Migration ist für viele EU-Staaten eines der dominierenden Themen. Österreich hat nun Großbritanniens Asylpolitik zum Vorbild erkoren und demonstriert Härte in der Flüchtlingspolitik. Derweil nehmen rechtsextremistisch motivierte Straftaten im Land massiv zu.
In den Corona-Jahren durften Angehörige von Geflüchteten nicht zu ihren Familien nach Österreich ziehen. Seit dem Pandemie-Ende steigen die Zahlen. Österreichs Kanzler Nehammer will den Familiennachzug nun mit DNA-Tests erschweren.
EU-Staaten haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen abgeschoben. Auch in Deutschland verzeichnen Bundesländer einen starken Anstieg. Derweil gibt es Forderungen nach noch mehr Rückführungen: Österreich will nach Syrien und Afghanistan abschieben.
Im Jahr 2022 haben in Ungarn 46 Menschen erstmals Asyl beantragt, in Deutschland waren es 217.774. Politiker von CDU/CSU sagen, das liege auch an den attraktiven staatlichen Leistungen hierzulande. Wie werden Geflüchtete hier und anderswo in der EU versorgt? Von Torsten Holtz
Adolf Hitlers Geburtshaus im Österreichischen Braunau soll zu einer Polizeistation umgestaltet werden. Genau das soll sich Hitler gewünscht haben, kritisiert Dokumentarfilmer Schwaiger. Das Innenministerium erfülle Hitler einen Wunsch. Das Ministerium verweist auf München. Auch dort sei eine Wohnung Hitlers heute eine Polizei-Dienstelle.
Die Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich sollen um weitere sechs Monate verlängert werden. Bundesinnenministerin Faeser begründet dies mit „irregulärer Migration“, gemeint sind Schutzsuchende mit Anspruch auf Asylantrag. Dänemark geht an den deutsch-dänischen Übergängen einen anderen Weg.
Im zweiten Corona-Jahr 2021 sind rund 329.000 Personen mehr nach Deutschland zugezogen als aus Deutschland fortgezogen. Die meisten kamen aus Rumänien, der Türkei, Syrien und Afghanistan. Deutsche wiederum wanderten am meisten in die Schweiz und USA aus.
Österreich gewährt Familien Steuervorteile, wenn ihre Kinder nicht ständig in einem anderen EU-Land wohnen. Das diskriminiert ausländische Wanderarbeiter und ist somit europarechtswidrig, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.
Liegt eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung vor, dürfen EU-Länder Grenzkontrollen durchführen. Österreich hatte Kontrollen im Zuge der Fluchtbewegungen 2015 eingeführt und diese mehrfach verlängert – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschied.
Aufgrund eines Straßenverkehrsdeliktes wollte Österreich eine Frau doch nicht mehr einbürgern. Das Problem: Die Frau hatte ihre bisherige Staatsbürgerschaft bereits verloren. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof und endete jetzt zugunsten der Frau.