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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Oberverwaltungsgericht

Ehemaligem NPD-Kandidaten Beamten-Ruhegehalt aberkannt

Einem ehemaligen NPD-Kandidaten hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt das Ruhegehalt als Beamter aberkannt. Begründung: Der 1963 geborene Kläger habe gegen die Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

Sonntag, 19.02.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 18.02.2023, 13:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Einem ehemaligen NPD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt ist das Ruhegehalt als Beamter aberkannt worden. Grund sei die fehlende Verfassungstreue, teilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt am Donnerstag in Magdeburg mit. (Az. 11 L 2/21)

Mit dem am 31. Januar ergangenen Urteil entschied das Gericht über die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Dieses hatte dem Ruhestandsbeamten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue das Ruhegehalt aberkannt. (Az. 15 A 5/21)

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Berufssoldat, Beamter, NPD Kandidat

Der 1963 geborene Beklagte war Berufssoldat und später als Beamter bei der Bundeswehrverwaltung tätig. Seit Januar 2013 war er krankheitsbedingt nicht im Dienst, seit April 2020 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand.

2016 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, bei der Landtagswahl 2016 für die NPD kandidiert und in seinem Facebook-Profil Beiträge gepostet zu haben, die eindeutige Bezüge zum Rechtsextremismus enthielten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg erkannte ihm im Oktober 2021 das Ruhegehalt ab.

Gegen Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen

Die Berufung des Mannes beim Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Durch die Kandidatur für die rechtsextreme NPD habe er gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen. Beamte müssten sich zur freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Die NPD strebe die Beseitigung dieser Ordnung an. Zudem hätten die Facebook-Einträge des Mannes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

Die Bundesregierung hat zuletzt ein Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis auf den Weg gebracht. Bislang ist für eine Zurückstufung, Entlassung oder Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamten eine Disziplinarklage erforderlich, die meist ein langwieriges Verfahren bedeutet.

Das Urteil gegen ehemaligen NPD-Kandidaten ist noch nicht rechtskräftig. (epd/mig)

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