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20-Jahre

Die Chronologie des „Kopftuchstreits“ an staatlichen Schulen

Heute vor 20 Jahren wurde Referendarin Fereshta Ludin nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie Kopftuch trägt. Seitdem wird darüber diskutiert, ob muslimische Frauen in staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen im sogenannten Kopftuchstreit:

Freitag, 13.07.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.07.2018, 21:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

13. Juli 1998 – heute vor 20 Jahren: Die Referendarin Fereshta Ludin wird nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trägt. Der Kopftuchstreit beginnt.

März 2000 bis Juli 2002: Die Klagen Ludins vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin werden abgewiesen.

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24. September 2003: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hebt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Ludin auf und verweist ihn dorthin zurück. Begründung: Für ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte in Schulen und im Unterricht braucht es eine gesetzliche Regelung.

2. April 2004: Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Daraufhin folgen Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Rheinland-Pfalz und Brandenburg scheitern diese Versuche in den Landesparlamenten. In Hamburg bleibt das Kopftuchtragen erlaubt.

Februar 2005: Berlin schafft mit dem „Neutralitätsgesetz“ ein Totalverbot religiöser Symbole und Kleidung im öffentlichen Dienst.

27. Januar 2015: Zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie wegen ihres Kopftuchs aus dem Schuldienst entlassen wurden. Karlsruhe entscheidet, dass ein pauschales Verbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kopftuchverbote seien nur dann zu rechtfertigen, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden besteht. Seither existiert in der Praxis der meisten Bundesländer kein Kopftuchverbot mehr: So wurde in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen das Kopftuchverbot abgeschafft. In Baden-Württemberg unterrichten die ersten Lehrerinnen mit Kopftuch, auch wenn das Schulgesetz nach dem Urteil von 2015 noch nicht geändert worden ist. Bayern will im Einzelfall über das Tragen eines Kopftuches entscheiden. Der Berliner Senat hält weiter an dem Neutralitätsgesetz und damit an dem Kopftuchverbot fest.

18. Juni 2016: Das Bundesverfassungsgericht erlaubt einer muslimischen Erzieherin einer kommunalen Kindertagesstätte aus Baden-Württemberg ein Kopftuch zu tragen. Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tagen eines Kopftuchs untersagen, für sie gelten Ausnahmen vom übrigen Arbeitsrecht.

Februar 2017: Zum ersten Mal erhalten zwei Lehrerinnen, die an Berliner Grundschulen aufgrund des Neutralitätsgesetzes wegen ihres Kopftuchs abgelehnt wurden, eine Entschädigung. Kritiker des Gesetzes sehen damit das „Anfang vom Ende“ der Berliner Regelung.

April 2018: Das nordrhein-westfälische Innenministerium erwägt ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Schulen und löst damit eine Debatte aus.

Mai 2018: Das Berliner Arbeitsgericht hält das Neutralitätsgesetz weiterhin für verfassungsgemäß. (epd/mig) Aktuell Panorama

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