Heute vor 20 Jahren wurde Referendarin Fereshta Ludin nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie Kopftuch trägt. Seitdem wird darüber diskutiert, ob muslimische Frauen in staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen im sogenannten Kopftuchstreit:
Vor 20 Jahren begann der sogenannte Kopftuchstreit: Am 13. Juli 1998 wurde die Referendarin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trug. Heute sieht die Situation anders aus. Von Judith Kubitschek Von Judith Kubitschek
Vor 20 Jahren wurde die Referendarin Fereshta Ludin nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trug. Sie zog vor Gericht. Damit begann eine Debatte, die bis heute andauert. Von Judith Kubitscheck Von Judith Kubitscheck
Das Kopftuch, die never ending Story. Erneut sorgt es für Diskussionen. Diesmal in Hamburg. Dort hat sich die CDU mit deutlicher Mehrheit für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ausgesprochen. Von Elif Köroğlu Von Elif Köroğlu
Antisemitismus unter Muslimen, Kopftuchverbot für Lehrerinnen, multikulturelle Schulklassen und Ramadan. Van Bo Le-Mentzel spricht mit Lehrerin und Menschenrechtlerin Fereshta Ludin über ihren Traum von Europa, warum sie das Grundgesetz so schätzt. Von Van Bo Le-Mentzel
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Die Stadt Kassel darf ihren Bediensteten kein pauschales Kopftuchverbot aussprechen. Das gilt auch dann, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Die Religionsfreiheit habe Vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Kassel im Fall einer Muslima.
In fast jedem dritten EU-Land gibt es ein gesetzliches Verbot, das muslimischen Frauen das Tragen von religiöser Kleidung verbietet. Das geht aus einem neuen Bericht hervor. In nur sechs EU-Staaten gab es bisher keine Verbotsbestrebungen.
Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.