenarsenal bei einem „Reichsbürger“ ausgehoben. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.
Im Zusammenhang mit den „NSU 2.0“-Drohschreiben flog eine rechtsextreme Chatgruppe der Frankfurter Polizei auf. Kürzlich gab es ähnliche Vorwürfe aus Ulm. Nun ist ein weiterer Fall in Baden-Württemberg bekannt geworden, der sich noch ausweiten könnte. Ein Beamter darf seinen Job nicht mehr machen.
Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen Polizisten wegen rechtsextremen Chats abgelehnt. Die Beamten waren im Zuge der Ermittlungen zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde beim OLG erhoben.
Der Tod des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Einstellung der Ermittlungen bestätigt. Gutachter sind sich einig: Die offizielle Version ist „unmöglich“. Jallohs Familie wirft der Polizei Mord vor.
Polizeischüler sollen in Klassen-Chats rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt haben. Die Politik ist – teilweise – bestürzt und diskutiert über die Aufarbeitung. Dazu gibt es unterschiedliche Ansätze. Die Grünen fordern einen Untersuchungsausschuss, die CDU hingegen beschwichtigt: „Schwarze Schafe“ gebe es überall.
Der Fall Oury Jalloh sorgt seit mehr als 18 Jahren für Schlagzeilen – auch international: Bei einem Feuer in einer Ausnüchterungszelle der Polizei verbrannte der Asylbewerber unter dubiosen Umständen. Die Ermittler haben ihre Arbeit abgeschlossen. Der Fall gilt weiter als nicht aufgeklärt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden.
Die Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte zum Jahreswechsel hatten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – nicht nur in Berlin. Das niedersächsische Innenministerium hat nun Fakten zu den Vorfällen im Land vorgelegt: Die meisten Tatverdächtigen waren deutsche Staatsbürger.
Polizisten müssen jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Bei vier Beamten des LKA waren zuletzt Zweifel aufgekommen. Ein Gericht hat nun eine Entscheidung zu einem Polizisten getroffen, der erstmal nicht mehr seinen Job ausüben darf.
Sachsen weiß nicht, wie viele Polizisten im Land Migrationsgeschichte haben. Maßnahmen zur Anwerbung gibt es nicht, sind auch nicht geplant. Das teilt die Landesregierung mit. Die Linke bewertet das als „völlig unverständlich“ und fordert mehr Engagement.
In Hanau kontrolliert die Polizei immer noch ganz zufällig PoC, statt den Neonazi-Vater des Täters. Und Deutschland sorgt mit seinen Visa-Erleichterungen für Erdbebenopfer dafür, dass niemand kommen kann. Von Sven Bensmann