EU-Flüchtlingspolitik

Kommission: EU-Staaten sollen Ablehnungen von Asylanträgen gegenseitig anerkennen

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, negative Asylbescheide gegenseitig anzuerkennen, um die Zahl der Abschiebungen zu steigern. Das neue Schengener System ermögliche den Informationsfluss unter den EU-Staaten.

Mittwoch, 15.03.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.03.2023, 21:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Um die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu steigern, sollten die EU-Staaten entsprechende Entscheidungen nach dem Willen der Europäischen Kommission häufiger gegenseitig anerkennen. Heute könnten Schutzsuchende mit einem negativen Asylbescheid einfach weiter in einen anderes EU-Land ziehen und das Verfahren dort neu beginnen, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson am Dienstag in Straßburg. „Das ist natürlich ein echter Missbrauch des Systems. Deshalb möchten wir diese Schlupflöcher schließen.“

Für die Praxis bedeutet das: Ein Asylverfahren, das beispielsweise in Griechenland, Italien oder Ungarn bereits negativ beschieden wurde, soll ohne Prüfung eines möglichen Asylrechts auch in Deutschland gelten. Dies würde auch dann gelten, wenn das Asylrecht und die Asylrechtsprechung in den EU-Mitgliedstaaten Unterschiede aufweisen.

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Neues Schengener Informationssystem ermöglicht Datenaustausch

Konkret setzt die EU-Kommission darauf, dass die Mitgliedstaaten durch das kürzlich in Betrieb genommene aktualisierte Schengener Informationssystem über Rückkehrbescheide anderer EU-Staaten Bescheid wissen. Dies ermögliche die gegenseitige Anerkennung der Entscheidungen sowie ihre rasche Umsetzung. Johansson betonte, dass für mehr Rückführungen die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern außerhalb der EU besser werden müsse. „Aber wir können auch auf unserer eigenen Seite viel besser werden“, sagte sie. Wie die Kommission weiter mitteilt, können die Mitgliedstaaten zudem ihre Asyl- und Rückführungsbehörden besser miteinander vernetzen.

Im vergangenen Jahr lag die sogenannte Rückführungsquote bei 21 Prozent. Die EU-Staaten hätten 340.000 Rückführentscheidungen getroffen, sich aber laut Johansson nur in 16 Prozent der Fälle mit einem Rückkehrersuchen an die Herkunftsländer gewandt. (dpa/mig) Leitartikel Politik

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