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Polizei auf einer Neonazi-Demo (Archiv) © de.depositphotos.com

Geburtsort „Preußen“

Entfernung von „Reichsbürger“ aus Beamtenverhältnis rechtskräftig

Die Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der Verschwörungstheorien verbreitet und als Geburtsort „Preußen“ angibt, ist rechtmäßig. Das hat der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Mittwoch, 15.03.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.03.2023, 12:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Entfernung eines 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines „reichsbürgertypischen“ Verhaltens ist rechtskräftig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag die Berufung eines Kriminalhauptkommissars gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Dieses hatte den Beamten aus dem Dienst entfernt. Aus Sicht des OVG beging der Beamte ein schweres Dienstvergehen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige.

Der Polizist hatte laut OVG unter anderem bei dem für ihn zuständigen Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat „Preußen“ angegeben. Er habe auch Verschwörungstheorien verbreitet. In öffentlicher Rede habe er staatliche Institutionen und Organe verunglimpft. So habe er Ansichten geäußert wie etwa, dass staatliches Handeln im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen mit dem Handeln während des NS-Regimes gleichzusetzen sei und dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr gebe.

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Ex-Polizist in Untersuchungshaft

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sitzt der 59-Jährige in Untersuchungshaft. Er wurde im Dezember im Zuge einer Großrazzia verhaftet, bei der bundesweit Objekte durchsucht und 25 mutmaßliche „Reichsbürger“ festgenommen wurden. Der frühere Polizist gehört zu den Verdächtigen, denen vorgeworfen wird, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte das Urteil des OVG. Die niedersächsische Polizei setze sich gegen demokratiegefährdende Erscheinungen entschlossen zur Wehr, sagte die SPD-Politikerin: „Für uns ist es daher nicht hinnehmbar, Personen im Beamtenverhältnis zu belassen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung infrage stellen.“ (dpa/mig) Aktuell Recht

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