Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang ist die Zahl der Kirchenasyle in Berlin wieder angestiegen. Bundesweit befinden sich rund 500 Personen in Kirchenasyl, darunter viele Kinder. In den meisten Fällen werden sie vor einer Abschiebung aufgrund der Dublin-Regelung geschützt.
Die Zahl der Kirchenasyle ist gesunken. Dafür gibt es mehr Anfragen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl mitteilt. Es gebe aber keine Chance, alle Menschen unterzubringen. Dabei seien fast alle Kirchenasyle erfolgreich.
Bundesweit sind aktuell 508 von Abschiebung bedrohte Menschen im Kirchenasyl, darunter 112 Kinder. Die meisten kommen aus dem Afghanistan, dem Irak, Iran oder Syrien. Die Arbeitsgemeinschaft Kirchenasyl beklagt mangelnde Kommunikation mit dem Bundesamt.
Weil eine Ordensschwester zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährt hatte, wurde sie erstinstanzlich zu einem Ordnungsgeld von 500 Euro verurteilt. Jetzt wurde sie freigesprochen. Die Ordensschwester hatte sich auf ihren Glauben und auf ihr Gewissen berufen.
Die Entscheidung der Bamberger Richter war mit Spannung erwartet worden: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag entschieden, dass die Gewährung von Kirchenasyl unter bestimmten Umständen straffrei bleiben kann.
Das Bamf wollte den blinden Anglistik-Master-Studenten Mheddin Saho nach Spanien abschieben. Ein bayerisches Kloster gewährte ihm Kirchenasyl. Jetzt ist die Abschiebefrist abgelaufen. Das Bamf muss seinen Asyl-Antrag prüfen.
Als Bundesinnenminister war Thomas de Maizière bekannt für sein hartes Vorgehen gegen Kirchenasyl. Als Präsident des evangelischen Kirchentages 2023 würdigte der Ex-Minister Kirchenasyl als Ausdruck von Barmherzigkeit und Nächstenliebe.
Ein Pfarrer, der einem Iraner Kirchenasyl gewährt hatte, wurde jetzt vom Amtsgericht Bayreuth zu zwei Jahren Bewährung und einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt. Sein Rechtsanwalt spricht von einer exotischen Entscheidung.
Im Norden Bayerns gehen Staatsanwälte - so hat es den Anschein - viel häufiger und rigoroser gegen Personen vor, die Kirchenasyl gewährt haben, als anderswo, sagt der Flüchtlingsrat. Stimmt nicht, sagen die Behörden. Von Daniel Staffen-Quandt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht weiter strikt mit Kirchenasylen um. Nur selten werden Fälle nach dem Einlenken von Gemeinden nachträglich anerkannt. Die Betroffenen sitzen dies oft aus und können in der Folge dennoch bleiben.